Focus-online meldet:
Ihren unerlaubten Grenzübertritt ins Nicht-EU-Land Serbien soll eine Kuh aus Bulgarien mit dem Leben bezahlen. Die im sechsten Monat trächtige Kuh Penka war vor gut zwei Wochen von ihrer Herde in der Nähe der EU-Außengrenze ausgerissen, erzählte ihr Besitzer, Iwan Charalampiew, am Donnerstag im bulgarischen Fernsehsender BNT.
EU-Regeln verbieten aber die Einfuhr lebender Tiere in die EU, so daß die Kuh nun getötet werden soll.
Den Schritt ins Verderben unternahm Penka Mitte Mai, als sie mit ihrer Herde in der Nähe des Dorfes Kopilowtsi unweit der Grenze zu Serbien unterwegs war, wie ihr Besitzer schilderte. Die Kuh habe die Grenze überquert und sei in Serbien von einem Landwirt entdeckt worden, der sie aufgrund ihrer Markierung als bulgarisches Tier identifiziert habe.
Penka kam zunächst zu ihrem Besitzer zurück, wie dieser weiter berichtete. Doch die bulgarischen Behörden hätten die sofortige Tötung der Kuh angeordnet - trotz eines tierärztlichen Gutachtens, das Penka eine tadellose Gesundheit bescheinigte. Vorgaben der EU würden die Rückkehr von Nicht-EU-Gebiet in die Europäische Union untersagen.
Die bulgarischen Behörden bestätigten den Vorfall, erklärten aber zugleich, ihnen seien die Hände gebunden. "Wir setzen nur europäische Regeln um", sagte der Tierarzt Ljubomir Ljubomirow - und das trotz der vielen Gnadenapelle aus dem ganzen Land.
Was für eine perverse EU. Da wird die Einfuhr lebender Tiere aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU verboten, selber karrt man aber jedes Jahr hunderttausende lebende Tiere aus der EU in Länder wie die Türkei, wo sie einen grausamen Tod erleiden müssen, weil dort nach islamischen Brauch nur ohne vorherige Betäubun geschlachtet wird. Allein die tagelange Reise in Viehtransportern ist eine elende Qual für die Tiere, die viele nicht überleben, weil sie an Wassermangel, an Hitzschlag oder an großen Wunden während des Transports sterben. Die EU ist ein perverser Hort der gesetzlich gestatteten Tierquälerei.
Tierexporte in islamische Länder sind eine ganz brutale Sache. Es wird einfach ALLES für Geld getan. Auf Tierschutz pfeift man.
Aus Tagesschau.de:
Lebendtransporte sind ein lukratives Geschäft. Gut das Doppelte bringen Rinder in der Türkei oder Ägypten. Doch bei den Exporten aus der EU wird der Tierschutz systematisch ausgehebelt.
Von René Althammer, Chris Humbs, Susanne Opalka und Lisa Wandt, rbb :
Blaue Fliesen bedecken die Wände des Schlachthofes, riesige frische Blutlachen den Boden. Ein gutes Dutzend Männer in Gummistiefeln stehen um ein schwarzes Rind. Plötzlich tritt einer der Männer auf das Tier zu, die Klinge in der Hand. Blut spritzt. Schächten ist ein brutales Handwerk.
Die Bilder stammen von der Tierschutzorganisation „Animals International“, aufgenommen irgendwo im Mittleren Osten. Was hierzulande als Tierquälerei gilt, ist dort ein islamischer Brauch, auch wenn es inzwischen Möglichkeiten gibt, die Tiere vorher zu betäuben.
Bei ihren Recherchen stoßen Tierschützer immer wieder auf Rinder aus der EU. Ihr Fleisch ist im Nahen und Mittleren Osten wegen der Qualität begehrt. Dank der europäischen Agrarpolitik gibt es Rinder im Überfluss, für die dringend Abnehmer gesucht werden. Die Tiere im Schlachthaus sollen aus Rumänien und Deutschland stammen. Auf den ersten Blick ist das nicht zu erkennen, denn die Ohrmarken wurden entfernt, um die Herkunft zu verschleiern. Welcher Händler oder Exporteur will schon gerne mit blutigen Schlachtszenen in Verbindung gebracht werden?
Der Export lebender Tiere lohnt sich
Besonders gefragt sind lebende Tiere in der Türkei, fast ein Drittel der Exporte – insgesamt 30.346 Rinder – ging im vergangenen Jahr dorthin. Die Gründe, warum es gerade lebende Tiere sein müssen: Die Schlachtung soll nach islamischem Brauch erfolgen und das gesamte Tier kann verwertet werden. Ein lohnendes Geschäft für alle Beteiligten: Während in Deutschland ein Rind rund 1500 Euro einbringt, kann der Händler in der Türkei, im Libanon oder Ägypten gut das Doppelte verlangen.
EU-Tierschutzverordnung endet nicht an den EU-Außengrenzen
Seit fast einem Jahrzehnt verfolgt Iris Baumgärtner von der Tierschutzorganisation „Animal Welfare Foundation“, ob bei den Lebendtierexporten auch die europäischen Tierschutzstandards eingehalten werden, denn die europäischen Tierschutzvorschriften gelten vom Abfahrtsort bis zum Ziel – egal wo. Für Transporte über Tausende Kilometer gibt es strenge Vorschriften: Die Tiere müssen nach 29 Stunden Fahrt für einen ganzen Tag zum Füttern und Tränken entladen werden. Doch jenseits der EU-Grenzen fehlt es oft an entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Ställen. Wenn dies nicht möglich ist, dann dürften die Transporte eigentlich überhaupt nicht genehmigt werden. Soweit die Theorie. In der Praxis sind dafür die Veterinärämter der Landkreise zuständig. Doch nach Kontraste-Recherchen werden die Transporte oft nach einem oberflächlichen Check durchgewinkt.
Eine Tierärztin berichtet Kontraste von der gängigen Praxis: Oft erhält sie nur Ortsnamen, keine genauen Adressen. Mit Hilfe von Google-Maps versucht sie dann zu überprüfen, ob dort Ställe oder ähnliches vorhanden sind. „Wenn an dem angegebenen Ort überhaupt kein Stall vorhanden ist, sondern, weil es dort nur Wohnhäuser gibt oder nur einen großen Spielplatz, dann kann ich das natürlich verhindern.“ Aber auch nur dann. Die Tierärztin kann sich natürlich auch an eine Liste der EU halten mit einer Übersicht zu Ställen in Drittländern, wo die Tiere angeblich versorgt werden können. Das Problem: Die Liste stammt von 2009 und ist weitgehend wertlos, meinen Tierschützer.
Kontraste hat einen ganz normalen Rindertransport verfolgt: Ausgangspunkt ist das bayerische Ohrenbach. Hier werden an einem Morgen im Mai 62 trächtige Jungrinder abtransportiert. Kontraste wollte wissen, wohin diese Kühe gebracht werden. Das zuständige Landratsamt nennt auf mehrmalige Nachfrage das Ziel: Gissar in Tadschikistan. Neun Tage soll die Fahrt dorthin dauern, es geht über gut 6500 Kilometer. Können die Tiere ruhen? Das Landratsamt Amberg-Sulzbach teilt mit: „Uns liegen zurzeit nur die Daten der Transportplanung vor. In dieser müssen lediglich die Orte und nicht die genauen Adressen der Kontroll-, Versorgungs- oder Sammelstellen eingetragen sein.“ Ob es an den angegebenen Orten also auch entsprechende Stallungen gibt, wurde vor der Genehmigung des Transports offenbar gar nicht geprüft. Eine klare Missachtung der europäischen Tierschutzbestimmungen, meinen Rechtsexperten – doch leider Alltag in der EU.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen