Sonntag, 30. November 2008

In den Mühlen der Hartz-Behörden - Jobkiller - Jobcenter

Steve N. in den Mühlen der Hartz-IV-Behörden

Um den Fall Steve N., wie angekündigt, im Blog darzustellen, gestatten Sie mir, liebe Leser, etwas weiter auszuholen, und ein wenig erst die Vorgeschichte zu dieser Story anschneiden.
Steve N. ist derzeit ein 20jähriger selbständiger Handwerker aus Dessau-Roßlau, der sich im Juli 2008 selbständig gemacht hat, zum gleichen Zeitpunkt umgezogen ist, weil er von zuhause niemals dieses Gewerbe hätte machen können und der durch bestimmte Umstände nach einiger Zeit ohne im Leistungsbezug durch irgendwelche Sozialbehörden zu stehen aufstockendes Alg 2 beantragen mußte, was auch Selbständigen zusteht, so wie es auch unselbständigen Arbeitnehmern zusteht, die durch ihrer Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt nicht restlos bestreiten können. Genehmigt wurden ihm vom Dessauer Jobcenter nach etlichem Kampf allerdings nur 80 % des Regelsatzes, aber keinerlei Unterkunftskosten, wie Miete und Heizkosten. Also defakto der finanzielle Ruin, die Obdachlosigkeit, die Verschuldung!

Daß nun so ein Mensch in dieser Lage nicht existieren kann, besonders in Monaten wo er sein Gewerbe z.B. durch Krankheit nicht ausüben kann - Selbständige bekommen ja kein Krankengeld - dies scheint die Bürokraten der „Betreuung von Arbeitslosen oder anderen finanziell dringend Bedürftigen“ nicht zu interessieren, dies hat sich ja nun schon in weiten Kreisen der Bevökerung mittlerweile herum gesprochen. Die Klassengesellschaft in unserem Land kennt eben nicht nur Arme und Reiche, sondern die Reichen werden immer reicher und die Armen die durch alle sozialen Netze fallen werden auch immer mehr.

Wirst Du in einer armen Familie in der Bundesrepublik geboren, dann ist die Chance eventuell den Sprung in die Mittelschicht zu schaffen gleich null, dafür sorgen schon die meisten Behördenmitarbeiter, daß diese „Unterschichten“ nicht den selben Platz an der Sonne bekommen, den sie selbst als finanziell Privilegierte des öffentlichen Dienstes einnehmen. So waren es nur ausbeuterische 1-Euro-Jobs und eine „Maßnahme“, die der Steve N. bisher in seinem „Berufsleben“ von den Behörden aufgedrückt bekam, Sachen die ihn natürlich beruflich nicht weiter brachten und die wenn man sich diese 1-Euro-Jobs genauer unter die Lupe nimmt, die er machen mußte, skandalös waren. So mußte er z.B. auf einem evangelischen Friedhof normale Friedhofsarbeiten machen, wie Gräber ausheben, Grabsteine versetzen, alles Dinge die eigentlich festangestellte Friedhofsarbeiter zu machen hätten, denn 1-Euro-Jobber sollen eigentlich nur zusätzliche Arbeiten machen, damit „eigentlich“ keine festangestellten Arbeitsplätze durch den Einsatz dieser 1-Euro-Jobber gefährdet werden. Ja „eigentlich“! Die Wirklichkeit sah anders aus! Auf diesem Friedhof gab es einen Chef der fest angestellt war und den „Rest“ machten 1-Euro-Jobber oder Strafstundenabzuleistende. Ein profitables Geschäft für den Friedhof, wenn man weiß wie immens hoch Bestattungsgebühren und die Friedhofsgebühren für den Bürger sind, denn wie bekannt lohnt sich der Einsatz von 1-Euro-Jobbern, da man statt Lohn zahlen zu müssen noch ordentlich Geld von den Ämtern bekommt weil man 1-Euro-Jobber einsetzt. Bis zu 500,00 Euro werden mitunter monatlich von den ARGE´n oder Jobcentern überwiesen, die Verwaltungskosten halten sich in Grenzen und die ausgebeuteten 1-Euro-Jobber bekommen in der Regel für einen ganzen Monat oft schwerster Arbeit nur 120,00 Euro. Wer rechnen kann, der sieht was da für ein finanziell einträgliches Geschäft für die Maßnahmeträger zu machen ist.

Noch absurder ging es Steve N. bei einem anderen 1-Euro-Job, da war der Träger ein Verein der ein historisches Gebäude restaurieren sollte. Trotz Bandscheibenschadens, hervorgerufen durch einen schweren Unfall den er als Kind mal hatte, durfte er dort schwere Steine bewegen, dies in einer Zeit wo der Einsatz eines kleinen Greifers diese menschenunwürdige Plackerei hätte machen können. Ich hatte mir diese Schinderei mit den riesigen Wackersteinen mal angesehen, ich fühlte mich in die Zeit des ägyptischen Pyramidenbaus versetzt. Es hätte nur noch die gelbe 1-Euro-Jobber-Kleidung gefehlt, wie man sie in Dessau in Massen bei den 1-Euro-Jobbern sieht, die für die Stadt in den Grünflächen arbeiten müssen. Gelbe Klamotten für den 1-Euro-Jobber, rostrote für Festangestellte, damit man gleich am Äußeren sehen kann wer hier sich für einen Euro abschuften muß und wer hier hoch bezahlten Tariflohn sich einstecken darf. Es fehlt nicht viel und man steckt die 1-Euro-Jobber in Klamotten mit den bekannten breiten Streifen, wie sie in der Feudalzeit in den Armenhäusern (die Arbeitshäuser waren die eher Zuchthäusern glichen) die Zwangskleidung der dortigen Arbeitsskaven waren.
Nun ja, daß Steve N. es bei diesem Verein, der da ein historisches Gebäude nebst Umfeld durch die Arbeit von 1-Euro-Jobbern restaurierte, nicht aushielt und von sich aus nicht mehr hinging, dies war neben der schwersten Arbeit auch darauf zurückzuführen, daß der Vereinschef, entgegen allen Bestimmungen, ihn auch für private Arbeiten einsetzte. Dieser Vereinschef hatte neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für diesen Verein auch einen Betrieb und da kann man natürlich billige Arbeitskräfte wie 1-Euro-Jobber gebrauchen. Steve N. bekam von der Behörde damals eine Geldsperre, weil er diese unwürdigen Arbeitsverhältnisse nicht mehr mitmachte. Ob nun der Maßnahmeträgerchef eine Abmahnung bekam, weil er 1-Euro-Jobber zweckentfremdet für seine eigene Firma ausnutzte, dies entzieht sich unserer Kenntnis. Auf ein Schreiben an die Hartz-IV-Behörde, wo Steve N. auf diese Mißstände hinwies, bekam er nie eine Antwort!

Um beruflich nun endlich mal Fuß zu fassen, wagte Steve N. den Weg in die Selbständigkeit. Ein kluger Schritt, denn auf ein Wunder auf dem Arbeitsmarkt zu hoffen, oder daß z.B. Leiharbeit in Zukunft normal entlohnt werden würde, auf die Menschen im Osten angewiesen sind, da hier die Arbeit eben nicht auf der Straße liegt, dies wäre weltfremd. So meldete er sich ordnungsgemäß aus dem Leistungsbezug ab und betrieb ein selbständiges Gewerbe. Vorher ließ er telefonisch bei einem leitenden Mitarbeiter der Hartz-IV-Behörde anfragen, ob es später mal Schwierigkeiten geben könnte, wenn er doch wieder auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Dies verneinte der Mitarbeiter, eine Genehmigung der Behörde für einen Umzug wäre in dem Falle dieser Aufnahme einer Arbeit (Selbständigkeit) nicht nötig. Ja und nun? Worte sind Schall und Rauch und die mündlichen Aussagen von Mitarbeitern von Behörden sowieso. Das Dessauer Jobcenter negierte die entsprechenden §§ wo es eindeutig heißt:

„Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.“

Daß eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgte, dies ignorierte man geflissentlich, doch dies ist der eigentliche Hauptpunkt. Stattdessen versuchte man das Ganze auf die Schiene der „schwerwiegenden sozialen Gründe“ zu schieben, da man dachte, daß man da besser die berechtigten Ansprüche des Steve N. abwürgen könnte. Aber auch da lagen die Dinge eindeutig, denn auch aus schwerwiegenden sozialen Gründen war ein sofortiger Auszug aus der mütterlichen Wohnung dringend erforderlich, denn noch als 20jähriger bekam Steve N. keinerlei Taschengeld, konnte am normalen gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen. Wieso kein Taschengeld? Dies werden Sie, werte Leser, berechtigt fragen! Bekam Steve N. als damals Arbeitssuchender kein Geld von den Ämtern, wie Kindergeld, Alg 2- Regelsatz? Weit gefehlt, dieses Geld bekam seine Mutter überwiesen, Versuche auch nur einen geringen Teil auf ein eigenes Konto zu bekommen, schlugen fehl. Wie schneckenlangsam bei derartigen Bitten die Behörden arbeiten, dies zeigte sich bei dem Antrag des Steve N. an die Kindergeldstelle Dessau-Roßlau das Kindergeld auf sein eigenes Konto zu überweisen. Der Antrag vom 3. Juli diesen Jahres wurde jetzt Ende November beantwortet - abschlägig! Dies sinnloserweile, da sich Steve N. am 16. Juli selbständig gemacht hatte und er wenige Tage danach der Kindergeldstelle mitgeteilt hatte, daß er ab da nicht mehr kindergeldberechtigt sei und sich dieser Antrag erledigt hätte. Seinen Alg-2-Regelsatz bekam er trotz Bitten auch nicht auf sein eigenes Konto, im Prinzip stand er vollkommen mittellos da solange er bei seiner Mutter wohnte und über die sozialen Zustände dort schweigt des Sängers Höflichkeit und diese Einzelheiten gehören nicht in einen öffentlichen Blog.

Aber auch diese schwerwiegenden Fakten negierte das Jobcenter Dessau, lehnte die dringend notwendigen Unterkunftskosten ab. Nun kann Steve N. nur hoffen, daß das zuständige Sozialgericht sich nach dem Buchstaben des Gesetzes richtet und nicht etwa auch wie das Jobcenter den wichtigsten Aspekt unter den Teppich kehrt, daß Steve N. zum Zeitpunkt seines Umzuges eben nicht im Leistungsbezug stand, sondern einen Tag später umzog und dadurch eben die in meinem vorherigen Posting erwähnte Auslegung gelten muß, die da lautet:

„Auf die "Erforderlichkeit" eines Umzuges im Sinne von § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 kommt es nicht an, wenn zum Zeitpunkt des Umzuges keine Hilfebedürftigkeit nach §§ 7 Abs 1 S 1 Nr 3, 9 SGB 2 vorliegt: Zweck der Regelung ist es, die - bei nicht erforderlichen Umzügen missbräuchliche - Steigerung der Hilfebedürftigkeit durch Leistungsempfänger zu verhindern; sie stellt sich damit als Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes aus § 2 Abs 1 S 1 SGB 2 dar. Dieser Regelungszweck ist nicht berührt, wenn eine nicht hilfebedürftige Person umzieht, später aber hilfebedürftig wird, denn in diesem Falle fällt der Betroffene zum Zeitpunkt des Umzuges nicht in den Anwendungsbereich des SGB 2 und unterliegt auch nicht dem Leistungsgrundsatz aus § 2 Abs 1 S 1 SGB 2.“

Wir werden sehen! Ich werde die werten Leser des Blogs über den weiteren Fortgang dieses Falles informieren. Geplant ist auch anhand dieses Falles und ähnlicher Fälle in eine breitere Öffentlichkeit zu gehen, unter anderem auch Politikern diese Problematik nahe zu bringen, damit endlich in unserem Land die schlimmsten Auswüchse der Hartz-Gesetze korrigiert werden, wie dies ja auch schon vernünftige Politiker sogar der CDU, wie Heiner Geißler und Norbert Blüm fordern. Als früherer anhaltischer Landesvorsitzender des Demokratischen Aufbruchs hatte ich die Ehre Heiner Geißler persönlich im Wahlkampf zu den Volkskammerwahlen in der DDR kennen zu lernen. Dies war 1990. Geißler trat damals als Gastredner der Allianz für Deutschland (CDU/DSU/DA) auf dem Dessauer Rathausplatz auf. Schon damals imponierte mir dieser kluge Mann. Heiner Geißler werde ich natürlich per Email auf meinen Blog mit dieser Problematik aufmerksam machen, wie auch andere Persönlichkeiten der Öffentlichkeit, so wie ich das schon des öfteren mit anderen Beiträgen gemacht habe.


Wieso steht nun in der Überschrift etwas von Jobcenter- Jobkiller? Ganz einfach, durch die Entscheidung eines Jobcenters zeitweilig keine Unterkunftskosten zu bezahlen, wird eine gerade erst gegründete Existenz mit der guten Perspektive auf langfristige Sicht das eigene Einkommen ohne staatliche Hilfe zu sichern in höchstem Maße gefährdet. Die Konsequenz wäre, wenn das Jobcenter Recht bekommt, daß Steve N. seinen Job aufgeben müßte und zurück müßte, zurück zu den 1-Euro-Jobs ohne Perspektive, zurück zu den sinnlosen Maßnahmen aller Art die nur die Taschen der Bildungsträger füllen und der Heerscharen von Pädagogen, Psychologen etc. die alle von den Milliarden profitieren die bundesweit für angebliche aktive Arbeitsmaßnahmen ausgegeben werden.
Ein Jobcenter hätte dann einen Job gekillt!

Samstag, 29. November 2008

Infantilisierung und Entmündigung junger Erwachsener durch die Hartz IV - Schandgesetze

Was dieser vorbestrafte Kriminelle Peter Hartz mit seinen nach ihm benannten Gesetzen losgetreten hat, dies spottet jeder Beschreibung. Da werden junge Erwachsene durch Sonderregelungen entmündigt und das Volljährigkeitsalter von 18 Jahren praktisch ausgehebelt und auf 25 Jahre heraufgesetzt, daß an die Zeit vor 1871 vor der deutschen Reichsgründung erinnert. Weder unter den beiden deutschen Kaisern, unter der Weimarer Republik, unter den Nazis, den alliierten Besatzungsmächten nach dem 2. Weltkrieg, noch in der DDR gab es diese krasse Entmündigung und Infantilisierung junger Erwachsener. Schlimmste Auswüchse dieser Hartz IV-Gesetze treffen immer mehr junge Erwachsene die vor dem 25. Lebensjahr zuhause bei den Eltern ausgezogen sind, die was ganz natürlich ist in diesem Alter, zu einem Freund gezogen sind oder sich eine eigene Wohnung gesucht haben, die sich selbständig gemacht haben und so weiter und so fort. Erinnert man sich an die DDR zurück, so war es selbstverständlich, daß die meisten jungen Erwachsenen Anfang 20 heirateten, Kinder bekamen, eventuell in eine andere Stadt zogen, eine Diskriminierung wegen des jungen Alters gab es in der DDR nicht. Alle diejenigen, die nun heutzutage als unter 25jährige von zuhause weggezogen sind und später durch welche Gründe auch immer auf Hartz IV angewiesen sind, die müssen angeblich wieder zu ihren Eltern zurück, da ihnen die Unterkunftskosten verwehrt werden, die ansonsten bei Hartz IV den über 25jährigen Hilfebedürftigen gewährt werden, so scheinbar die Gesetzeslage, die schon skandalös genug ist und eigentlich wegen eklatanter Altersdiskriminierung, einem verbrieften Recht des Grundgesetzes, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehörte. Nun nicht genug, daß diese Hartz-IV-Gesetzgebung eine schändliche ist und weg gehört, so toppen immer mehr ARGE´n und Jobcenter diese noch und und legen die eh schon restriktiven Bestimmungen noch mehr zu Ungunsten der Hilfebedürftigen aus, wohl wissend, daß sie mit der Verweigerung der Unterkunftskosten verzweifelte Menschen oft in die Obdachlosigkeit treiben, sie existentiell damit schwerst bedrohen, sowohl psychisch und physisch. Was schert es die in den mit unzähligen Privilegien ausgestatteten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die oft selbstherrlich über Menschen entscheiden, ob diese ein warmes Zimmer haben dürfen oder unter der Brücke schlafen müssen, dort sich die Lungenentzündung holen und dann eventuell das zeitliche segnen, wenn sie selber in Saus und Braus leben auf Kosten des Steuerzahlers, der den aufgeblähten öffentlichen Dienst der nur mit der „Betreuung“ von Arbeitslosen beschäftigt ist, alimentiert, sie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und durch die Lobby-Gewerkschaften und Berufsverbände des öffentlichen Dienstes dem Bundeshaushalt, den Landeshaushalten oder den Kommunen abgepreßte Gehaltserhöhungen abkassieren.

Wie sieht dies alles nun konkret aus? In meinem Blog werde ich ausführlich auf einen derartigen Fall aus Dessau-Roßlau eingehen, doch zuvor ein Blick in die Gesetzeslage und deren schamlose Überspitzung der Behörden zu Lasten der Hilfesuchenden.

Auszug:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x022.htm

2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Dazu auszugsweise die Feststellung in einem Sozialgerichtsurteil:
Auf die "Erforderlichkeit" eines Umzuges im Sinne von § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 kommt es nicht an, wenn zum Zeitpunkt des Umzuges keine Hilfebedürftigkeit nach §§ 7 Abs 1 S 1 Nr 3, 9 SGB 2 vorliegt: Zweck der Regelung ist es, die - bei nicht erforderlichen Umzügen missbräuchliche - Steigerung der Hilfebedürftigkeit durch Leistungsempfänger zu verhindern; sie stellt sich damit als Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes aus § 2 Abs 1 S 1 SGB 2 dar. Dieser Regelungszweck ist nicht berührt, wenn eine nicht hilfebedürftige Person umzieht, später aber hilfebedürftig wird, denn in diesem Falle fällt der Betroffene zum Zeitpunkt des Umzuges nicht in den Anwendungsbereich des SGB 2 und unterliegt auch nicht dem Leistungsgrundsatz aus § 2 Abs 1 S 1 SGB 2.


Nun der betreffende Fall, der im Tachelesforum diskutiert wurde und in späteren Postings dann der erschreckende Fall aus Dessau-Roßlau:

Alg 2 abgelehnt!!Obdachlosigkeit droht
Text:
Hallo!Ich weiß echt nicht weiter und ich hoffe hier Hilfe zu bekommen!Ich hoffe das dieses Thema hier nicht schon x-mal breitgetreten wurde und ich es nicht gefunden habe, ansonsten fang ich mal an...Also zur Zeit wohne ich bei meinem Ex-Freund. Er hat sich von mir getrennt und will das ich seine Wohnung verlasse. Deshalb bin ich zur Arge gegangen und habe Alg 2 beantragt. Ich arbeite zwar bei einem Budnikowski, aber nur als gering Beschäftigte, somit reicht mein Einkommen nicht um eine Wohnung zu finanzieren.Dem Sachbearbeiter habe ich alles erklärt, dass ich 22 Jahre alt bin, seit September 2006 in Hamburg wohne (bei Freunden oder halt beim Ex), keine Ausbildung und einen Job habe.Der Sachbearbeiter meinte dann natürlich sofort,dass ich zurück zu meinen Eltern müsste. Ich habe ihm dann erklärt,dass meine Eltern 100 km nördlich von Hamburg leben, ich damals vor ihnen geflüchtet bin, weil die ganze Familiensituation mich krank gemacht hat (Depressionen etc) und ich ja meinen Job verlieren würde, wenn ich dort wieder hin müsste.Der Sachbearbeiter meinte dann das das kein Problem sein wird mit der Genehmigung des Antrages.Ich hab dann den Antrag komplett abgegeben, also mit Arbeitsvertrag,Lohnabrechnung,Selbsterklärung zur Notwendigkeit und sogar einem Schreiben meiner Eltern, dass ich bei ihnen nicht mehr wohnen kann. Beim prüfen der Unterlagen sicherte mir der Sachbearbeiter noch einmal zu das alles in Ordnung sei.Und dann eine Woche später, lag ein Formloser Brief im Kasten mit der Erklärung, dass Jugendliche unter 25 Jahren zurück zu ihren Eltern müssen!Für mich ist in dem Moment meine Welt entgültig zusammen gebrochen!!Ich will meinen Job auf keinen Fall kündigen,weil ich mich da super wohl fühle. Ich kann bei niemandem unterkommen, meinem Ex kann jeden Moment der Kragen platzen und mich vor die Tür setzen und zurück zu meinen Eltern geh ich nicht, dann wohn ich lieber auf der Straße, ich mein ich bin ja nicht aus spaß damals nach hamburg geflüchtet, es hat und macht mich heute noch krank!Was kann ich denn nun tun?Hat hier jemand eine Idee???Ich war gestern bei der SPSH, dort konnte ich endlich mal mit einer Psychologin reden, über all das was vorgefallen ist, aber leider löst das mein Problem nicht, dass ich dringend eine eigene Wohnung brauche!!Ich hoffe ich habe alles einigermassen verständlich aufgeschrieben!!Ansonsten fragt einfach nach!!Ich danke euch jetzt schon mal!!!LG Kristina
Die Diskussion dazu unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1056663



Liebe Leser des Blogs, bleiben sie dran, bleiben sie dem Blog treu, auch wenn es diesmal nicht um schöngeistige Dinge geht, wie Schilderung von Ausflugszielen oder Kunst, sondern um existentielle Dinge. Wie auch im Fall des Dessauer Tierschutzvereins kann das geschriebene Wort im Netz etwas bewirken, die Öffentlichkeit muß diese Dinge erfahren und auch wenn man gegen die mächtige Obrigkeit kaum gegen an kommt, da diese am längeren Hebel sitzt, so hat aber die Öffentlichkeit dennoch ein Recht auf Information was in diesem Land mittlerweile mit dem Bürger so gemacht wird.

Donnerstag, 27. November 2008

Hartz-Gesetze - eine Schande für Deutschland !

Focus-online schreibt gestern am 26.11.2008:

„Neuer Job für Peter Hartz
Der einst über Lustreisen bei Volkswagen gestolperte Spitzenmanager Peter Hartz kehrt ins Berufsleben zurück und kümmert sich um Arbeitslose.
Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz, der Namensgeber der Arbeitsmarktreformen, hat ein Konzept für Langzeitarbeitslose entwickelt, um diese wieder näher an den Arbeitsmarkt zu bringen. Im Saarland solle das Konzept bei einem Pilotprojekt auf lokaler Ebene in der Arge Saarbrücken getestet werden, wie ein Sprecher der zuständigen Regionaldirektion am Mittwoch erklärte. Einen Starttermin für das Projekt konnte er nicht nennen. Das Konzept solle am Donnerstag vorgestellt werden.
Hartz habe mit Wissenschaftlern ein Konzept entwickelt, um Langzeitarbeitslosen zu einem neuen Job zu verhelfen, sagte der Sprecher. Dabei gehe es in erster Linie darum, für die Betroffenen neue Wege bei der Motivation zur Selbsthilfe zu finden – ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten.“


Pfui Teufel, kann man da nur sagen, daß eine Arge im Saarland diesem üblen vorbestraften Kriminellen und sich als Puffluden betätigenden Hartz (2 Jahre Haft auf Bewährung wegen diverser Betrügereien und Bestechung von Betriebsräten durch Bordellbesuche) diesen Job gibt. Gerade mit Hartz, dem geistigen Vater der menschenverachtenden Hartz-Gesetzgebung, macht man den Bock zum Gärtner, wenn gerade dieser Typ ausgerechnet Langzeitarbeitslosen helfen soll. Wie diese Hilfe aussehen wird, dies zeigen die schändlichen Hartz-Gesetze tagtäglich in ihren praktischen Auswirkungen. Skandalös was in unserem Land so abgeht, täglich zu lesen in dem Betroffenenforum:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp.

Schauen Sie öfter mal in dieses Forum rein, es wird Ihnen schlecht werden bei der Fülle an Schikanen, Drangsalierungen und Entscheidungen gegen die betroffenen Bürger durch die Ämter aufgrund der Hartz-Gesetze. Auch hier in meinem Blog werde ich zukünftiglich mehr mich dieses Themas annehmen, dies auch konkret an einem mir persönlich gut bekannten Fall aus Dessau-Roßlau.

Mittwoch, 26. November 2008

Faszinierende Romane





Heute möchte ich drei Bücher vorstellen die mir sehr am Herzen liegen. Es gibt ja nun nicht sehr viel Literatur die man mehrmals liest, diese drei Bücher gehören aber dazu! Ich habe jedes Buch von den dreien bestimmt mindestens 7- 8 mal gelesen, wenn es reicht! Zwei der drei Bücher kenne ich von Kindheit an, sie standen im Bücherschrank meiner Mutter, sie war Mitglied der Büchergilde Gutenberg und diese Bücher wurden dort verlegt. Nummer 1 meiner Vorstellungen ist Hervey Allens „Antonio Adverso“ in zwei Bänden! Eigentlich sind es neun Bücher, die der Verlag in zwei Bänden zusammengefaßt hat. Hervey Allen, ein Schriftsteller den heute kaum jemand kennt, läßt den Leser teilnehmen an den Abenteuern eines jungen Mannes, des Lebenskampfes, der Liebe und der menschlichen Intrigen und Verstrickungen und dies sowohl im europäischen Kulturkreis wie auch in Übersee, so auf Kuba vor ca. 200 Jahren. „Antonio Adverso“ gehört zu meinen absoluten Lieblingsromanen!

In eine ganz andere Welt führt uns Trygve Gulbranssen - in die Welt des Nordens. In seiner Saga spürt man geradezu das Rauschen der dichten Wälder, den harten Lebenskampf der Bewohner des hohen Nordens Europas. In „Und ewig singen die Wälder“ spürt der Leser noch die Reste germanischer Lebensweise, die allerdings sich auf immer verlieren, die sich nicht behaupten konnten gegen die aufkommende bürgerliche Moderne des 19. Jahrhunderts, wie im zweiten Band der Saga „Das Erbe von Björndal“ deutlich wird. Diesen zweiten Band mag ich deshalb nicht so sehr, da darin die Urwüchsigkeit nordischen Lebens immer mehr zurück gedrängt wird um dann auszusterben.

Das dritte Buch, was ich heute vorstellen möchte, dies habe ich erst vor ein paar Jahren antiquarisch gekauft. Mehr durch Zufall stieß ich auf Heinrich Seidels „Reinhard Flemmings Abenteuer zu Wasser und zu Lande“, wahrscheinlich angesprochen durch den Schutzumschlag mit der abenteuerlich anmutenden Illustration einer Bootsüberfahrt zu einer Insel. Deshalb bilde ich auch in meinem Scan den ganzen Schutzumschlag ab, da dieser in der Gesamtansicht mich zum Kauf dieses Buches anregte. Fahrten zu Inseln oder Aufenthalte auf kleinen Inseln haben ja immer etwas faszinierendes für mich, ich denke da nur an Stevensons „Schatzinsel“ oder Greulichs „Robinson spielt König“. Nun ist es bei Seidel zwar nicht die weite Welt wo die Reise hingeht, sondern nur die mecklenburgische Seenplatte, wo mitten in einem See eine geheimnisvolle, aber auch heimelige Insel liegt, auf der sich gut leben läßt. Dies liest sich wunderbar in der Schilderung plattdeutschen Alltagslebens in der Zeit von vor ca. 100 Jahren.

Von allen drei Büchern ist natürlich das von Gulbranssen am bekanntesten, man denke da nur an die Verfilmungen von „Und ewig singen die Wälder“ und „Das Erbe von Björndal“, welche aber mit den Büchern nicht mithalten können und die ich eher für kitschig mißlungen halte. Alle drei meiner Vorstellungen halte ich für wert, daß sie wieder einem breiteren Lesepublikum bekannt werden sollten.

Dienstag, 25. November 2008

Coswig/Anhalt, das Dornröschen an der Elbe








Daß das Dessau-Wörlitzer Gartenreich mein Arkadien ist und mein unbedingter Favorit, dies dürfte bekannt sein, aber auch die Auenlandschaft um Brambach herum und die Muldaue von Möst bis Raguhn zählen zu meinen beliebten Ausflugszielen. Gut gefällt es mir auch in Coswig/Anhalt und ich erlaube mir den werten Lesern des Blogs ein paar Fotoimpressionen von Coswig vorzustellen. Coswigs Wappen zeigt ja eine Frau im wehenden hellblauen Kleid. Diese schöne Frau erinnert mich an Dornröschen, wie auch die Stadt Coswig selber – sie wartet darauf endlich wachgeküßt zu werden! Coswigs Charme und Reiz liegen meiner Meinung nach brach und touristisch wäre Coswig eine Perle wenn diese Reize besser vermarktet würden. Auf jeden Fall halte ich Coswig für interessanter als das nahe Wittenberg, dem Coswig, eine bis dato anhaltische Stadt, durch die unselige neue Gebietsreform dem Landkreis Wittenberg zugeschlagen wurde. So wie Wörlitz nicht zu Wittenberg paßt, sondern zu Dessau gehören müßte, so ist Coswig eine eindeutig anhaltische Stadt, die, so wie es bis vor kurzem war, zu Anhalt-Zerbst gehört, so wie es Jahrhunderte vorher der Fall war.

Coswigs Schönheit wird durch die Lage an der Elbe bestimmt. Kommt man von der Wörlitzer Seite und schaut von der Fähranlegestelle am Hotel und Gasthaus „Elbterrasse“, einem Etablessiment welches ich sehr mag wegen seiner nostalgischen Gründerzeit-Architektur, dann sieht man die ganze Pracht der Silhouette der Stadt Coswig mit dem Schloß im Mittelpunkt, eine Ansicht die einen an Dresden erinnert, nur eben im Kleinformat. Sehenswert die kleine Unterstadt mit seinen Fischerhäusern, die wie Schwalbennester an dem Steilufer aussehen. Beredtes Beispiel, mein Foto mit dem Haus des Fischermeisters Robert Hannemann, wo kurz darüber sich die Straße windet. Von oben dann wunderbare Ausblicke auf das Elbtal! Neben verfallenen Häusern (siehe Foto eines ruinösen Hauses) stehen widerum restaurierte und renovierte Häuser um den Markt herum. Herausgeputzt, wie in allen Orten der ehemaligen DDR, die Gebäude der Obrigkeit, so auch das Coswiger Rathaus. Mag eine Kommune auch noch so arm sein und deren Bürger nicht wissen wie sie ihre Häuser instand halten sollen mit den Hungerlöhnen die in der freien Wirtschaft gezahlt werden oder mit den Brosamen von Hartz IV, aber die Amtsgebäude sind immer pompös, eben so wie es schon früher der Fall war als Adel und Kirche für sich Prunkbauten errichten ließen und die Untertanen die den Mehrwert erwirtschaften mußten oft in kümmerlichen Häusern oder gar Hütten leben mußten.

Freitag, 21. November 2008

Schierau, Priorau, Möst - der Teufel hat da kein Nest!







„Schierau, Priorau, Möst – da hat der Teufel sein Nest!“ – diesen wenig freundlichen Spruch hörte man früher in Dessau sehr oft, wenn es um die in der unmittelbaren Nachbarschaft liegenden Dörfer ging. Kurz hinter dem dessauischen Törten liegen diese drei Dörfer und was das besondere an ihnen war, sie waren preussisches Gebiet, eine Enklave in Anhalt. Noch heute merkt der Autofahrer sofort wann er anhaltisches Gebiet verläßt – der Straßenbelag ist ein anderer!

Trotzdem ich ein eingefleischter Anhalter bin, hege ich dennoch zu diesen Dörfern eine große Sympathie und Ausflüge dorthin sind mir immer ein Genuß. In erster Linie ist es natürlich die wunderbare abwechslungsreiche Landschaft mit Äckern, Weiden, der Muldauenlandschaft und dem in der flachen Landschaft um Dessau so ungewöhnlichen Möster Berg mit seiner abgeschiedenen Siedlung die mitten im Wald auf dem Berg liegt, die mich anzieht, aber auch die Bindung durch die Erzählungen meiner Mutter die fast ihre gesamte Kindheit auf dem Rittergut in Priorau und den Feldern dieser Gegend schwer arbeiten mußte, siehe dazu meinen Beitrag im Blog unter
http://barrynoa.blogspot.com/2008/07/die-trostlose-kindheit-meiner-mutter_23.html.

In Möst bin ich also schon wegen des Möster Berges gern. Man fühlt sich da nach wenigen Metern Weges flacher Landschaft sofort wie im Mittelgebirge mit den dichten Wäldern auf diesem wirklichen Berg, wenn man diesen hinaufsteigt oder hinauf fährt. Aber auch das gleich hinter Möst liegende Niesau (was allerdings früher anhaltisch war) zieht einen magisch an. Der Reiz diesen kleinen Dörfleins (es ist ja nur eine einzige kleine Straße) beginnt hinter dem Dorf, wenn man den Weg mit seinem Streuobstbestand bis zur Mulde fährt und dort dann die herrliche Muldauenlanschaft genießt. Menschen wird man dort so gut wie nie antreffen, so abgeschieden ist dieses Gebiet!

Nach Niesau kommt dann Schierau, dort ist die Kirche sehenswert. Und dann natürlich Priorau mit seinem interessanten Rittergutshof! Bilder dieses Gutshofes mit dem imposanten Gutshaus, den Scheunen und Nebengebäuden möchte ich heute in Fotos vorstellen. Vor ein paar Wochen zeigte ich Bekannten dieses Ensemble, welches jetzt nach der Wende einen sehr verfallenen Eindruck macht. Mitteilenswert ist natürlich auch noch, daß das kleine Priorau einen berühmten Sohn hat, den ersten deutschen Berufsschriftsteller Philipp von Zeesen (1619-1689), der dort geboren wurde und dort seine Kindheit verbrachte. Philipp von Zeesens Vater war der Pfarrer von Priorau.

Mittwoch, 19. November 2008

Was macht die Kunst?



Was macht die Kunst? Dies wurde ich heute von einem Bekannten gefragt. Nun - die wächst und gedeiht, soweit dies in der Hektik und dem Stress möglich ist in dem System der Bürokratieherrschaft des Staates und dem Schildbürgerkapitalismus welcher derzeit einen Großteil der Bürger in Deutschland jeden Tag niederdrückt im Jahre 2008 und wo einem Jahr für Jahr und Tag für Tag immer mehr persönliche Freiheit und soziale Sicherheit genommen wird. Nun - nichtsdestotrotz, oder gerade deshalb muß die Kunst gesellschaftlich Stellung nehmen, Kunst die nur um ihrer selbst Willen da ist, die habe ich noch nie so recht gemocht. Auch wenn es oft so scheint als wenn manch Text oder manch Bild von mir keine direkte gesellschaftliche Aussage haben, so sehe ich dies anders, auch in Bildern oder Texten die auf den ersten Blick nur privatim oder ästhetisch erscheinen, wie z.B. in arkadischen Szenen, versuche ich Gesellschaftskritik oder Hinweise auf eine erstrebenswerte bessere Gesellschaft zu vermitteln.
Anbei nun mal wieder für die werten Leser meines Blogs ein paar Cartoons, Erläuterungen dazu keine, denn Cartoons sollten ja für sich sprechen was sie ausdrücken sollen, und ein Bild. Zu letzterem aber doch eine kleine Erläuterung zur Technik. Angeregt durch Kindheitserinnerungen finde ich jetzt die alte Technik der Fotografiecolorierung wieder interessant, wie man an meinem Porträt eines jungen Mannes sieht. Also ich mache ein Schwarzweiss-Foto, entwickle dieses und mache einen Papierabzug und dann coloriere ich nach meinen Vorstellungen frei. Auf diese Technik, die im Zeitalter der Computerfotografie mit seinen Möglichkeiten der nachträglichen computermäßigen Colorierung jedes Fotos eigentlich anachronistisch ist, kam ich durch Erinnerungen an diese Technik, da eine Tante von mir früher in Dessau-Ziebigk ein Fotogeschäft betrieb und ich einige Male dort zu Besuch war und bei einem dieser Besuche muß ich wohl gesehen haben wie aus einem Schwarzweiss-Foto mit dem Pinsel ein Colorfoto gemacht wurde. Der Laden meiner Tante, das Interieur und die Mitarbeiter stehen mir noch heute plastisch vor Augen. Es ist eigenartig, sogar den Namen der Vermieterin weiß ich natürlich noch, es war eine Frau Tuchel und auch sie habe ich nach den vielen Jahrzehnten noch genau vor meinem geistigen Auge. Ebenso geht es mir mit der Ladeneinrichtung, ich könnte jetzt ziemlich genau angeben wo welche Vitrine stand und wie alles aussah, obwohl ich da nun nicht so häufig zu Gast war.
Das Schicksal geht manchmal seltsame Wege und auch die Gründe weshalb man dieses und jenes später so oder so macht, liegen oft in der Kindheit, wie eben die neu entdeckte Lust an der Fotocolorierung bei mir.

Freitag, 7. November 2008

Namen sind nicht immer Schall und Rauch








Immer mal wieder werde ich gefragt was denn mein Künstlername Barry Noa für eine Bedeutung hat. Nun einiges dürfte einleuchtend sein, so die Ähnlichkeiten zwischen Bernd und Barry und zwischen Nowack und Noa, aber es steckt da auch noch eine andere Bedeutung drin. Als Kind gefiel mir z.B. der frühere republikanische Präsidentschaftskandidat Barry Goldwater gut. Er trat 1964 gegen den Demokraten Lyndon B. Johnson an und verlor haushoch gegen Johnson. Obwohl erzkonservativ und extrem antikommunistisch, schätzte ich an Goldwater, daß er die persönlichen Freiheitsrechte hoch hielt. So gab es damals in den USA noch die allgemeine Wehrpflicht, diese lehnte Barry Goldwater ab und wäre er Präsident geworden, so hätte er diese zugunsten einer Berufsarmee abgeschafft. Da es auch in der DDR die allgemeine Wehrpflicht gab und ich mich schon graulte später irgendwann zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden, so schätzte ich Ansichten wie die eines Goldwater, der in der Zwangsrekrutierung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sah. Goldwaters Ausspruch:
„Extremismus in der Verteidigung der Freiheit ist kein Laster. Und Mäßigung in der Ausübung der Gerechtigkeit ist keine Tugend !“ gefällt mir noch heute ausnehmend gut.
Weitere Zitate von Barry Goldwater unter http://www.famous-quote.net/lang/de/barry-goldwater-quotes.shtml , dazu ein Link zu einer Kolumne von Paul Varnell, zuerst erschienen in der Windy City Times vom 27. August, die ich interessant finde und die zeigt, daß Republikaner vom Schlage eines Goldwater recht wenig mit den heutigen Republikanern in den USA gemeinsam haben, obwohl gerade Goldwater immer wieder als geistiger Vater der Präsidenten Reagan und Bush und anderer heutiger erzkonservativer Politiker der republikanischen Partei wie z.B. einer unsäglichen Sarah Palin oder eines frömmelnden Pat Buchanan herhalten muß, und dies völlig zu Unrecht. Im Scan ein Foto von Barry Goldwater welches ihn in den Vorwahlen zur Präsidentschaftswahl 1964 zeigt.

Mein Künstlernachname Noa kommt wiederum aus einer ganz anderen Ecke, nämlich aus Begeisterung für Paul Gauguin. Nicht nur, daß ich Gauguin als grandiosen Maler flächiger konturierter Südseemotive so sehr liebe und ich es nicht leugnen kann, daß dieser Maler mich schon immer angeregt hat, mich diesen idealistischen Motiven paradiesischer Natur und natürlicher Menschenschönheit selbst in meinen malerischen Werken zu widmen, sondern auch sein Buch über seinen ersten Tahiti-Aufenthalt „Noa Noa“ (aus dem polynesischen übersetzt „Duftende Erde“) war der Pate von meinem Künstlernachnamen. Dies natürlich auch deshalb weil es eine gute Abkürzung von meinem Namen Nowack ergab. Auch hier wieder ein paar Bilder zum Themenkreis Paul Gauguin und ein Link zu einer Rezension von Dieter Wenk zu Gauguins Buch „Noa Noa“: http://www.textem.de/951.0.html