Nun mal ehrlich, liebe Leser, fühlen Sie sich wirklich von angeblich gestiegener Kriminalität bedroht, fürchten sie Räuber, Wegelagerer, Abzocker? Nun die allgemeine Kriminalität ist natürlich nicht angestiegen, sondern im Gegenteil in den letzten Jahren gesunken, ganz im Gegensatz zu der Medienhysterie á la Blöd-Zeitung die wider besseren Wissens diesen Unsinn den Leuten einredet. Aber – und jetzt kommt das „Aber“, die Räuberei, Wegelagerei und Abzockerei seitens staatlicher und halbstaatlicher Behörden, die hat tatsächlich zugenommen! Und so kommt es, daß immer mehr Bürger Ämter und Behörden mehr fürchten müssen als die Kleinkriminellen.
Wegelagerer? Die kennen Sie nicht? Ei gewiß doch! Wenn sie Sachsen-Anhalter sind dann kennen Sie eventuell den Spruch „An Dessau kommt keiner vorbei“. Ja, an Knöllchen kommt kaum jemand vorbei der in Dessau mit dem Auto fährt und dies wissen besonders Auswärtige. Bei denen ist unsere Stadt besonders unbeliebt und dies auch wegen der Abzockerei mit Bußgeldern aller Art im Straßenverkehr. Daß es der Stadtverwaltung keineswegs darum geht mehr Verkehrssicherheit zu erreichen, dies zeigt sich daran, daß man die Einnahmen angeblicher Parksünder und Geschwindigkeitsübertreter schon fest im Stadthaushalt einplant. Wer die Verschwendungssucht der Stadt Dessau kennt, und dies besonders bei dem aufgeblähten Personalbestand an Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst dort, dem kann das Geld nur dauern was dem Bürger abgezockt wird um dann letztendlich nur dazu zu dienen den Angestellten und Beamten dort ein fideles Einkommen zu bescheren welches weit über vergleichbaren Einkommen in der freien Wirtschaft liegt.
Sage und schreibe 750 000,00 Euro (das sind 1 ½ Millionen D-Mark) hat die Stadt Dessau-Roßlau den Bürgern an derartigen Bußgeldern im vorigen Jahr abgeknöpft. Da ist die Stadt im Verhältnis zur Anzahl ihrer Bürger einsame Spitze weit und breit. Besonders betroffen schauen die Rosslauer aus der Wäsche, denen es bis zur Vereinigung mit Dessau entschieden besser ging als den schon immer abgezockten Dessauern. Vorbei die Zeiten als eine sehr nette und bürgerfreundliche Politesse in Roßlau für Ordnung im ruhenden Verkehr sorgte und sogar öfter mal einem Parksünder in einen Laden nachging um ihn auf sein Versäumnis die Parkuhr nicht eingestellt zu haben höflich aufmerksam zu machen. Diese Zeiten sind vorbei, jetzt herrschen Dessauer Verhältnisse auf den Straßen und deren Büttel kann man eher mit Schergen des Alten Dessauers vergleichen als mit Staatsdienern des Vater Franz was die Rigorosität und den preussischen Geist(Ungeist) anlangt. Als Dessauer kennt man so langsam die Verstecke der Wegelagerer mit ihren mobilen Blitzern und die Starenkästen kennt man sowieso. Aber Auswärtige trifft es natürlich immer wieder und die behalten dann Dessau in keiner guten Erinnerung. Nur zwei Beispiele wie vorgegangen wird um Geld um jeden Preis dem Bürger abzupressen. Viele Touristen fahren durch Dessau-Waldersee um nach Wörlitz zu kommen oder sie kommen von Wörlitz zurück und wählen dann auch meistens den Weg über Waldersee. In Waldersee befindet sich eine Schule, dort ist Tempo 30 angesagt – vollkommen richtig, denn Kinder sind unberechenbar und da ist 30 tatsächlich angesagt. Ja, was gibt es da zu meckern, wenn dort ein Blitzer postiert wird? Die Gemeinheit ist die, daß man während der Schulzeit dort keine Blitzer sieht, am Nachmittag auch nicht, aber wenn es Abend wird, kein Kind und kein Passant mehr auf der Straße ist, dann schlägt man zu, meistens steht dann dort ein privates Unternehmen welches die Lizenz zum Blitzen von der Stadtverwaltung erworben hat und wartet auf Geschwindigkeitsübertreter. Es wird also der Sinn weshalb dort ein Schild mit Tempo 30 angebracht wurde, eben wegen der Schüler dort, pervertiert, weil zu den Zeiten wo man abzockt, gar kein Schutzbedürfnis vorliegt. Einzig und allein die Kasse der Stadtverwaltung und der privaten Blitzerfirma, die natürlich auch von diese Einsätzen leben will, die wird gefüllt. Aus ökonomischer Sicht ist es ja verständlich, daß dieser Blitzer sich in der Nacht hinstellt, denn am Tage ist dort nicht viel zu holen, denn während der Schulzeit fahren die Autofahrer eh vorsichtig in der Nähe von Schulen, wer will schon ein Kind anfahren? Aber moralisch? Aber, aber wer ist denn noch so weltfremd, von einer Behörde moralisches Handeln zu erwarten?
Zweites Beispiel! Auf den Wiesen vor dem Leiner See steht ein Schild „Befahren der Wiesen verboten“. Hm, Vogelschutz, oder sonst was schutzwürdiges? Wohl kaum, denn sonst würde man dort nicht in Abständen ganze Herden an Kühen dort weiden lassen und eventuelle Vogelnester platttrampeln lassen. Kurz und gut, Touristen erwischt es, die dort mal kurz anhalten um Rast zu machen. Wer auch nur wenige Zentimeter statt auf der Straße zu parken den dortigen Rasen berührt, der wird abgezockt: 50,00 Euro Bußgeld plus der Bürokratiekosten von ca. 25,00 Euro wegen eines Umweltvergehens. Da passiert es dann schon mal, daß einem Bürger dieses Geld abgezockt wird und gleichzeitig Traktoren ein paar Meter weiter auf eben diesen zu „schützenden“ Flächen mit schweren Güllewagen dort lang rumpeln, tiefe Rinnen hinterlassend. Ja dieses Gebiet ist so „schützenswert“, daß man den Agrarnutzern sogar von der Stadt Dessau her gestattet Gülle in Massen da auszubringen und dies sogar dann wenn einen Tag später das ganze Gebiet dort wegen Hochwassers unter Wasser steht und die ganze Gülle die Mulde und die Muldaue verseucht. Ja, diese Art wirklicher Umweltschädigung wird seitens der Stadtverwaltung geduldet, da erteilt man halt eine „Sondergenehmigung“. Zwei geknickte Halme aber, die ein dort parkendes Privatauto verursacht, ahndet man mit ca. 75,00 Euro. Toll!
Ja, und wie wäre es denn mit Widersprüchen gegen derartige Bescheide der Stadtverwaltung Dessau? Überlegen Sie sich das gut, liebe Leser, falls sie denn das Pech haben in Dessau unter dieser Stadtverwaltung leben zu müssen. Dann wird es Ihnen passieren, daß Sie Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau bekommen und Sie allein dafür, daß Sie es gewagt haben die Damen und Herren in einer städtischen Behörde mit einem Widerspruch geärgert zu haben, mit einer Widerspruchsgebühr belegt werden. So erging es all denen die z.B. gegen einen nachträglichen Gebührenbescheid bezüglich des zwangsweisen Anschlusses an das Kanalnetz in Dessau-Süd nebst dubioser Abzocke wegen angeblicher Grunderneuerung der Straße Widerspruch eingelegt hatten. Bei der Ablehnung des Widerspruchs lag dann gleich die Rechnung für das „Widerspruchsverfahren“ bei: 30,00 Euro plus 3,00 Euro Postkosten für jeden! Toll, schon unsere Steuergelder für derartige Verwaltungsarbeiten einkassieren und dann trotzdem noch jede Arbeit extra sich bezahlen lassen?
Die alten Raubritter überfielen den Bürger mit dem Spruch auf den Lippen „Geld oder Leben!“ Bei der Stadtverwaltung Dessau heißt es moderater, wie z.B. bei der Begründung der 33,00 Euro für die Widerspruchsbearbeitungsgebühr:
„Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 80 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Dessau-Roßlau (Tarifstelle 16).
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