Donnerstag, 29. September 2011

Neues: Das typische Obrigkeits-Untertanen-Verhältnis zwischen der Dessau-Roßlauer Stadtverwaltung und dem Bürger

Gestern in der Fernsehsendung „Anne Will“ war auch der slowakische Parlamentspräsident zu Gast. Richard Sulik ist Vorsitzender der drittstärksten Partei der Slowakei und ein Gegner der diversen Rettungsschirme für überschuldete EU-Länder. Kaum zu widerlegen sein Argument, daß es z.B. einem slowakischen Rentner nicht zuzumuten ist für Schulden Griechenlands mit aufzukommen, schließlich betrage die durchschnittliche Rente in der Slowakei rund 300 Euro, in Griechenland aber rund 1.600 Euro! Und da soll die Slowakei dem „armen“ Griechenland unter die Arme greifen?

Wer hat als Rentner hier im Osten wohl eine Rente von 1.600 Euro? Ja die Pensionäre und Rentner des öffentliche Dienstes vielleicht, aber wer sonst noch? Also, ich kenne keinen normalen Bürger mit so einer hohen Rente. Eher ist es so, daß viele Bürger im Osten wegen fehlender Arbeitsplätze mit großen Abschlägen vorzeitig in Rente gehen müssen und auch diejenigen die bis 65 und darüber eine Arbeit haben, die erhalten meistens eine Rente von der sie nicht über die Runden kommen können. Da gibt es dann die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Daß die Antragsteller ohne dieses Wohngeld kaum ihre Miete bezahlen können, dies ist bekannt, trotzdem gibt es Städte und Landkreise die sich mit der Bearbeitung von diesen Anträgen Zeit lassen. Begründet wird das dann mit Arbeitskräftemangel, als wenn es nicht möglich wäre, gerade wenn es um Bürger geht die auf dieses Geld dringend angewiesen sind, nicht aus anderen Abteilungen Kräfte in die Wohngeldstelle umzusetzen. Bezeichnend für die „Bürgerfreundlichkeit“ der Dessau-Roßlauer Stadtverwaltung folgendes auf der Homepage der Stadtverwaltung:


„Welche Wartezeiten liegen zwischen Antrag und Bewilligung?


Die Bewilligung soll zeitnah zur Antragstellung erfolgen.


Durch die Änderungen im Wohngeldrecht zum Beginn des Jahres 2009 ist die Zahl der Wohngeldanträge enorm gestiegen. Dadurch haben sich leider auch die Bearbeitungszeiten verlängert.


Gegenwärtig muss zwischen vollständiger Antragstellung und Bescheid mit einer Wartezeit von ca. 3 Monaten gerechnet werden.


Sie können zur schnelleren Bearbeitung Ihres Antrages beitragen, wenn Sie


· den Antrag vollständig ausfüllen


· alle geforderten Nachweise und Unterlagen unaufgefordert beifügen und


· nach Möglichkeit auf telefonische Anfragen zum Bearbeitungsstand verzichten.


Na toll, 3 Monate Bearbeitungsdauer sind also „zeitnah“? Will dieselbe Stadtverwaltung aber etwas vom Bürger, dann ist sie nicht so kulant mit dem Begriff „zeitnah“. So verlangt z.B. das Dessau-Roßlauer Bauordnungsamt vom Bürger innerhalb 18 Tagen nach Zusendung von umfangreichen Formularen diese zu bearbeiten und an die Stadt zu senden. Herrisch steht dann in den Schreiben gleich: „Termin für die Rücksendung: x.x.2011! In Dessau-Roßlau herrscht das typische Obrigkeits-Untertanen-Verhältnis zwischen der Stadtverwaltung und dem Bürger, dies zeigt diese ungleiche Vorgehensweise mehr als deutlich. Normal wäre es umgekehrt, die Stadtverwaltung müßte dienender Dienstleister für den Bürger sein, schließlich ist der Bürger derjenige der durch seine Steuern und Abgaben das große Heer der so anmaßenden Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienste bezahlt.

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