Freitag, 20. April 2018

Volksfeindliches Dreckslochland BRD: Abstimmung im Bundestag - es bleibt bei Gefängnis für Schwarzfahren mit Bus und Bahn

Nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Lagers brauchte man in der BRD die freiheitliche Maske nicht mehr zu Propagandazwecken und will nun ungehindert das Zeitalter des Rollback einläuten: Einschränkung bürgerlicher Rechte durch einen Überwachungsstaat, Abbau der sozialen Errungenschaften, Verschärfung des liberalen Strafrechts nach us-amerikanischem Vorbild, wo schon für geringste Vergehen wie einer Schwarzfahrt mit der Straßenbahn Gefängnis verhängt wird.

10 % aller deutschen Gefängnisinsassen sitzen wegen Schwarzfahrens mit der Bahn oder dem Bus ein und dies mitunter bis zu einem Jahr Gefängnis. Daß es nur arme Leute trifft, das ist eindeutig, denn vermögende Bürger zahlen lieber eine Geldstrafe, als daß sie eine Geldersatzstrafe absitzen. Also klare Klassenjustiz!

Das ganze kostet den Steuerzahler dann auch noch 200 Millionen Euro im Jahr für die Knastkosten. Dazu kommt, daß durch diese Schwarzfahrer, die zu Straftätern abgestempelt werden, die deutschen Gefängnisse überfüllt werden. Viele Bürgerrechtsgruppen und sogar der Deutsche Richterbund wollten endlich eine Gesetzesänderung, daß Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herunter gestuft wird, wo kein Gefängnis mehr drauf steht, so wie das schon in der freiheitlicheren DDR der Fall war.

Heute nun sollte das faschistoide  Klassengesetz, welches von den Nazis in der BRD übernommen wurde, im Bundestag gekippt werden. Linke und Grüne hatten dazu Gesetzesentwürfe eingereicht, welche von der volksfeindlichen reaktionären Mehrheit im Bundestag abgelehnt wurden.

In ihrem Antrag zitierten die Politiker von Linken und Grünen Angaben aus einem Artikel der „Zeit“, in dem es heißt: „Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen äußerte Ende September letzten Jahres, dass sich bundesweit 5000 Menschen wegen einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis befänden, die meisten seien verurteilte „Schwarzfahrer“. Allein in seinem Bundesland befänden sich 1.215 Menschen wegen „Schwarzfahrens“ im Gefängnis. Die Verurteilung führe zu Eintragungen in das Strafregister mit stigmatisierender Wirkung bei der Arbeitsplatzsuche oder bei Behördenkontakt.

Es bleibt weiter bei diesem Schandgesetz. Bei der Abstimmung ließ auch die AfD ihre Maske fallen und ihre faschistoide Gesinnung kam zu Vorschein, siehe die Rede des AfD-Abgeordneten Thomas Seitz, ein ehemaliger hochbezahlter Staatsanwalt, und ihr Abstimmungsverhalten, indem die AfD weiterhin das Schwarzfahren als Straftat haben will und damit tausende Bürger wegen dieses Kavaliersdeliktes ins Gefängnis kommen.

Wählen kann man diese sogenannte Alternative also auch nicht!


Die häßliche volksfeindliche Fratze der AfD: MdB Thomas Seitz (AfD) zur „Beförderungserschleichung“. Solche Typen sind also Bundestagsabgeordneter der AfD. In seiner Hetzrede geiferte er in faschistoider Manier gegen Bürgerrechtler welche die schändliche Gesellschaftordung der BRD als "mieses Stück Scheiße" bezeichneten.



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