Hier meine Anfrage:
Sie schreiben in Ihrem Programm: „Wir wollen eine Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto im Monat – darunter droht Armut. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft, sie wird bei Bedarf gezahlt.“
Meine Frage, wer soll das prüfen, etwa Beamten in den Sozialämtern oder gar Jobcentern, die jetzt schon die Leute schikanieren und die Gesetze bürgerfeindlicher auslegen als sie jetzt schon sind?
Was zählt zum „Vermögen“, ein eigen bewohntes Haus und wieviel darf man auf dem Sparbuch haben, etwa genau so wenig wie bei der jetzigen Grundsicherung?
Bekommt die solidarische Mindestrente auch derjenige, der mit Abschlägen vorher in Rente ging, etwa mit 60 oder 63 Jahren? Oder gilt das Ganze nur für künftige Rentner, wie das die SPD mit der erhöhten Grundsicherung vor hat, wie mir die SPD per Email mitteilte?“
Hier die Antwort der Partei „Die Linke“:
"Sehr geehrter Herr Nowack,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse. Nach unserer Meinung bedarf es einer grundsätzlich anderen Weichenstellung in der Rentenpolitik.
Im Detail heißt es im Rentenkonzept der LINKEN zur Solidarischen Mindestrente:
Armutsvermeidung ist neben der Lebensstandardsicherung als zweites Ziel in der solidarischen Rentenversicherung zu verankern. Niemand soll im Alter in Armut leben müssen. Damit niemand im Alter von weniger als 1 050 Euro netto leben muss, wird eine durch die Rentenversicherungsträger auszuzahlende einkommens- und vermögensgeprüfte „solidarische Mindestrente“ ab der Regelaltersgrenze eingeführt,
– auf die alle in Deutschland lebenden Menschen auf individueller Basis und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche, unabhängig von vorheriger Beitragsleistung, einen Rechtsanspruch haben,
– mit der das Einkommen im Alter, Wohngeldanspruch ausgenommen, sofern es weniger als 1 050 Euro beträgt, mit einem aus Steuern zu finanzierenden Zuschlag auf 1 050 Euro netto angehoben wird,
– bei der ein Vermögen bis zu 20 000 Euro und zusätzlich ein Betrag in Höhe von bis zu 48 750 Euro für die Altersvorsorge nicht angerechnet werden,
– bei der eine selbstgenutzte Immobilie mit einer Wohnfläche von bis zu 130 m2 nicht als Vermögen berücksichtigt wird,
– und die entsprechend der jährlichen Entwicklung des aktuellen Rentenwerts angepasst wird.
Parallel zur Einführung der solidarischen Mindestrente wird das Wohngeldgesetz reformiert und so modifiziert, dass Menschen, die in teuren Wohngebieten leben und auf die solidarische Mindestrente angewiesen sein werden, nicht in Armut leben müssen.
Das Rentenkonzept der LINKEN haben wir wiederholt zur Debatte und Abstimmung im Deutschen Bundestag gestellt. Inkrafttreten würde ein entsprechendes Gesetz und damit auch die Praxis in den Ämtern erst durch einen Mehrheitsbeschluss im Bundestag. Eine starke LINKE im Bundestag wäre in jedem Fall die Kraft, die sich für eine Solidarische Mindestrente einsetzt. Wir werden Druck für eine Rentenpolitik machen, die ein Alter in Würde ermöglicht. Wenn Sie uns dabei unterstützen, umso besser.
Mit freundlichen Grüßen,
Anke Lohmann
Pressesprecherin"
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