Samstag, 14. Mai 2011
Neues: Zensus 2011 - Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten
Da flatterten sie ins Haus, die Fragebögen für Hausbesitzer beim Zensus 2011 und unverschämter Weise stand auf den Rücksendeumschlägen, daß doch der Empfänger das Porto zahlen solle, konkret (siehe Scan): „Bitte ausreichend frankieren“! Die gleiche Auskunft auf den Seiten des Zensus 2011, siehe: https://www.zensus2011.de/faq-detail/muss-ich-den-antwortbrief-frankieren.html !
Da soll also zu Lasten der Bürger gespart werden? Merkwürdig, denn ansonsten spart man nicht bei der Zensus-Aktion. Da bekommen diejenigen, die die Erhebungsbögen austeilen, allein für jede Zustellung 2,50 Euro Honorar (nennt sich allerdings offiziell "Aufwandsentschädigung"). Was bekommt eigentlich sonst ein Postbote eines privaten Postdienstes, wenn er z.B. ein Einschreiben zustellt? 5 Cent, 10 Cent, oder mehr? Hilft so ein Zusteller des Zensus 2011 dem Bürger beim Ausfüllen, dann gibt es sogar 7,50 Euro. Wer es nicht glaubt, hier die amtliche Liste zu den Honoraren (Aufwandsentschädigungen): http://www.vg-h.de/upload/File/News/zensus.pdf .
Klar, daß man dann versucht die hohen Ausgaben für diese Honorare wieder irgendwie beim Bürger reinzubekommen und da versucht man es mit dem Porto-Trick. Daß Bürger gern so einen einträglichen Job als Zensus-Erheber übernommen hätten, dies ist klar, vergleicht man mal diese Einkünfte mit sonstigen Stundenlöhnen oder gar 1-Euro-Jobs. Wenig durchsichtig allerdings die Praxis wer so einen Job bekommen hat. Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln, wer da so genommen wurde und wer trotz Bewerbung abgelehnt wurde. Ja und was ist nun, muß man nun das Porto als Bürger bezahlen? Hier ein eindeutiges: NEIN! Siehe:
Fragebögen an Hausbesitzer
Volkszählung: Amt muss Porto bezahlen
Magdeburg (pn). Hausbesitzer sind nicht verpflichtet, die Antwortbriefe zu der Gebäudezählung ausreichend zu frankieren. Der Auftraggeber, das Statistische Landesamt, muss unfrankierte Briefe selber bezahlen, erklärte Postprechin Anke Baumann. Die Schreiben gelten als Werbeantworten.
Darüber hatte das Amt die Bürger aber nicht informiert. „Wir sind angehalten, Kosten zu sparen“, erklärte Ralf Gödicke, Abteilungsleiter im Statistischen Landesamt. „Bitte freimachen“ steht im Frankierfeld des beigelegten Rückumschlages. Auf Wunsch des Amtes, wie die Postsprecherin erklärte. „Wer trotzdem bezahlt, ist selber schuld“, hatte Volksstimme-Leser Werner Bütow die Redaktion auf diese Tatsache aufmerksam gemacht.
Bundesstatistikgesetz §15 Absatz 3 regelt das
Dort steht, dass die Antwort, ...soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen“ ist.
Die Rechtsvorschrift, die das für den Sender portofrei macht existiert allerdings
Handelsgesetzbuch §449 in Verbindung mit den POST AGB Brief national
Durch die o.g. Aufdrucke auf dem Umschlag wird das Teil ganz einfach zu einer Werbeantwort - und die ist nicht zu frankieren
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