
Die „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne von PETA-Deutschland e.V., ist rechtmäßig – dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf. Auf 19 Seiten wird der Rechtsstreit zwischen jüdischen MitbürgerInnen und der Tierrechtsorganisation erörtert und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht gegeben.
PETA legt besonderen Wert auf die Feststellung, dass der Oberste Gerichtshof auch nachdrücklich die von den jüdischen Klägerinnen unterstellten Antisemitismus-Vorwürfe deutlich zurückgewiesen hat:
„Die von den Klägern relevierte Verächtlichmachung einer Rasse oder eines Volkes wird mit der Werbekampagne nicht bewirkt: (…) Die Aussage geht nur dahin, dass Juden wie Tiere behandelt wurden. Die Gegenüberstellung führt jedenfalls beim maßgeblichen verständigen Durchschnittsbetrachter nicht zu der von den Klägern gezogenen Schlussfolgerung (nazistischer Inhalt.“
„Das ist ein guter Tag für die Tiere und das Recht auf freie Meinungsäußerung“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA-Deutschland e.V.
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