Montag, 14. April 2014

Arbeitslosengeld 1: Schulabbruch und Leistungsschwäche zahlen sich finanziell aus



Schiefer als der schiefe Turm von Pisa: Die Berechnung des Arbeitslosengeldes 1


Man kann nur immer wieder mit dem Kopf schütteln über den Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und die Verwerfungen in den Gesetzen!
 
Durch Zufall erfuhr ich folgendes: Ein Bekannter von mir - immer beste Zensuren in der Schule, sehr guter Abschluß der 10. Klasse, intelligent, absolvierte nach der Schule eine Gärtnerlehre in einem erstklassigen Meisterbetrieb und durch von ihm nicht zu verschuldende Dinge, wie einer Krankheit, bekam er nach der Lehre keine Arbeit, was ansonsten meistens der Fall ist, bei Ausbildungen die in einem Meisterbetrieb stattfanden. Sein Arbeitslosengeld 1 berechnet sich nun nach seinem damaligen Lehrlingsgeld für das er jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das ist wenig, wegen des niedrigen Lehrlingsgeldes und er bekommt nun zusätzlich Hartz-IV.
 
Ein weiterer Bekannter von mir, der betreut seit über 7 Jahren einen jungen Mann, der große Leistungsprobleme und andere persönliche Schwierigkeiten hatte und hat, der ohne Betreuung nicht klarkommen würde, da er nicht mal allein ein Konto führen könnte oder allein einkaufen gehen könnte, da vollkommen zurück geblieben; der mit Ach und Krach als Leistungsgeminderter eine dem gärtnerischen ähnliche Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte absolvierte, die von der Arbeitsagentur gefördert wurde, die für Jugendliche gedacht ist, die im normalen Arbeitsleben keine Chance hätten, wie eben dieser Schulabbrecher. Das ist ja prinzipiell löblich, aber es stellt sich die Frage ob Aufwand und Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen? Denn mit diversen Vorbereitungskursen, wurde dieser junge Mann rund 5 Jahre von der Arbeitsagentur finanziell unterstützt und allein die Ausbildungskurse verschlangen insgesamt weit über 100.000 Euro, alles Steuergelder. Daß er nun Arbeit auf dem normalen Arbeitsmarkt auf dem Gebiet eines Gärtners bekommen würde, dies ist ziemlich unwahrscheinlich, denn wer möchte schon so einen leistungsschwachen Menschen einstellen, der ohne Betreuer nicht klarkommt.
 
In der Zeit dieser Arbeitsamtsmaßnahmen bekam besagter junger Mann kein Lehrgeld, sondern eine Ausbildungsbeihilfe plus ergänzendes Hartz IV. Nach Absolvierung dieser Ausbildung bekommt er, wie die meisten seiner Mitschüler dieser Maßnahme, keine Arbeit, bekommt aber jetzt fast 1000,- Euro Arbeitslosengeld 1 für die Dauer von einem Jahr. Wie ist das möglich? Ein guter Schüler, der eine Lehre bei einem Meisterbetrieb absolviert, bekommt bei weitem nicht mal die Hälfte Alg 1 die ein Problemfall bekommt, der weil er ein Problemfall war, eine Ausbildung in einem Bildungszentrum bekam, weil er sonst keine Chance auf dem normalen Ausbildungsmarkt gehabt hätte? Deutsche Gesetze machen es möglich, siehe:

Höhe des Arbeitslosengeldes bei Auszubildenden

Auch Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei ihnen wird das erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt. Gab es während der Ausbildung eine Zeit, während der keine Ausbildungsvergütung gezahlt wurde, wird ein vergleichbares tarifliches Entgelt für die Berechnung herangezogen.

Da der leistungsschwache junge Mann kein Lehrgeld in dem Ausbildungszentrum bekam, da wird nun einfach ein fiktives Gehalt herangezogen, was er als Gärtner verdienen könnte, würde er denn jetzt Arbeit bekommen, was gerade bei Azubis nicht sehr wahrscheinlich ist, die statt eines Meisterbetriebs eine Ausbildung für Jugendliche absolvierten die Defizite hatten, und das ist recht ordentlich und ergibt als Arbeitslosengeld dann fast 1000,- Euro, gegenüber nicht mal 400,- Euro, die ein arbeitsloser Facharbeiter, der in einem Meisterbetrieb mit besten Leistungen ausgebildet wurde, bekommt. Daß der junge Mann, welcher sich in der Schule immer angestrengt hat, der eine normale Lehre in einem Meisterbetrieb erfolgreich absolvierte, nicht mal die Hälfte an Arbeitslosengeld bekommt, was jemand bekommt, der Schulabbrecher war, der keine richtige Ausbildung absolvierte, der auch kaum praktisch eingesetzt werden kann, dies ist ein Schlag ins Gesicht all der Jugendlichen die sich in Schule und Ausbildung anstrengen. Es wird nicht anerkannt, ganz im Gegenteil, sie werden noch finanziell bestraft und werden bei Arbeitslosigkeit Hartz-4-Empfänger.

Ungerechte deutsche Gesetze, kann man da nur sagen! 

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