Für Menschen ist der grundlegende Schutz der individuellen Existenz nahezu weltweit in den Menschenrechten und Gesetzen verankert, für Tiere hingegen nirgends, ausser in mehr oder weniger schwachen Tierschutzgesetzen, die sich grundsätzlich immer der ökonomischen Notwendigkeit, nicht aber der Ethik unterordnen. Der Tierwelt, den Mitlebewesen, gesteht die Spezies „Mensch“ genau das nicht zu, was die kulturelle Entwicklung für die Menschheit als höchstes Gut hervorgebracht hat.
Nur auf Grund einer willkürlich herausgegriffenen Wesenskomponente, nämlich der partiellen Denk- und Vernunftfähigkeit menschlicher Wesen, der daraus erlangten absoluten Macht über die Tierwelt und ihrer Wehrlosigkeit, gelangen alle nicht-menschlichen Mitlebewesen in den Strudel ökonomischer Nutzenbetrachtung und beliebiger Verfügbarkeit durch die Menschheit. Das absolut höchste Gut der Einzigartigkeit und der Unwiederbringlichkeit der individuellen Existenz wird, wenn überhaupt, mit philosophisch-politisch-religiösen Argumenten auf Grund einer je nach Lebensform anders strukturierten Denkfähigkeit der Tierwelt verwehrt.
Es kommt aber am Wenigsten bei der Betrachtung der Fähigkeiten eines Lebewesens darauf an, ob Tiere die gleiche Intelligenz des Menschen haben, sondern einzig, ob sie die gleiche Leidensfähigkeit haben. Dieser Kernsatz der Tierrechtstheorie, der das Tierindividuum aus menschlicher Denkweise, aus einem humanen Wertegefüge und darauf aufbauenden ethischen Vorstellungen beschreibt, ist somit nur eine Teilmenge der übergeordneten Einmaligkeits- und Unwiederbringlichkeitspostulate.
Erst wenn ethisch-moralische Grundsätze diese Postulate in verbindliche Handlungsmaxime für jegliche Lebensform wandeln, gelangen wir zu einer absoluten Unverletzlichkeit, zu einer wirklichen Heiligkeit bestehenden Lebens. Frühestens dann hätte die Menschheit den ersten Schritt zur ethisch-moralschen Höherentwicklung gemacht, einen Schritt, auf den die gesamte Tierwelt und eine verschwindende Minderheit von Menschen bis zum endgültigen Weltenende vergeblich warten werden.
(aus: Gunter Bleibohm: WIDERREDE II, S. 34)
Menschenrecht und Menschenwürde sind nebulöse, spukhafte Gebilde, die ihren Ursprung nicht verleugnen können. Sie sind ein Höllenextrakt aus der Alchimistenküche des Humanismus, ein magisches Elixier, das in Maßen genossen heilsam wirken kann, übermäßig dosiert hingegen tödlich wirkt. Es ist eine Ideologie, welche die Überheblichkeit religiöser Weltbilder, nämlich die der menschlichen Sonderstellung in der Welt, in das profane Tagesgeschehen transformiert. Zu den tragenden Säulen heutiger Weltsicht wurde Speziesismus und Anthropozentrismus auserkoren, beides Denkmuster, welche die höchste Lebensverachtung der nicht-menschlichen Welt gegenüber durchgesetzt und manifestiert haben.
Allein durch die Wortwahl Menschenrecht, Menschenwürde wird die Kluft zu anderen Lebensformen unüberbrückbar aufgerissen, Recht und Würde stillschweigend exklusiv für den Menschen reserviert und nicht-menschlichen Lebensformen kaum zugestanden oder gar völlig abgesprochen. Alle Träger menschlicher Gene – unabhängig von ihren Denk- und Verhaltensweisen – genießen demgegenüber den Schutzstatus von Menschenrecht und Menschenwürde, durch welchen sie in der Wertescala aller Lebewesen nachweislich immer im Rang höher stehen als alle Leiden, welche die Menschheit andersartigen Wesen und der Biosphäre insgesamt zufügt.
Tierversuche sind nur eins der üblen Resultate aus dieser künstlich erzeugten Kluft der Rechte, sind das Ergebnis aus dem gezielten Missbrauch des Begriffes Würde. Menschenrecht und Menschenwürde sind zu Markenzeichen eines international streng geschützten Gutes mutiert, welches für das reibungslose Funktionieren der humanoiden Naturvernichtungsmaschinerie unverzichtbar ist. Die Maschinerie bezieht ihre Energie aus den Großkraftwerken von Wirtschaft, Presse, Religion und Politik, die Energie selbst wird jedoch gefördert in den tiefen, dunklen Stollen der Gedankenbergwerke menschlicher Dummheit.
(aus: Gunter Bleibohm: WIDERREDE I, S. 135)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen