Mittwoch, 20. Februar 2019

74-jähriger Flüchtlingshelfer muß nach 24 Jahren Wohnung wegen »Flüchtlingen« räumen

Baden-Württemberg/Neckartailfingen:

Ein 74-jähriger Senior – in der »Flüchtlingshilfe« aktiv – muß auf Gemeindebeschluß  seine Wohnung nach 24 Jahren räumen. Grund: Die Gemeindewohnung wird für die Unterbringung von »Flüchtlingen« benötigt.

Seit 24 Jahren bewohnt der heute 74-jährige Klaus Roth eine rund 150 Quadratmeter große Mietswohnung in der baden-württembergischen 3.800-Seelengemeinde Neckartailfingen in der Nähe von Esslingen. Dort habe er seine drei Kinder großgezogen, dort wohnt er nun mit seiner Lebensgefährtin, berichtet die „Nürtinger Zeitung“. Der ehemalige Grafiker soll nun jedoch aus seiner Wohnung ausziehen.

Der Grund: Die Gemeinde, die Eigentümerin von Roths Wohnung ist, muß auf Beschluß des Landkreises Esslingen sechs »Flüchtlinge« im Ort unterbringen, wo bereits 40 Asylbewerber, verteilt auf drei Standorte, leben. Die Gemeinde benötigt nun die Wohnung von Roth zur Unterbringung der Neuankömmlinge. Der Senior und seine Lebensgefährtin sollen zum selben Mietzins in eine halb so große Wohnung umziehen. Beim Umzug würden laut des Neckartailfinger Bürgermeisters Gerhard Gertitschke (parteilos) Mitarbeiter des Bauhofes behilflich sein. Eine andere Möglichkeit sieht Gertitschke nicht. Man sei unter Druck und müsse weitere »Flüchtlinge« aufnehmen. Zudem könne man in einer größeren Wohnung einfach mehr »Flüchtlinge« unterbringen, bemerkt der Bürgermeister pragmatisch gegenüber der Zeitung.

Der Senior zeigt sich schockiert. Er habe viel Eigenleistung in die Renovierung der Wohnung gesteckt und diese grundsaniert. Altersbedingt traue er sich einen Umzug auch nicht mehr zu. Was den Senior jedoch weitaus mehr zu kränken scheint, ist der Umgang der Gemeinde mit einem wie ihm. Denn er habe in einer Eigeninitiative Warnschilder mit der Aufschrift »Autofahrer: Fuß vom Gas« gefertigt. Er habe sich auch aktiv im »Arbeitskreis Asyl« um das Wohl der »Flüchtlinge« bemüht.

Die Gemeinde wollte auf Nachfrage der „Jungen Freiheit“ (JF) den Fall nicht kommentieren. Eine »gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen in die Anschlußunterbringung« sei eine rechtliche Vorgabe, so die Gemeinde. Zudem gebiete es »die kommunale Solidarität, dass die Zuweisungen entsprechend der Einwohnerzahlen erfolgt«. Im Landkreis Esslingen seien derzeit rund 1.430 Asylbewerber untergebracht, berichtet die ›JF‹, die abschließend bemerkt, daß es seit Sommer bereits mehrere Fälle von Zwangskündigungen wegen Asylbewerbern gab. Ein dementsprechendes Urteil sei bereits Anfang der Neunzigerjahre ergangen, das Gemeinden erlaubt, Wohnungen zu entmieten, um »Flüchtlinge« unterzubringen.

Na, jedenfalls trifft es diesmal keinen unschuldigen deutschen Bürger, sondern eine Type, die nicht nur „Hurra“ geschrien hat, als die Frau Merkel die Tore für hunderttausende Einwanderer aus dem Orient weit öffnete, sondern jemanden, der sich auch noch als „Flüchtlingshelfer“ verdingte. Er gehört also zu den Bundesbürgern, die den Ast selber absägten, auf dem sie selbst saßen. 

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