Vorhin bekam ich die Email eines/einer Herrn/Frau C. Schäfer, die ich im Blog öffentlich beantworten möchte. Hier die Email:
Hallo Herr Nowack, habe Ihren Beitrag gelesen wo es auch um Wituland ging (Ich: Damit meint er/sie diesen Blogbeitrag: http://barrynoa.blogspot.de/2014/07/zum-gedenken-hanni-guizetti-zier-1914.html). Wie kommen Sie dazu, zu schreiben, dass der Besitz Ihrer Vorfahren von den Engländern bzw. dessen „Vasallen“ dem Sultan von Sansibar „rechtswidrig“ enteignet worden wäre. Wenn Wituland gegen Helgoland in diesem Vertrag von 1890 eingetauscht wurde, dann wäre allein das deutsche Kaiserreich in der Pflicht gewesen Entschädigung an die kolonialen Deutschen zu leisten. Das wurde bekanntlich auch vom Deutschen Reich angeboten. Wenn Ihre Altvorderen dies als „ungenügend“ ablehnten, dann war das deren Dummheit! Was aber haben um Gottes Willen die Engländer und der Sultan von Sansibar damit zu tun? Es wurde eben nicht rechtswidrig enteignet, wie bei vielerlei Besitz der anderen deutschen Kolonien, die 1918 verlustig gingen, sondern es gab einen einvernehmlichen Vertrag. Stellen Sie das bitte richtig!
C. Schäfer
Werter Herr/ werte Frau Schäfer (nicht ersichtlich welchen Geschlechts), das verhält sich anders, als Sie es darstellen. Ich bleibe bei meiner Äußerung!
Die Begründung ist eine einfache:
Das deutsche Schutzgebiet Wituland befand sich auf dem Festland, die deutsche Verwaltung desselben aber auf der dem Festland vorgelagerten Insel Lamu. Diese gehörte nicht zu Wituland, sondern war eine Außenbesitzung des Sultans von Sansibar, den man wohl getrost als einen Vasallen der Engländer bezeichnen konnte, zwar formal selbständig, aber defakto zum englischen Einflußbereich gehörig. Weshalb die deutschen Interessen für das Wituland von einem Gebiet außerhalb des Witulandes aus gelenkt wurden, war der Lage geschuldet. Allein auf der Insel Lamu gab es die notwendige Infrastruktur, den Hafen, das deutsche Postamt etc., was es in Wituland nicht gab. Natürlich hatten die Denhardts nach dem Vertrag des Tausches des Witulandes gegen Helgoland gegenüber den Engländern und erst recht nicht gegenüber dem Sultan von Sansibar einen Anspruch auf Entschädigung für das Land in Wituland - was auch nicht so korrekt ist, denn laut Vertrag hatten sich die Engländer verpflichtet das zivile Eigentum der deutschen Siedler in Wituland zu schützen, was sie bekanntlich nicht taten - war tatsächlich Deutschland als Entschädiger zuständig für den Verlust der gesamten Kolonie.
Aber darum ging es mir ja gar nicht, sondern es ging mir um die rechtswidrige Enteignung des Besitzes auf der Insel Lamu. So war z.B. das bekannte Suahelihaus, wo sich jetzt das kleine deutsche Museum befindet, siehe dazu den Blogbericht meines Verwandten Michael Dennhardt, der vor einiger Zeit dort hin reiste (http://barrynoa.blogspot.de/2011/12/exklusiv-im-bn-blog-reise-nach-lamu-und.html) von den Denhardts gekauft worden. Da aber nun Lamu nicht zu Wituland gehörte, war die Enteignung dort absolut rechtswidrig, denn sie hatte auch nichts mit den Enteignungen durch den verlorenen I. Weltkrieg zu tun und dem damit verbundenen Verlust der deutschen Kolonien. Es hatte einzig und allein damit zutun, daß deutsche zivile Rechtstitel auf Lamu nach 1890 kaum praktisch durchsetzbar waren und nach 1914 schon gar nicht mehr. Dem ist nichts hinzu zu fügen!
B. Nowack
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