Diese Ungleichberechtigung war vor allem das Werk von den Cliquen an der Macht, wo ausgerechnet fast nur Männer an den Spitzen der sozialfaschistischen SED standen, siehe das männerdominierte Politbüro der SED.
Während in der Schule und Lehre es Gleichberechtigung zwischen Jungen und Mädchen gab, sah das später schon ganz anders aus. Mädchen konnten z.B. nach dem Abitur gleich an die Hochschulen um dort zu studieren, Jungen mußten erst einmal ihren Wehrdienst absolvieren, dies 1 1/2 Jahre lang. Einen zivilen Ersatzdienst für Mädchen gab es nicht. Auch war die DDR weit davon entfernt Gleichberechtigung wie in der wirklich sozialistischen Volksrepublik Albanien zu praktizieren, wo die Wehrpflicht selbstverständlich auch für Frauen galt. Einen Studienplatz zu bekommen mit nur 1 1/2jährigem Wehrdienst war nun aber in der DDR fast unmöglich, denn man bekam einen Studienplatz fast nur, wenn man länger bei der Armee diente, mindestens sich für 3 Jahre verpflichtet hatte. Wenn also die jungen Frauen fast schon fertig waren mit ihrem Studium und schon gutes Geld verdienen konnten, da konnten die jungen Männer erst mit ihrem Studium beginnen, eine eindeutige Ungleichberechtigung zu Lasten von Männern.
Im Berufsleben ging es dann weiter mit der Ungleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Frauen bekamen einen bezahlten freien Tag im Monat, wenn sie im Berufsleben standen, den sogenannten „Haushaltstag“. Männer bekamem diesen nicht. Wollten Männer sich beruflich qualifizieren, da blieb ihnen nur ein Abendstudium oder ein Direktstudium mit einem jämmerlich niedrigen Stipendium, Frauen dagegen konnten ein „Frauensonderstudium“ absolvieren, bei vollem Lohn bekamen sie 1 bis 2 Tage von ihrem Betrieb frei in der Woche, wo sie studieren konnten und sie bekamen den gleichen Abschluß wie die Männer, dies bei vereinfachten Bedingungen..
Dann die größte Ungerechtigkeit, die zeigt, daß es eben keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in der DDR gab: das Renteneintrittsalter! Während Männer erst mit 65 Jahren Rente bekamen, bekamen Frauen diese schon mit 60 (ohne Abzüge!). Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie zu DDR-Zeiten die Cafés von torteessenden jungen Rentnerinnen schon am Vormittag frequentiert waren, während ältere Männer noch schwer malochen mußten, dies bis zum 65. Lebensjahr. Während 60jährige Frauen jederzeit in den Westen fahren durften, war dies gleichaltrigen Männern verwehrt. Bekanntlich durften in der DDR erst Rentner in den Westen fahren oder dorthin legal übersiedeln.
Die DDR kann also schon aus dem Grunde der fehlenden Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau als Unrechtsstaat bezeichnet werden, zumindestens ab der Zeit, als sich dort nach Stalins Tod der Revisionismus breit gemacht hatte.
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