Die Partei „Die Linke“ driftet immer mehr nach rechts ab. Bei der Thüringer Aufstellungsversammlung der Kandidaten für die Bundestagswahl fiel die favorisierte Kandidatin des Thüringer Landesvorstands Birgit Klaubert, Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, durch, stattdessen wählten die Delegierten die Bundestagsabgeordnete Kersten Steinke zu ihrer Spitzenkandidatin, siehe SZ-online: http://www.sz-online.de/nachrichten/eklat-in-thueringen-linkspartei-laesst-spitzenkandidatin-durchfallen--2521564.html.
Diese Wahl zeigte wie weit nach rechts die Partei „Die Linke“ in Thüringen mittlerweile abgedriftet ist, dies zeigte das Abstimmungsverhalten von Kersten Steinke zum Thema Genitalverstümmelung, sie unterstützte nicht den Vorschlag der fortschrittlichen Gruppe Lischka (Kräfte aus SPD, Grünen, Linken), siehe Abstimmungsverhalten: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_2.pdf.
Zu den Hintergründen: http://barrynoa.blogspot.de/2012/12/121212-schandgesetz-zur-legalisierung.html.
Hoffentlich geben die Wähler in Thüringen der Partei „Die Linke“ eine Abfuhr, die eine Kersten Steinke auf Platz 1 ihrer Landesliste gestellt hat.
Die Linke hat einen reaktionären Rand und sein Maß ist
voll !
http://www.scharf-links.de/52.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17971&cHash=aabfe25acd
Gegendarstellung:
Richtig ist, dass ich bei der im Blog genannten Abstimmung zum Änderungsantrag der "Gruppe Lischka" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711815.pdf zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf mit NEIN gestimmt habe.
Falsch ist aber, dass ich damit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gemeinsam mit CDU/CSU und FDP zugestimmt habe. Hier zeigt die Liste der namentlichen Abstimmung deutlich, dass ich auch hier mit "NEIN" gestimmt habe: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_5.pdf
Richtig dagegen ist, dass es neben dem Änderungsantrag der "Gruppe Lischka" noch 3 weitere Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gab. Ich habe neben 44 weiteren Abgeordneten der LINKEN dem Änderungsantrag der "Gruppe Rupprecht" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf zugestimmt. Dieser sah vor, dass bei einer Beschneidung "wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs aber die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes, der das 14. Lebensjahr vollendet haben muss" Vorraussetzung sei. Weiter hieß es: "Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird." Das Abstimmungsergebnis findet man hier http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_1.pdf
Dahingehend habe ich also einem Antrag zugestimmt, der in seinen Forderungen der weitestgehendste Antrag und, um mit Ihren Worten zu sprechen, ein noch fortschrittlicherer Antrag war, als der, den Sie benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke, MdB
Gegendarstellung:
Richtig ist, dass ich bei der im Blog genannten Abstimmung zum Änderungsantrag der "Gruppe Lischka" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711815.pdf zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf mit NEIN gestimmt habe.
Falsch ist aber, dass ich damit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gemeinsam mit CDU/CSU und FDP zugestimmt habe. Hier zeigt die Liste der namentlichen Abstimmung deutlich, dass ich auch hier mit "NEIN" gestimmt habe: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_5.pdf
Richtig dagegen ist, dass es neben dem Änderungsantrag der "Gruppe Lischka" noch 3 weitere Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gab. Ich habe neben 44 weiteren Abgeordneten der LINKEN dem Änderungsantrag der "Gruppe Rupprecht" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf zugestimmt. Dieser sah vor, dass bei einer Beschneidung "wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs aber die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes, der das 14. Lebensjahr vollendet haben muss" Vorraussetzung sei. Weiter hieß es: "Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird." Das Abstimmungsergebnis findet man hier http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_1.pdf
Dahingehend habe ich also einem Antrag zugestimmt, der in seinen Forderungen der weitestgehendste Antrag und, um mit Ihren Worten zu sprechen, ein noch fortschrittlicherer Antrag war, als der, den Sie benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke, MdB
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