Sonntag, 25. Dezember 2016

Tierquälerstaat Deutschland

„Es gibt keinen objektiven Grund für die Annahme, daß menschliche Interessen wichtiger seien als tierische."
 
Bertrand Russel
 
 

Diese tragende Kuh lebte seit langer Zeit mit einem bis auf den Knochen eingewachsenen Strick auf einer Weide an einem öffentlichen Weg. Es ist nicht das einzige Tier dort, das deutliche Krankheitsanzeichen (u.a. starkes Humpeln) aufwies. Auf Ansprache sagte der Bauer, dies sei gang und gebe, den Kühen gehe es gut und er sehe hier keinen Handlungsbedarf. Die Tierschützer des Kuhaltersheims Hof Butenland hatten umgehend das Veterinäramt informiert und bei einer Beschlagnahmung die Aufnahme angeboten, sowie auch bei Übernahme alle Kosten angeboten.

Was wurde daraus? Das zuständige Veterinäramt griff zwar ein, allerdings erst, als sich viele Menschen einschalteten und auch die Lokalzeitung über diesen Fall berichtete, siehe Scan, und der Kuh wurde der Strick in einer Operation entfernt, aber das Veterinärmt sah keinen Handlungsbedarf die Kuh zu beschlagnahmen und dem Bauern ein Tierhalteverbot zu erteilen. Statt auf den Gnadenhof zu kommen, wurde die Kuh wieder dem Bauern in „Obhut“ übergeben.
 
 

Wenn Fälle von größter Tierquälerei keine Konsequenzen seitens der Behörden in Deutschland nach sich ziehen, Tierquälern und Tierfolterern Tiere nicht weggenommen werden, dann ist Deutschland nur als Unrechtsstaat zu bezeichnen, ein verachtenswerter Drecksstaat!
 
Wer weiterhin die dafür verantwortlichen Systemparteien CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke wählt, der macht sich mitschuldig am Zustand Deutschlands!
 
Die jahrelang von einem deutschen Bauern gefolterte Kuh nach der Operation:
 

 


Vera Fauner schrieb zu dem Fall dieser Kuh:

„Es ist mir unverständlich, dass die Leiterin des Veterinäramtes des Landkreises Stade, Frau Dr. Witthöft, die Kuh nicht sofort beschlagnahmt hat, zumal dem Kreis durch das Angebot von Butenland zur Aufnahme des Tieres keine Kosten entstanden wären. Es hat den Anschein, dass der Tierhalter die Tiere vorsätzlich unter Mißachtung aller gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen hält und leiden läßt, was ein Tierhaltungsverbot rechtfertigt.
Der Verfassungsrang des Tierschutzes verpflichtet die Behörden bei nicht tierschutzgerechter Haltung
entsprechend dem Umfang des Verstoßes zu handeln, es liegt nicht im Ermessen des zuständigen Veterinäramtes, ob es eingreift, es muß eingreifen. Das Grundrecht Tierschutz im Zusammenbhang mit § 16a TSchG ermöglicht es der Veterinärbehörde, u.a. Sofortmaßnahmen durchzuführen.“


Kuhaltersheim Hof Butenland:



 

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