Kurios, daß derlei Schreiben von einer Auszubildenden im 1. Lehrjahr bearbeitet werden (siehe Scan) und wer dann Einspruch einlegen will der kann sich an dieses Kind wenden (juristisch gesehen ist nach den vor einiger Zeit erfolgten Gesetzesänderungen jede Person in Deutschland bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Kind [neue Definition des Kindbegriffes]), sogar per Email an die eigene Sparkassen-Email-Adresse dieses Lehrlings. Ja früh übt sich was mal ein richtiger Banker werden will: Profit, Profit und noch mal Profit!
Donnerstag, 1. April 2010
Ein Aprilscherz der Stadtsparkasse Dessau-Roßlau?
Kurios, daß derlei Schreiben von einer Auszubildenden im 1. Lehrjahr bearbeitet werden (siehe Scan) und wer dann Einspruch einlegen will der kann sich an dieses Kind wenden (juristisch gesehen ist nach den vor einiger Zeit erfolgten Gesetzesänderungen jede Person in Deutschland bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Kind [neue Definition des Kindbegriffes]), sogar per Email an die eigene Sparkassen-Email-Adresse dieses Lehrlings. Ja früh übt sich was mal ein richtiger Banker werden will: Profit, Profit und noch mal Profit!
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