"Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme täglich sein Kreuz auf sich und folge mir nach" (Lk 9,23).
Habe ich es nicht geahnt, als ich in meinem Blogbeitrag gestern (http://barrynoa.blogspot.com/2010/06/behinderung-der-verbreitung-von.html ) davon schrieb, daß man allzu gern die Versangaben, die auf die Worte unseres Herrn Jesus Christus in einem Stiftsfenster hinweisen, am liebsten übertünchen würde? Nun übertüncht sind diese bisher nicht, aber der Mieter bekam einen Brief vom Verwalter des Stiftes, worin dieser dazu aufforderte dieses Bekenntnis zu Jesus Christus sofort zu entfernen. Hm! Dummfrech wurde sich darauf berufen, daß ja das Gebäude unter Denkmalschutz stehen würde, also man versucht es mit Trick 17 über das Baurecht bei denkmalgeschützten Häusern. Nun, dies ist nichts neues, so agierte auch teilweise die DDR, die z.B. Mönchen im Eichsfeld mit ebenso fadenscheinigen Argumenten kam als die dortigen Mönche ein Kreuz anleuchteten. Alles schon mal da gewesen, in streng atheistisch ausgerichteten Ländern des früheren Ostblocks! Ausgerechnet der Stifter dieses Stiftes wollte, daß sein Werk christlich ausgerichtet sein sollte, so steht es auch in der alten Satzung – und nun das?
Wie fadenscheinig und absurd die Argumentation dieses Verwalters ist, zeigt sich schon daran, daß in eben diesem Stift in vielen Fenstern zur Weihnachtszeit Schwibbögen stehen, oder es hängen kitschige Glasbilder in den Fenstern, von kuriosen Gardinen mit Muster oder Blumentöpfen und Vogelhäuschen die draußen angebracht sind, ganz zu schweigen. Alles dies ist natürlich „normal“, nur ein paar Buchstaben und Zahlen statt Gardinen hinter den Fenstern die sollen gegen den Denkmalschutz verstoßen? Nein, da geht es nicht um Denkmalschutz, sondern jemand dort fühlt sich durch Hinweise auf Worte von Jesus Christus gestört, dies ganz in alter DDR-Art, wo man gegen jedwede private religiöse Äußerung außerhalb eines geschlossenen Kirchenraumes allergisch reagierte.
Leser Matthias Heinrich schrieb vor ein paar Stunden per Email: „Der Mieter in diesem absurden Stift, was auch noch christlich geführt wird, der hätte statt eines Bibelspruches lieber einen Aufkleber mit der deutsche Fahne wegen der Fußball-WM an seinen Briefkasten machen sollen und sich Übergardinen mit Fußbällen drauf ins Fenster machen sollen, dann hätten diese Typen dort bestimmt nichts dagegen gehabt – aber Bibelsprüche?“ – Da könnten Sie recht haben, werter Herr Heinrich, denn derlei sieht man ja allenthalben jetzt an vielen Häusern. Ob es gestattet ist deutsche Fahnen ohne Genehmigung des Vermieters nach draußen an die Fassade zu hängen, dies weiß ich nicht. Was ich aber weiß, das ist, daß es jedem Mieter gestattet ist seine Innenräume so zu gestalten wie es ihm beliebt und da könnte man auch knallrote Übergardinen anbringen, die, von außen durch die Fenster gesehen, wie ein rotes Tuch (SPD-Farben) auf manchen CDU-Wähler wirken könnten. Dies gehörte allerdings zu den verbrieften Freiheitsrechten die man bei Anmietung einer Wohnung in Deutschland hat. Ich frage mich bloß, was die Verwaltung dieses Stiftes für Maßnahmen ergriffen hätte, würde noch ein Kruzifix im Fenster stehen, für jeden draußen sichtbar? Würden da wie neulich in der Türkei Steine gegen das Fenster fliegen….?
Wer es nicht glauben will, daß dies keine erfundene Geschichte ist, weil sie sich so absurd liest, dem sei ein Scan dieses Schreibens zur Kenntnis gebracht und dann noch einmal ein Foto des Fensters mit den umstrittenen Zeichen.
Niemand aber zündet ein Licht an und bedeckt es mit einem Gefäß oder setzt es unter eine Bank; sondern er setzt es auf einen Leuchter, damit, wer hineingeht, das Licht sehe.
Lk. 8,16
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