Dienstag, 5. Mai 2020

Das unfreiheitliche bundesdeutsche Schulsystem, welches sogar von Schulkindern bei Krankheit eine ärztliche Krankmeldung verlangt


In meinem gestrigen Blogbeitrag (http://barrynoa.blogspot.com/2020/05/legale-schulverweigerung-in-japan-aber.html) ließ ich Sascha Conrad zu Wort kommen. In dessen aufrüttelndem Text erstaunte mich dieser Satz:

Oder die Eltern lassen ihr gesundes Kind von einem Arzt krankschreiben.

Ein ärztliches Attest für Schulkinder in der BRD? Sollte dieser Staat wirklich so unfreiheitlich und faschistisch sein, wenn es nicht mehr reicht, daß die Eltern eine Entschuldigung schreiben, so wie in das in der DDR der Fall war?

Ich googlete und tatsächlich, sogar Schulkinder brauchen ein ärztliches Attest! 

Ja, merkt denn der deutsche Dumm-Michl gar nicht in was für einem unfreiheitlichen Land er lebt? Fühlt der deutsche Dumm-Michl sich in diesem autoritären Staat ebenso wohl wie damals die Deutschen in der NS-Herrschaft? Das ist scheinbar so!
Und das pseudolinke Gesindel findet das ebenfalls okay? Die Partei "Die Linke", die Antifa, die MLPD und andere "linke" Parteien und Gruppen hacken lieber auf die AfD oder die NPD ein, wo sie Faschismus halluzinieren, statt gegen den derzeitigen tatsächlichen Staatsfaschismus ihre Stimmen zu erheben?  

Was lebte man da in der DDR doch viel freier! Auch bei sehr langer Krankheit mußten die Eltern mit dem Kind nicht zum Arzt gehen wegen einer Krankschreibung, sondern es reichte eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, wenn der Schüler wieder zur Schule ging. Zum Arzt ging man nur um das Kind behandeln zu lassen, aber doch nicht wegen einer Krankschreibung, die allein für Arbeitnehmer gedacht war.

Man kommt aus dem Staunen nicht raus, in was für einem Dreckssystem wir ehemaligen DDR-Bürger jetzt leben müssen und die Dumm-Wessies, sie finden das noch gut und schwafeln von "Freiheit"?

Aus dem Internet zu dem Wirrwar des bundesdeutschen autoritären Schulsystems (https://www.familie.de/schulkind/schule/attestpflicht-in-der-schule):

In Deutschland ist alles, was Schule betrifft, Ländersache. Die Bundesländer geben dann den einzelnen Schulen Autonomie in einzelnen Fragen - der rechtliche Rahmen muss allerdings gesichert sein. So hat jede dieser Unterrichtseinrichtungen eigene Anordnungen. Die jeweilige Schulordnung regelt die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern und Eltern. Bei der Schulkonferenz, die aus Vertretern dieser drei Gruppen besteht, wird über die Schulordnung abgestimmt. Und hier findet ihr dann auch Informationen darüber, ob ihr mit einem Attest aufwarten müsst, sollte eure Tochter oder euer Sohn länger als drei Tage krank sein, oder womöglich schon am ersten Tag. Wie gesagt, jede Schule hält es anders, aber die meisten halten sich an diese weit verbreiteten Regeln:

Am ersten Tag des Fehlens wird die Schule mündlich durch die Erziehungsberechtigten darüber informiert. (B.N.: war in der DDR nicht erforderlich)

Ab drei Tagen muss diese Information auch schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. (B.N.: war in der DDR nicht erforderlich)

Die betroffenen Schüler müssen zusätzlich eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern vorlegen, wenn sie wieder in der Schule erscheinen. (B.N.: war in der DDR erforderlich

Nach zehn Krankheitstagen muss dann ein Attest vorgelegt werden. 
(B.N.: war in der DDR nicht erforderlich. Die Eltern konnten auch eine längere Abwesenheit von etlichen Monaten selbst entschuldigen)“


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