Montag, 4. Mai 2020

Legale Schulverweigerung in Japan, aber Gefängnis in der BRD für Schulverweigerer




Nicht ganz umsonst wurde seitens der DDR die Mauer als "antifaschistischer Schutzwall" bezeichnet. Es ist mehr als heuchlerisch, daß sich der bundesdeutsche Staat und die Systemmedien als freiheitlich und antifaschistisch ausgeben. Ja, freiheitlich und antifaschistisch in Worten, aber unfreiheitlich und faschistisch in den Taten! 

Weitgehend verschwiegen: Am 8. November 2018 ist ein fünfzehnjähriges Mädchen aus Halle (Sachsen-Anhalt) auf tragische Weise gestorben, weil es "die Schulpflicht des Landes-Sachsen-Anhalt" verletzt hat. Typisch für einen faschistischen Staat ist das Verschweigen von faschistischen Maßnahmen. Das machten schon die Nazis so, denn auch da stand nichts von den Deportationen der Juden in den Zeitungen. Das junge Mädchen war eine freiheitliche Schulverweigerin und sollte für ihre Schulverweigerung ins Gefängnis. Auf der Flucht vor den Häschern des Systems stürzte sie vom Balkon. Ein typisches Merkmal von Faschismus ist die Härte, wie man gegen banale Delikte wie Schulverweigerung oder Fahren ohne Fahrschein vorgeht. In der BRD steht darauf Gefängnis, was natürlich in der DDR nicht der Fall war. 

Zu dem Fall des jungen Mädchens, siehe Beitrag von Sascha Conrad unten! 

Allein wenn man daran denkt, daß die Homosexuellengesetze der Nazis nahtlos von Westdeutschland übernommen wurden und daß in Westdeutschland von 1949 bis 1994, wo es den Paragrafen 175 gab, viel mehr Homosexuelle verurteilt wurden und ins Gefängnis gesteckt wurden als in der Nazizeit, dann weiß man wo der braune Ungeist weiter lebte. Er lebte nicht etwa in rechten Parteien, wie der NPD, weiter, sondern in den Parteien und Medien, die sich den antifaschistischen Mantel umhängten, als Wölfe in Schafspelzen. Wäre es nicht zum Anschluß der DDR an die BRD 1990 gekommen, dann wäre auch im Westen der Paragraf 175 nicht abgeschafft worden, aber da es schon Jahrzehnte in der DDR keine Homosexuellenverfolgung mehr gab, bestand die DDR darauf, daß das im Beitrittsgebiet so bleiben soll. Es kam zu der perversen Situation, daß in den neuen Bundesländern Homosexualität straflos blieb und es Homosexuellen im Westen passieren konnte, daß sie vor Gericht gezerrt wurden. Erst 1994 wurde auch im Westen der Paragraf 175 abgeschafft, allerdings wurde im selben Atemzug die Altersgrenze herauf gesetzt, dies war ein Zugeständnis an die Reaktionäre, die Feministinnen, die Pseudolinken und die Kirchen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Schulzwang, den Adolf Hitler 1938 einführte. Allerdings wurden in der NS-Zeit als Strafe für Nichtbefolgung keine Gefängnisstrafen ausgesprochen, wenn nicht Kleinkriminalität dazu kam. Ganz anders in der BRD bis jetzt: Schulverweigerer bekommen nachdem Bußgelder verhängt wurden: Arrest im Jugendgefängnis. Auch das gab es nicht in der DDR! Ein guter Bekannter von mir, 1942 geboren, ging bis zur 4. Klasse in die Schule, anschließend wurde er von seiner Mutter zuhause unterrichtet. Nur am Schuljahresende mußte er sich einer Kommission stellen, die den Bildungsstand feststellte und ihn prüfte. Im Gegensatz zu den meisten Dummies, die in die Schule gegangen waren, war er hoch gebildet und kam in Leben gut klar.



Der Faschismus in der BRD ist noch immer präsent, gibt sich aber als Antifaschismus aus! 

Viele Jahrzehnte hatten die Japaner auch den faschistischen Schulzwang aus der Zeit vor 1945 übernommen und Japan war und ist berüchtigt für seinen unmenschlichen Drill an den Schulen. Seit einiger Zeit hat sich das geändert, da die Schulpflicht nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Regierung mußte die Schand-Paragrafen abschaffen, da immer mehr Schüler durch die Schule psychisch krank wurden, den Freitod wählten und sich eine revolutionäre Schulverweigerungsszene unter Kindern bildete. 

Ein leuchtendes Beispiel ist der 10jährige Yutaka („Lieber frei als angepaßt“), von der japanischen Insel Okinawa, der einen Schulverweigerer-youtube-Kanal betreibt, welcher hunderttausende Fans hat. Sogar ausländische Fernsehsender berichteten über diesen großartigen Freiheitskämpfer im Kindesalter, der bei youtube die Kinder aufruft nicht mehr zur Schule zu gehen. Er geht jedenfalls nur zur Schule, wenn und wann es ihm paßt und nur zu den Fächern, die er will. Trotzdem, oder gerade deshalb, ist der Junge hochintelligent und steckt die Altersgenossen, die in die Schule gehen in die Tasche. Er hat das Glück, daß er Eltern hat, die ihn unterstützen und er eine kindgemäße Kindheit verleben darf, ohne Drill, konformes Anpassen und Lernen von etwas was man im Leben eh nicht braucht und nach ein paar Jahren sowieso wieder vergißt.

                                                                  Yutaka:





Von einer Gesetzesänderung wie in Japan ist Deutschland weit entfernt, das merkt man an den Kampagnen die Schulen wieder zu öffnen, obwohl damit die Corona-Zahlen wieder hoch schnellen werden. Faschistischer Drill ist den deutschen Autoritären wichtiger als die Volksgesundheit. Man befürchtet, daß durch das Fehlen der Indoktrination in den Schulen, Kindergärten und Krippen eine freiheitliche Generation heran wächst, die nicht mehr im Sinne des Staates zu unterdrücken ist.

Siehe auch:

http://barrynoa.blogspot.com/2020/04/gegen-pseudolinke-speziesistische.html


Nach dem Tod einer 15jährigen Schulverweigerin in Sachsen-Anhalt:

Aus:

https://www.openpetition.de/petition/online/nach-tod-eines-maedchens-kein-jugendarrest-fuer-schulverweigerer



Am 8. November 2018 ist ein fünfzehnjähriges Mädchen aus Halle auf tragische Weise gestorben, weil es die Schulpflicht des Landes-Sachsen-Anhalt verletzt hat.

In diesem Bundesland haben Amtsrichter bei Schulverweigerung die Möglichkeit, als ultima ratio Jugendarrest anzuordnen, also Freiheitsentzug für Jugendliche. Im Jahr 2017 wurden 187 Schulverweigerer durch richterliche Anordnung eingesperrt. Durchschnittlich landeten also drei junge Menschen pro Woche in der einzigen Jugendarrestanstalt des Landes in Halle. Dort werden Schulverweigerer „bis heute […] mit jungen Tätern untergebracht, die wegen schwerer Straftaten wie Raub oder Körperverletzung verurteilt wurden“ sagt Klaus Breymann, langjähriger Oberstaatsanwalt für Jugendstrafrecht. 

Quelle: www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/schulgesetz-zwangsgeld-fuer-eltern-von-schulschwaenzern/20180428

Das Mädchen aus Halle versuchte der Vollstreckung des Jugendarrests durch Polizeibeamte offenbar panisch zu entkommen, floh auf den Balkon, stürzte metertief ab und starb. Bisher hielt das Bildungsministerium unter Marco Tullner (CDU) Jugendarrest für ein geeignetes Mittel, um Schulverweigerung zu bekämpfen. 

Quelle: www.mz-web.de/sachsen-anhalt/schulschwaenzer-in-sachsen-anhalt-hilft-oder-schadet-jugendarrest-schulverweigerern--29919122

Wir fordern die Änderung der entsprechenden Gesetze, damit es keinen Jugendarrest bei Schulpflichtsverletzung mehr gibt.

Begründung

Das Handeln von Behörden und Gerichten zur Bekämpfung von Schulverweigerung erscheint vor dem Hintergrund des geschilderten Todesfalls absurd, unmenschlich und im höchsten Maße unmoralisch. Die Ursache für Schulverweigerung wird dabei häufig bei den Eltern oder Kindern selbst gesucht. Ganze Familien werden dadurch oft zu Unrecht pathologisiert, kriminalisiert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Dabei lassen sich sehr leicht vielfältige Gründe für Schulverweigerung anführen, die auf Seiten des Bildungssystems liegen.

Seit Jahren sanierungsbedürftige marode Schulgebäude, Überforderung und Qualitätsverlust durch Personalmangel, dauerhafte Unterfinanzierung, zunehmender Leistungsdruck, Probleme wie (Cyber-)Mobbing, (sexualisierte) Gewalt, (Drogen-)Kriminalität, respektloser Umgang zwischen Schülern und Lehrern oder die hohe Lärmbelastung, sind dabei nur die auffälligsten Gründe.

Ist das Kind psychisch oder körperlich krank und wird ärztlich krankgeschrieben, haben Eltern und ihre Kinder mit Blick auf die Schulpflicht keine Strafen zu befürchten. Ist das Kind aber gesund und meidet aus oben genannten Gründen die Schule, um nicht ernsthaft zu erkranken oder um sich einer unerträglichen Situation zu entziehen, dann drohen den Eltern empfindliche Strafen und den Kindern im schlimmsten Fall Jugendarrest.

Es ist also folglich am besten, sein gesundes Kind in der Schule ausreichend erkranken zu lassen, damit es für Schulverweigerung nicht bestraft wird. Oder die Eltern lassen ihr gesundes Kind von einem Arzt krankschreiben. Auch dann bleiben Sanktionen aus. Es geht also bei der Durchsetzung der Schulpflicht nicht um das Kindswohl oder die Bildung des Kindes, sondern ausschließlich um die bürokratische Ordnung in diesem Land.

Werte Landesregierung, wertes Bildungsministerium, werter Herr Tullner!

Ändern Sie die Gesetze und streichen Sie den Jugendarrest für Schulverweigerer aus den entsprechenden Texten.

Schaffen Sie Möglichkeiten, die Schulpflicht individuell zu prüfen und gegebenenfalls auszusetzen! Bildung im 21. Jahrhundert ist vielfältig, individuell und in jedem Fall wertvoller als ein Schulgebäudebesuchszwang. Werden Sie Ihrem Slogan „#moderndenken“ selbst gerecht!

Bestrafen Sie nicht Eltern und ihre Kinder für Ihre politischen Versäumnisse, Ihren fehlenden Mut oder Reformwillen! Sie sind die gewählten Vertreter der Menschen dieses Bundeslandes. Auch Sie stehen in der Pflicht. Mit dem Unterschied, dass Sie Ihr Amt jederzeit niederlegen können. Unsere Kinder aber nicht.

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.“ Mit diesem Ausspruch des Pädagogen und Philosophen Jean-Jacques Rousseau schmückt sich das Amtsgericht Halle auf seinen gedruckten Parkscheinen. Helfen Sie mit, dass dieses Privileg auch Kindern und Jugendlichen zuteil wird, damit nicht noch mehr Kinder krank werden oder sterben müssen.

Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der die Schulpflicht unsere Kinder nicht krankmacht oder tötet. Dafür bringen wie sie nicht auf die Welt und dafür geben wir sie auch nicht her.

Sascha Conrad

Die Petition wurde von der Obrigkeit nicht beachtet und wie eh und jeh werden Schulverweigerer ins Gefängnis gesteckt. Man befolgt immer noch die Gesetze aus dem Jahre 1938 und dies in verschärfter Form!

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