Freitag, 15. August 2014

Richterspruch: "Einsatz für den Frieden spricht für Geistesstörung"

Was für ein Urteil im Fall Mollath! Was für eine schändliche Urteilsbegründung seitens des Gerichtes!


"Wer sind die wirklich Geistesgestörten" fragt Richter a.D. Joachim Bode in diesem Blogbeitrag: http://opablog.net/2014/08/14/wer-sind-die-wirklich-geistesgestorten/#comments  

"Jetzt ist es amtlich:


Einsatz für den Frieden spricht für Geistesstörung.


Dies soll nach einer Meldung der Mittelbayerischen Zeitung die Vorsitzende Richterin am LG Regensburg Elke Escher als Begründung für einen möglichen Schuldausschluss bei der Mollath unterstellten Körperverletzung der Ex-Frau angeführt haben:

Für eine Störung Mollaths würden viele Punkte sprechen: Der Angeklagte sei geprägt von einer hohen Empfindsamkeit, davon zeuge auch sein vehementer Einsatz für Frieden, “er kann nicht wegschauen”.


siehe: http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath"


Wer immer noch meint, daß wir in einem Rechtsstaat leben, wo es um Gerechtigkeit geht, der ist ein Depp! 2014 erinnert an die Klassenjustiz der Weimarer Zeit, dessen reaktionären Richterstand der bekannte Künstler Karl Rössing (1897-1987), siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_R%C3%B6ssing, so trefflich in seinen Holzstichen charakterisierte.

Karl Rössing: Einwandfreie Prozessführung, 1928
 
Karl Rössing: Der Richter, 1929

Karl Rössing: Dunkelmänner, 1929 

Karl Rössing: Der nicht erwischte Mann (Spekulant), 1929

Karl Rössing: Auf dem Boden der Verfassung, 1929

Rössings bekanntestes Werk ist „Mein Vorurteil gegen diese Zeit“, was auf die reaktionäre Weimarer Zeit gemünzt war, welches aber deckungsgleich auf die heutigen Zustände paßt. Typisch für die Klassenjustiz waren in der Bundesrepublik Freisprüche für einen Polizisten namens Kurras der 1967 den Demonstranten Benno Ohnesorg erschoss, die aber einen Gustl Mollath unschuldig für 7 1/2 Jahre in die Psychiatrie schickte, ihn für verrückt erklärte, was er nicht war. Eine Justiz die Mollaths Anschuldigungen gegen seine Frau wegen Beihilfe zur Geldwäsche als Wahnvorstellungen abtat, nicht mal diesen Vorwürfen nachging. Erst von Außen kam es ans Licht, daß Mollath Recht hatte. Was ist daraus geworden? Wurde der Frau Mollaths wegen dieser Beihilfe zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung der Prozeß gemacht? Fehlanzeige! Das soll ein Rechtsstaat sein? Da wird dieser Frau in der Urteilsbegründung geglaubt, daß Mollath sie geschlagen und gewürgt hat? Dies obwohl eine Aussage ihres Zahnarztes vorliegt, wo sie diesem bekannte, daß sie plane ihren Mann auszuschalten, ihn in die Psychiatrie zu bringen. Nach Ansicht des Gerichtes habe es kein Komplott gegeben? Wenn das kein Komplott ist, was ist dann ein Komplott?

Man kann nur mit dem Kopf schütteln über die Urteilsbegründung, es ist eine Schande:





„Mollath sei von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zwar aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen freizusprechen, dennoch ist das Gericht davon überzeugt, dass Gustl Mollath seine damalige Frau am am 12. August 2001 geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt habe. Aber ein Schuldspruch scheide aus, weil nicht auszuschließen sei, dass Mollath zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen sei.

Wesentlich für die Überzeugungsbildung der Kammer war demnach, dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin und einem Nürnberger Allgemeinarzt, zwei Tage nach dem Übergriff glaubhaft die Verletzungen geschildert hat. Auch vor Gericht sei Petra S., die Frau des Bruders von Mollaths Ex-Frau, ohne Belastungseifer aufgetreten. Vor Gericht erneuerten die beiden Zeugen, die Verletzungen auch wahrgenommen zu haben. Das Gericht halte Petra M. für glaubwürdig und glaubhaft - denn: Nachdem sie sich das Attest ausstellen ließ, lebte sie noch einen nicht unerheblichem Zeitraum mit dem Angeklagten zusammen. Petra M. habe konstante, in sich stimmige Schilderungen gegenüber Vernehmungsperson getroffen. Die Widersprüche in ihren Aussagen führten nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Dass es zu Widersprüchen komme, sei normal.“


Das Gericht stellte allerdings fest, daß Gustl Mollath die 7 1/2 Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie festgehalten wurde. Er soll für diese Zeit eine Entschädigung bekommen. Soll damit die Sache abgeschlossen sein? Was ist mit den Ärzten, den Psychiatern in diesen psychiatrischen Anstalten? Haben die nicht mitbekommen, daß Mollath dort fehl am Platze ist, er ein ganz normaler Mensch ist, wie jetzt amtlich festgestellt wurde? Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder sie wußten es, da sie ja als betreuende Psychiater täglich mit ihm zutun hatten, unternahmen aber nichts, daß er dort entlassen wurde, dann müßten die auch vor den Kadi kommen, oder sie wußten es nicht, diagnostizierten bei ihm, daß er verrückt sei, dann müßten sie wegen Unfähigkeit entlassen werden.

Weder das eine, noch das andere passiert - Bananenrepublik Bundesrepublik Deutschland!
 

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