"Wer sind die wirklich Geistesgestörten" fragt Richter a.D. Joachim Bode in diesem Blogbeitrag: http://opablog.net/2014/08/14/wer-sind-die-wirklich-geistesgestorten/#comments
"Jetzt ist es amtlich:
Einsatz für den Frieden spricht für Geistesstörung.
Dies soll nach einer Meldung der Mittelbayerischen Zeitung die Vorsitzende Richterin am LG Regensburg Elke Escher als Begründung für einen möglichen Schuldausschluss bei der Mollath unterstellten Körperverletzung der Ex-Frau angeführt haben:
Für eine Störung Mollaths würden viele Punkte sprechen: Der Angeklagte sei geprägt von einer hohen Empfindsamkeit, davon zeuge auch sein vehementer Einsatz für Frieden, “er kann nicht wegschauen”.
Karl Rössing: Einwandfreie Prozessführung, 1928
Karl Rössing: Der Richter, 1929
Karl Rössing: Dunkelmänner, 1929
Karl Rössing: Der nicht erwischte Mann (Spekulant), 1929
Karl Rössing: Auf dem Boden der Verfassung, 1929
Rössings bekanntestes Werk ist „Mein Vorurteil gegen diese Zeit“, was auf die reaktionäre Weimarer Zeit gemünzt war, welches aber deckungsgleich auf die heutigen Zustände paßt. Typisch für die Klassenjustiz waren in der Bundesrepublik Freisprüche für einen Polizisten namens Kurras der 1967 den Demonstranten Benno Ohnesorg erschoss, die aber einen Gustl Mollath unschuldig für 7 1/2 Jahre in die Psychiatrie schickte, ihn für verrückt erklärte, was er nicht war. Eine Justiz die Mollaths Anschuldigungen gegen seine Frau wegen Beihilfe zur Geldwäsche als Wahnvorstellungen abtat, nicht mal diesen Vorwürfen nachging. Erst von Außen kam es ans Licht, daß Mollath Recht hatte. Was ist daraus geworden? Wurde der Frau Mollaths wegen dieser Beihilfe zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung der Prozeß gemacht? Fehlanzeige! Das soll ein Rechtsstaat sein? Da wird dieser Frau in der Urteilsbegründung geglaubt, daß Mollath sie geschlagen und gewürgt hat? Dies obwohl eine Aussage ihres Zahnarztes vorliegt, wo sie diesem bekannte, daß sie plane ihren Mann auszuschalten, ihn in die Psychiatrie zu bringen. Nach Ansicht des Gerichtes habe es kein Komplott gegeben? Wenn das kein Komplott ist, was ist dann ein Komplott?
Man kann nur mit dem Kopf schütteln über die Urteilsbegründung, es ist eine Schande:
Wesentlich für die Überzeugungsbildung der Kammer war demnach, dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin und einem Nürnberger Allgemeinarzt, zwei Tage nach dem Übergriff glaubhaft die Verletzungen geschildert hat. Auch vor Gericht sei Petra S., die Frau des Bruders von Mollaths Ex-Frau, ohne Belastungseifer aufgetreten. Vor Gericht erneuerten die beiden Zeugen, die Verletzungen auch wahrgenommen zu haben. Das Gericht halte Petra M. für glaubwürdig und glaubhaft - denn: Nachdem sie sich das Attest ausstellen ließ, lebte sie noch einen nicht unerheblichem Zeitraum mit dem Angeklagten zusammen. Petra M. habe konstante, in sich stimmige Schilderungen gegenüber Vernehmungsperson getroffen. Die Widersprüche in ihren Aussagen führten nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Dass es zu Widersprüchen komme, sei normal.“
Weder das eine, noch das andere passiert - Bananenrepublik Bundesrepublik Deutschland!
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