Sonntag, 30. Mai 2010

Bundesrepublik Deutschland ein Unrechtsstaat?


Erst vor kurzem schrieb ich über die rechtsstaatswidrige sogenannte „Sicherungsverwahrung“, die in Deutschland seit einigen Jahren wieder gängige juristische Praxis geworden ist, und dies nachdem jahrzehntelang Krokodilstränen über das nationalsozialistische Justizsystem vergossen worden sind, welches dieses Unrechtsinstrument erstmalig eingeführt hatte. Weder unter dem Kaiser noch in der Weimarer Republik, noch in der DDR gab es diese Unrechtspraxis, eben nur bei den Nazis und jetzt in der sogenannten bundesdeutschen Demokratie.

Aus meinem früheren Beitrag : … Rechtsstaat Deutschland? Wohl kaum! Erst dieser Tage verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik wegen der hier seit ein paar Jahren herrschenden Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Beispiel: Es wurden Straftäter zu einer bestimmten Anzahl von Jahren Gefängnis verurteilt und am Ende der Inhaftierungszeit konnte Sicherungsverwahrung, also einfach Verlängerung der Gefängnishaft, angeordnet werden. Diese dauert in der Regel länger als die eigentliche Gefängnisstrafe, da sie nach Gutdünken lange dauern kann, bis hin zu lebenslang, was dann im Gegensatz zum normalen Lebenslang tatsächlich ein Leben lang bedeuten kann.) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Bundesrepublik einen Gefangenen für 8 Jahre erlittenen menschenrechtswidrigem Gefängnisaufenthalt zu entschädigen.
Es ist schon makaber, daß Deutschland die Arroganz besitzt sich über Verletzungen von Menschenrechten in anderen Ländern lauthals zu empören und selber aber die Menschenrechte sogar per Justiz mit Füßen tritt…

Die deutschen Medien halten sich zu diesem Thema mehr als bedeckt, nun dies verwundert nicht, hat auch dies Tradition. Als die Nazis Anfang 1933 ein Freiheits-Abbaugesetz nach dem anderen im Reichstag beschlossen, da gab es von den bürgerlichen Medien kaum mal einen Aufschrei, ganz im Gegenteil, diese Mischpoke redete diese Unrechtsdinge klein, nur eine verschwindend kleine Gruppe von Journalisten aus dem bürgerlichen Lager setzten sich für die Freiheit ein. Daß nun die Bundesrepublik Deutschland heute eindeutig mit seiner Rechtspraxis gegen die allgemeinen Menschenrechte verstößt, damit auf eine Stufe zu stellen ist wie die USA unter Bush mit ihrem Folterlager Guantanamo oder ein paar andere wenige Unrechtsstaaten, wie z.B. der Sudan, wo ebenfalls gegen die allgemeinen Menschenrechte von Staats wegen verstoßen wird, dies ist unstrittig. Desto löblicher war es, daß am Donnerstag, den 27.5.2010 die ARD in der Sendung „kontraste“ sich dieses Themas mal annahm. Die Autoren Susanne Opalka und Norbert Siegmund taten dies objektiv und nicht wie die Heerscharen der sattsam bekannten Hofberichterstatter der Mainstreammedien, die ansonsten niederste Instinkte der seit langem durch eben diese Medien verblödeten dumpfen Volksmasse bedienen, dies natürlich immer im Interesse der herrschenden Schichten. Zu diesem Sendebeitrag gibt es beim rbb auch einen Sendemitschnitt und eine Sendemitschrift, aus der ich einige Ausschnitte herausgesucht habe, die beweisen wie vollkommen rechtswidrig in der Bundesrepublik Deutschland seit ein paar Jahren die Justiz aufgrund von menschenrechtswidrigen Gesetzen arbeitet. Sogar die hochgeachtete ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und jetzige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Renate Jaeger empörte sich über dieses Unrecht und sie stimmte als deutsche Vertreterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Verurteilung Deutschlands wegen dieser schlimmen Zustände, siehe auch das Interview welches „kontraste“ mit der Richterin führte. Auszug aus der Sendemitschrift:

„Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt in Hessen. Seit Jahren sitzt er hier in Haft: der 71-jährige Wolfgang Künzel. Längst hat der ehemalige Serieneinbrecher seine Strafe abgesessen. Doch Künzel bleibt eingesperrt – rein vorsorglich - in sogenannter Sicherungsverwahrung.

Denn trotz verbüßter Strafe gilt er weiterhin als gefährlich. Obwohl er sich hinter Gittern als Kunstmaler einen Namen gemacht hat und für eine Ausstellungseröffnung sogar raus durfte. Und obwohl Künzel mittlerweile wegen Arthrose im Rollstuhl sitzt. Und das schon seit zweieinhalb Jahren. Er sei zu Einbrüchen gar nicht mehr fähig, meint Künzels Anwältin. Dennoch bekommt sie ihn seit Monaten nicht frei.

Alexandra Rittershaus, Verteidigerin

„Das ist grob rechtsstaatswidrig, menschenrechtswidrig, grundrechtswidrig, verfassungswidrig, weil ganz objektiv gesehen keine Not besteht, ihn so zu verwahren, wie er verwahrt wird.“

Trotz Rollstuhls noch immer gefährlich? Laut psychiatrischem Prognose-Gutachten scheinen Künzels gesundheitlichen Probleme – wörtlich – :

Zitat
„...bei mittlerweile 80-prozentiger Schwerbehinderung unstrittig zu sein.“

Dennoch hält der Gutachter weitere Taten des Ex-Einbrechers für wahrscheinlich.

Zitat
„Selbst wenn man annimmt, dass der Proband auch in Freiheit ganz oder zumindest überwiegend auf den Rollstuhl angewiesen sein würde, verbleiben ihm durchaus Möglichkeiten anderweitiger krimineller Betätigung.“

Zum Beispiel - so die Staatsanwaltschaft – käme hier zum Beispiel PC-Kriminalität in Frage. Obwohl Künzel gar nichts von Computern versteht. Rechtlich absurd, klagt seine Anwältin, weil ohne jeden Zusammenhang mit dem früheren Urteil.

Alexandra Rittershaus, Verteidigerin

„Also es ist nicht bis ins Detail vergleichbar mit Guantanamo, aber so die grundsätzliche Situation, dieses Rechtlose, das würde ich dem gleichsetzen: das Rechtlose.“

Das US-Lager Guantanamo, in dem hunderte Menschen eingesperrt sind. Rein vorsorglich. Auch ohne handfeste Beweise des Terrors verdächtigt. Ein Vergleich, mit dem Kritiker provozieren. Doch nun steht auch Deutschland international am Pranger - wegen seiner Sicherungsverwahrung.

Unlängst verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik, einen Sicherungsverwahrten freizulassen. Grundlage: Die Europäische Menschenrechtskonvention, die dem Recht auf Freiheit hohen Wert beimisst. Danach dürfen verurteilte Straftäter eingesperrt werden oder Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Doch Haft allein zwecks Vorbeugung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte – entschied der Gerichtshof auch mit der Stimme der deutschen Vertreterin, der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht, Renate Jaeger.

Renate Jaeger, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

„Die Präventionshaft ist nach der Konvention nicht vorgesehen. Das bedeutet: Rein generalpräventive Gründe, das heißt, der Schutz der Bevölkerung vor der Gefährlichkeit bestimmter Menschen, ist als solcher kein Haftgrund…

Die Konvention ist geltendes Gesetzesrecht. Und die Gerichte müssen das beachten. Und das hat auch das Verfassungsgericht verschiedentlich betont. Also muss das Gesetz ‚Konvention‘ beachtet werden. Und da dieses Gesetz auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung beruht, kann das Parlament das Gesetz nicht einfach abändern…

Muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin, oder muss der Staat beweisen, dass ich gefährlich bin? Es ist sehr schwer für irgendeinen von uns zu erfüllen, dass wir nicht potentiell gefährlich sind. Es gibt zwar noch keine Anknüpfungspunkte, aber wir sind vielleicht nur nicht in die Situation gekommen, dass wir eine Straftat begehen.“

KONTRASTE

„Das heißt: auch Sie?“

Renate Jaeger, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

„Auch ich. Natürlich.“

KONTRASTE

„Auch Sie hätten Schwierigkeiten, das zu beweisen, dass Sie nicht gefährlich sind?“

Renate Jaeger, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

„Ich hätte sicher keine Schwierigkeiten, ein Gutachten zu bekommen. Aber ob das Gutachten mit der Wirklichkeit übereinstimmt? Diese Prognose kann gar keiner stellen.“



Den ganzen Sendebeitrag unter:


http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/konraste_vom_27_05.html (dort bitte das rote Kamerasymbol ganz unten anklicken)

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