Samstag, 15. Mai 2010

Deutschland und die Menschenrechte


Rechtsstaat Deutschland? Wohl kaum! Erst dieser Tage verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik wegen der hier seit ein paar Jahren herrschenden Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Beispiel: Es wurden Straftäter zu einer bestimmten Anzahl von Jahren Gefängnis verurteilt und am Ende der Inhaftierungszeit konnte Sicherungsverwahrung, also einfach Verlängerung der Gefängnishaft, angeordnet werden. Diese dauert in der Regel länger als die eigentliche Gefängnisstrafe, da sie nach Gutdünken lange dauern kann, bis hin zu lebenslang, was dann im Gegensatz zum normalen Lebenslang tatsächlich ein Leben lang bedeuten kann.) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Bundesrepublik einen Gefangenen für 8 Jahre erlittenen menschenrechtswidrigem Gefängnisaufenthalt zu entschädigen.

Es ist schon makaber, daß Deutschland die Arroganz besitzt sich über Verletzungen von Menschenrechten in anderen Ländern lauthals zu empören und selber aber die Menschenrechte sogar per Justiz mit Füßen tritt.

Betrachtet man ebenfalls die Praxis des Betreuungsgesetzes in Deutschland, dann kann einen auch grauen. Ein Beispiel: Der Bruder meines Hausmeisters ist geistig ein wenig behindert, was aber im praktischen Leben kaum auffällt, ganz im Gegenteil, es ist erstaunlich was der junge Mann für ein Allgemeinwissen hat. Er interessiert sich für Geschichte, kann ellenlange Gedichte aufsagen und ist auch sonst kaum von „normalen“ Bürgern zu unterscheiden, außer, daß er ein etwas anderes Erscheinungsbild vom Äußeren abgibt. Dieser junge Mann (21) besuchte früher die Schule für geistig Behinderte. Dort wurde er zwar in allerlei Fächern geschult, aber die Schule interessierte reichlich wenig wie die familiären Zustände zuhause waren. So bekam dieser junge Mann von seiner alleinerziehenden Mutter sehr oft kein Essengeld mit und wenn alle anderen Schüler ihr warmes Mittagessen aßen, dann mußte er mit einer Brotschnitte vorlieb nehmen. Daß bei solchen Fällen, wo das physische Wohl nicht gewährleistet ist, eine solche Einrichtung nicht eingreift, dies ist mir schleierhaft. Es wird eben nach Schema F gehandelt, und was ein Schutzbefohlener zu Essen und Trinken bekommt, dies scheint eine deutsche Sonderschule nicht zu interessieren.

Nun, in „normalen“ deutschen Schulen ist dies nicht anders, wie ich von meinem Hausmeister erfuhr. Auch da interessierte die Schule nicht ob da ein Schüler mit knurrendem Magen den ganzen Tag in der Schule saß. Auch mein Hausmeister bekam früher von seiner Mutter kein Essengeld oder Frühstück mit. Die Schule dauerte manchmal bis zum späten Nachmittag und während andere Kinder schon vor dem Schulbesuch etwas gegessen hatten (auch dies gab es bei meinem Hausmeister nicht), sie dann noch ein kräftiges Pausenbrot aßen und zu Mittag das warme Schulmittagessen aßen, hungerte mein Hausmeister den ganzen langen Schultag. Interessierte dies die Lehrer? Nahmen sie Rücksicht, daß ein Mensch der Hunger schiebt nicht die Leistungen erbringen kann wie derjenige dessen Gesundheit durch Essen und Trinken gestärkt ist? Absolut nicht! Diese Lehrerschaft ist meines Erachtens fehl am Platze. All diese Typen des deutschen öffentlichen Dienstes die Elementarstes so mißachten, die sind leider in Deutschland die Regel. Nur wenn es um ihre eigenen egoistischen Interessen, ihr Gehalt, geht, dann werden diese Typen wach, berufen sich gar auf Menschenrechte und sie versuchen, obwohl sie schon überdurchschnittlich verdienen, mit Hilfe der Klientel-Gewerkschaft verdi noch mehr Privilegien und Geld den öffentlichen Kassen abzupressen. Sogar vor Streik schreckt man dann nicht zurück.

Jetzt ist der besagte behinderte junge Mann erwachsen und muß in einer Behindertenwerkstatt den ganzen Tag arbeiten, für einen Appel und ein Ei, denn sein Lohn ist nicht mehr als ein Taschengeld, auf jeden Fall monatlich weit unter 100 Euro! Das Ungerechteste an der Sache ist dann, daß er von diesem Geld keinen Cent sieht – er bekommt von seiner Mutter nicht einen einzigen Cent Taschengeld. Die Crux, ausgerechnet so eine Mutter bekam vom Gericht die Betreuung zugesprochen. Nun muß also der junge Mann weiter bei seiner Mutter wohnen, sich finanziell ausnutzen lassen, denn neben diesem Arbeitslohn bekommt diese Frau auch noch diverses Sozialgeld und „Aufwandsentschädigungen“ für ihre „Betreuung“, dieses Geld kann sie dann für sich verjubeln. Der junge Mann hätte ja gern in einer Einrichtung des betreuten Wohnens gelebt, statt zuhause, denn dort bekommen die behinderten Menschen Taschengeld, können sich mal eine Brause oder ein Eis kaufen, aber die Anhörung beim zuständigen Richter wo er denn leben möchte, die fand in Anwesenheit seiner Mutter statt!!! Welch ein Nonsens, dies so zu handhaben, gerade in Fällen wo dem Betroffenen von den Angehörigen vorher eingebleut wird wie sie auf Fragen des Richters antworten sollen. Auch da – es ist mir schleierhaft warum so eine Befragung nicht mit dem Betroffenen allein stattfindet? Wenn sich an all diesen unmöglichen Praktiken nichts ändert, dann wird es diese, meines Erachtens, Menschenrechtsverletzungen in Deutschland, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geben.

Scan: Georg Grosz Bild „Stützen der Gesellschaft“ von 1926, heute aktueller denn je!

Keine Kommentare: