Das Menschengeschlecht, wie es jetzt ist und wahrscheinlich lange noch sein wird, hat seinem größesten Teil nach keine Würde; man darf es eher bemitleiden als verehren. (Johann Gottfried Herder, Briefe zur Beförderung der Humanität. Zwei Bände, Berlin und Weimar: Aufbau, 1971)
Der Begriff der „Menschenwürde“ ist die jüngste Kernformel aus dem Vokabular des Anthropozentrismus und wurde gesetzlich erstmals – aber nur vereinzelt – in Texten des 20. Jahrhunderts, nachhaltig und dominierend erst durch die Aufnahme in die Charta der Vereinten Nationen von 1945 und im deutschen Grundgesetz 1949, formuliert.
Er dient heute dazu, innerhalb der menschlichen Spezies Handlungen zu werten, zu bewerten, die menschliche Spezies gegenüber allen lebenden Arten aufzuwerten, ihr ein moralisch-ethisches Alleinstellungsmerkmal zuzugestehen und führt im Umkehrschluss dazu, dass alle anderen Spezies dadurch niedriger gestellt, d.h. abgewertet werden.
Menschenwürde ist somit die Initialzündung für ausufernd praktizierten Artenrassismus.
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