„Im Juni 2019 rettete ein Tierfreund in Hattersheim einen kleinen, verletzten Fuchs, der sich in einem Metallzaun verfangen hatte. Der Retter nahm das verängstigte Wildtier mit nach Hause, um es tierärztlich versorgen zu lassen. Doch alle Tierkliniken, die er um Hilfe bat, lehnten die Behandlung des Fuchses ab, sodass sich der Mann an die Polizei wandte. Diese verwies ihn zunächst an den Jagdpächter, schickte dann trotzdem drei Beamte vorbei – unter ihnen sei ein Polizist, der wüsste, was zu tun wäre. Dieser Polizist war offenbar Hobbyjäger.
Die Polizisten machten dem Tierfreund zunächst Vorwürfe, er habe sich und seine Partnerin in Gefahr gebracht, als er den Fuchs nach Hause brachte. Die Rede war von angeblicher Tollwutgefahr. Dann schickten die Beamten die beiden Tierfreunde unter einem Vorwand vom Balkon in die Wohnung.
Der Polizist tötete den kleinen Fuchs noch auf dem Balkon seines Retters. Der Hobbyjäger tötete den in Schockstarre verfallenen Fuchs mit einem Schlag ins Genick. Der Tierfreund berichtete, dass der Balkon voller Blut war – für das tierliebe Paar ein traumatisches Erlebnis.
Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei
Bereits 2008 wurde Deutschland offiziell für tollwutfrei erklärt. Diese Information wird in der Polizei- und auch in der Jagdausbildung vermittelt. Der Polizist wusste daher genau, dass von dem Fuchs keine Tollwutgefahr ausgehen konnte – und tötete ihn dennoch.
„Dass Deutschland tollwutfrei ist, hätte dem Beamten bekannt gewesen sein müssen. Der Vorfall zeigt, dass Hobbyjäger offensichtlich nicht einmal grundlegende Kenntnisse über Wildtiere haben oder sie schamlos ignorieren“, so Nadja Michler, Fachreferentin bei PETA Deutschland.
Wäre der Fuchs wirklich mit Tollwut infiziert gewesen, hätte man ihn wegen der Kontaminierungsgefahr durch das infektiöse Blut nicht auf dem Balkon des Tierfreundes töten dürfen. Auch dies hätte der Polizeibeamte, der über eine Jägerausbildung verfügt, wissen müssen. Wären Anzeichen von Tollwut erkennbar gewesen, dann hätte umgehend das Veterinäramt wegen Seuchenverdachts eingeschaltet werden müssen. Die Leiche des Fuchses hätte zudem in einem Labor untersucht werden müssen.
Verletzungen rechtfertigen die Tötung nicht
Auch das vorgeschobene Argument des Polizeisprechers, der Fuchs hätte so oder so von seinem Leid erlöst werden müssen, ist abwegig. Der Fuchs war laut dem Tierfreund – wenn überhaupt – nur leicht an der linken Hinterpfote verletzt und hätte tierärztlich behandelt, nicht getötet werden müssen.
Auch die Schockstarre, in die der kleine Fuchs fiel, ist nicht ungewöhnlich und rechtfertigt in keiner Weise seine Tötung. Dies ist eine normale Reaktion der scheuen Wildtiere, wenn sie in Notsituationen geraten oder Menschen ihnen zu nahe kommen. Der Schockzustand löst sich in der Regel nach wenigen Stunden wieder von allein.
Anzeige gegen den Polizisten
Wir von PETA haben wegen Verstoßes gegen Paragraf 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Polizisten erstattet. Dieser Paragraf besagt, dass kein Wirbeltier ohne einen „vernünftigen Grund“ getötet werden darf.
Füchse haben zu Unrecht ein schlechtes Image
Viele Jäger hängen Füchsen ein schlechtes Image an und behaupten, von den Tieren ginge ein Infektionsrisiko für den Menschen wegen vermeintlicher Tollwut und des Fuchsbandwurms aus. Studien haben jedoch gezeigt, dass es wahrscheinlicher ist, vom Blitz getroffen zu werden oder bei einem Jagdunfall zu Schaden zu kommen, als sich mit einem Fuchsbandwurm zu infizieren.“
Wie gut, daß es Tierschutzorganisationen, wie PETA gibt, Schande dagegen über die Polizei. Aber verwundern tut einen das nicht, das Verhalten der Polizisten. Wer geht schon zur Polizei? Uniformliebhaber und Law-and-Order-Typen, die durch die Uniform Macht ausüben wollen und gut verdienen wollen und mal gute Pensionen bekommen (Beamte).
Zu DDR-Zeiten war ich Mitglied des libertären Ziebigker Jugendklubs. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ein Mitglied sagte, daß er eine Ausbildung bei der Polizei machen wolle. Ab sofort ließen wir diesen Jugendlichen links liegen. mit solchen Typen wollten wir nichts zutun haben, diesen Staatsbütteln.
Bezeichnend, daß gleich 3 Polizisten ausrückten. 3 Polizisten wegen eines verletzten kleinen Fuchses? Typisch für die Polizei! Als in den 1990er Jahren Fußballhooligans den Dessauer Bahnhof unsicher machten, Passanten zusammenschlugen und die Glastür zur Bahnhofsmission einschlugen, da kam die Polizei nicht, unter der Ausrede, daß sie zu wenig Leute hätten. Die Mitarbeiter der Bahnhofsmission wurden allein gelassen um zu schlichten und Verletzte in Sicherheit zu bringen. Ja, an Schwächere, wie Obdachlose, da traute sich die Polizei ran, aber an Hooligans nicht.
Ekelhaft diese Polizisten, einen verschreckten verletzten kleinen Fuchs mit einem brutalen Genickschlag zu töten. Die Tierretter waren blauäugig, als sie sich an die Polizei wandten, Sie glaubten wohl noch an die Mär von der „Polizei als Freund und Helfer“!
Allerdings wette ich, daß das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt wird, er nicht mal eine Abmahnung von seinen Vorgesetzten bekommt. Aber Leute, die in der Straßenbahn kein Billett lösen, weil sie kein Geld haben, die dürfen in dem Schandland BRD mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
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