Mittwoch, 26. Februar 2020

Bundesverfassungsgericht kippt menschenverachtenden Strafrechtsparagrafen 217

Wir jetzigen BRD-Bürger sollten sehr dankbar sein, daß wir das Bundesverfassungsgericht haben, ist es doch eine der letzten Bastionen im Staate, welche die faschistoiden und menschenfeindlichen Gesetze, welche durch den Bundestag bschlossen wurden, abmildert oder wie heute als verfassungsfeindlich abschmettert. 

Schon im November 2019 beschloss das BVG die verbrecherischen und menschenfeindlichen Sanktionen bei Hartz IV abzumildern, da komplette Sanktionen gegen die Menschenwürde verstoßen, was der Fall war, wenn entmenschte Büttel in den Jobcentern Hilfesuchenden alle Gelder strichen, so daß sie ohne einen einzigen Euro in der Tasche obdachlos werden konnten, siehe: 

http://barrynoa.blogspot.com/2019/11/zum-heutigen-urteil-des.html

Heute nun ein weiterer großer Erfolg gegen die Unmenschlichkeit von im Bundestag beschlossener faschistoider Gesetze bezüglich der Selbstbestimmung der BRD-Bürger.

Ab 2015 nahmen die „Volksvertreter“ den Bürgern die Möglichkeit auf einen humanen Freitod, auch bei schlimmsten nicht heilbaren Krankheiten, durch die Einführung des neuen Strafrechtsparagrafen 217. Die schwerstkranken armen Menschen sollten sich bis zum Ende sinnlos quälen, ohne daß ihrem Wunsch auf Beendigung ihrer Leiden entsprochen wurde. Hohe Strafen bekamen aufgrund dieses neuen Strafrechtsparagrafen humane Sterbehelfer seit 2015. 

Hinter den Kulissen waren es besonders die evangelische und die katholische Kirche, welche das barbarische neue Gesetz wollten und die sich nun über dieses neue Schandgesetz freuten. Heute nun sprach das BVG ein Machtwort und verwarf dieses Schandgesetz. Die beiden großen Kirchen jaulten über das BVG-Urteil auf, dies in einer gemeinsamen Erklärung von Kardinal Marx und Bischof Bedford-Strohm. Schande über solche schändlichen Kirchen!

Voltaire unterschrieb übrigens jeden seiner Briefe mit: „Ecrasez l'infame“ – „Vernichtet die Schändliche“. Mit der „Schändlichen“ meinte er die Kirche!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: 

Das 2015 eingeführte Verbot der humanen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am heutigen Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot deshalb nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.

Alte Blogbeiträge zu diesem Thema:

http://barrynoa.blogspot.com/2014/01/passive-sterbehilfe-in-deutschland-bald.html

http://barrynoa.blogspot.com/2014/10/selbstbestimmter-freitod-udo-reiter.html

http://barrynoa.blogspot.com/2015/11/6112015-schwarzer-tag-fur-die.html

http://barrynoa.blogspot.com/2019/12/selbstbestimmtes-streben-in-deutschland.html

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