Mittwoch, 18. September 2019

Assad erläßt Generalamnestie – jetzt können die Syrer zurückkehren


Plakataktion in Berlin: Der Krieg ist vorbei, Syrien braucht euch. | Foto: Identitäre Bewegung

Info aus „Compact“:

Von westlichen Medien weitgehend unbeachtet, hat die syrische Regierung unter Baschar Al-Assad am 14. September 2019 eine Generalamnestie für vor diesem Datum begangene Verbrechen erlassen. Das „Dekret Nr. 20“ reiht sich ein in eine Reihe bisheriger Begnadigungserlasse – so hatte es im Herbst letzten Jahres bereits eine Amnestie für Deserteure und Wehrdienstverweigerer gegeben – neu ist allerdings, daß der Beschluss auch den zivilen Bereich betrifft. Damit soll vor allem syrischen Flüchtlingen die Rückkehr in das weitgehend befriedete Land erleichtert werden.

Zeitlich fiel Assads Erlass in die Beratungen der russischen, iranischen und türkischen Staatschefs über die Lage und Zukunft Syriens. Das Land befindet sich zum größten Teil unter Kontrolle der Regierung, nur in der von der Türkei protegierten Islamisten-Hochburg Idlib im Nordwesten kommt es noch zu Gefechten. In einer seit April andauernden Offensive konnte die Armee mit Unterstützung Russlands und des Iran wichtige Gebiete zurückerobern. Das will vor allem der türkische Präsident Erdogan verhindern: Die 3,6 Millionen syrischen Flüchtlinge stellen für die Türkei eine große Belastung dar, weswegen er vor einer neuen Flüchtlingswelle warnte, die auch Europa betreffen werde. Bislang hatte die Türkei die islamistischen Milizen in Idlib unterstützt, deren mächtigste Vertreter sich jedoch nicht an die vereinbarten Waffenstillstandsabkommen halten – inzwischen sinkt daher auch innenpolitisch das Verständnis für Erdogans muslimische Solidarität.

Mit dem Amnestie-Erlass setzt Assad in dieser Situation ein wichtiges Zeichen zur Aussöhnung der syrischen Konfliktparteien im In- und Ausland. Sie kommt vor allem den nach Europa gegangenen jungen Männern zugute, die ihr Heimatland oft nur verlassen haben, um dem Militärdienst zu entgehen, während ihre Familien in Syrien geblieben sind. Gerade diese Bevölkerungsgruppe ist es, die der syrische Staat nach acht Jahren Bürgerkrieg am Dringendsten für den bereits begonnenen Wiederaufbau braucht.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Leiter der Kontaktgruppe Syrien der Bundestagsfraktion, Frank Pasemann, kommentierte dazu: „Mit der Generalamnestie vom 14. September 2019 macht der rechtmäßige Präsident der Syrischen Arabischen Republik, Bashar al-Assad, den Weg für Hunderttausende Flüchtlinge frei, zurück in ihre Heimat zu gehen und dort den Wiederaufbau voranzubringen. Das Land ist inzwischen auch weitestgehend befriedet, weshalb es keinen Grund mehr gibt, hier in Deutschland, fernab der Heimat zu bleiben.“ Gleichzeitig kritisierte das Mitglied des Bundesvorstands der Partei allerdings auch die deutsche Bundesregierung, die sich aller Realitäten zum Trotz weigert, die syrische Regierung anzuerkennen und die diplomatischen Beziehungen nach Damaskus wieder aufzunehmen. „Es ist unverständlich“, so Pasemann weiter, „dass die Bundesregierung die legitime Regierung eines souveränen Staates nicht anerkennt und damit den Wiederaufbau Syriens erheblich behindert, wenn nicht gar gefährdet. Stattdessen fließen hohe Summen in die Kassen von Terroristen, die sich als Regierung gerieren und den Bürgerkrieg im Gange halten.“

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