Mittwoch, 18. September 2019

Danzig unrechtmäßig von Polen annektiert!

Zu meinen Blogbeiträgen über Danzig, siehe: 

http://barrynoa.blogspot.com/2012/12/die-freie-stadt-danzig-und-danziger.html

http://barrynoa.blogspot.com/2019/09/polnische-stadt-danzig.html

erreichte mich folgende Email:

Lieber Bernd Nowack,

oben erwähnter Blog hat bei mir wie eine mentale "Bombe" eingeschlagen. Natürlich wußte ich, daß die Freie Stadt Danzig ( ich kürze im weiteren Verlauf ab als FSD )
von 1920 bis 1939 ein Kleinstaat  unter Völkerbundsmandat war, habe aber die völkerrechtlichen Konsequenzen daraus nie bedacht! Angeregt durch Ihren alten Blog
vom Dez. 2012 habe ich eine langes "Gutachten" von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Goring genau studiert und wage es ( hoffentlich nicht sinnverkürzt ) daraus ein paar
Stichworte zu zitieren bzw. eine winzige Zusammenfassung zu wagen. Noch einmal: Es sind die Gedanken jenes gen. Prof. und nur insofern meine eigenen, wenn ich
ausdrücklich darauf hinweise:

Es erfolgte keine Anerkennung der polnischen Annexion durch Deutschland:

- im Moskauer Vertrag v. 12.8.70 wird zu Danzig nicht Stellung genommen. Bei diesem Vertrag, in dem die Vertragspartner künftig die Grenzen aller Staaten in Europa
  als unverletzlich betrachten, einschl. der Oder-Neisse-Linie, die die Westgrenze der VR Polen bildet, handelt es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag.
  Grund: die nichtsouveräne BRD konnte sich nicht einmal bezgl. der Grenzen Deutschlands v. 1937 binden. Meine Anm.: Dieser Vertrag wurde damals zw. der
  sozialreaktionären Regierung Brandt/Scheel und den sowjetischen Sozialimperialisten geschlossen und mit großem Pomp als Erfolg der neuen "Ostpolitik" gefeiert.
  Anm. Ende.

-  auch im Warschauer Vertrag vom Novbr. 1970 zw. der BRD und der VR Polen wurde ebenfalls nicht auf die FSD Bezug genommen. War auch nur ein Gewaltverzichts-
   vertrag.

-  Im 2 + 4 - Vertrag vom 12.9.90 sind keine Regelungen der völkerrechtlichen Fragen betr. der FSD enthalten.

-  auch die beiden dt-poln. Verträge v. 14.11.90 u. v. 17.6.91 enthalten keine Anhaltspunkte für eine Regelung in bezug auf die FSD.

Resumee: Eine endgültige völkerrechtliche Lösung bleibt bis zu einer friedensvertraglichen Regelung aufgeschoben. Polen hat unter Verletzung seiner Aufgaben
                das Danziger Stadtgebiet als Ganzes annektiert, das Staatsvolk vertrieben und durch Neuansiedlung poln. Bevölkerung vollendete Tatsachen zu
                erreichen versucht. Die Regierung der BRD ist fälschlicherweise der Ansicht, daß durch den 2+4-Vertrag die "Danziger Angelegenheit" erledigt sei.
                In diesem Falle müßte eben diese Regierung gleichzeitig anerkennen, daß die Annexion der FSD durch das Dt. Reich v. 1.9.39 legal gewesen sei.
                Nur unter dieser Prämisse könnte eine deutsche Regierung die ebenfalls völkerrechtswidrige Annexion durch Polen anerkennen.

Die gesamte hervorragende Schrift von Prof. Goring nachzulesen unter www.avaaz.org/de/community_petitions/Gerechtigkeit_fuer_Danzig

LG

Reiner Wahl

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