Einen ganz besonderen Gast habe ich seit vielen Wochen im Holunder, einen Trauerfliegenschnäpper, siehe: http://www.lexikus.de/bibliothek/Die-Singvoegel-der-Heimat/Trauerfliegenschnaepper-Musccapa-atricaplla-L. Er hatte sein Nest am Ende des Gartens in einem alten mittlerweile schon abgestorbenen Baum, wo sich eine kleine Baumhöhle befand. Leider ist aus der Brut nichts geworden, Katzen plünderten das Nest mal wieder, wie schon so oft bei den Vogelbruten in meinem Garten. Seitdem die Holunderbeeren langsam reifen, da befindet sich das Trauerfliegenschnäppermännchen oft stundenlang in meinen beiden Holunderbäumen. Ulkig ist, daß es von einem Holunder zum anderen hin und her wechselt, besonders dann wenn ich versuche es zu fotografieren, was mir leider bisher nicht gelungen ist, denn der Schnäpper ist sehr flink und bemerkte immer meine Anpirschversuche. Da unsere Hühnervoliere von einem der Holunderbäume nicht weit entfernt ist und ich des öfteren dort bei den Hühnern bin, weil sie dort gefüttert werden, da höre ich ihn dann schimpfen oder ein Liedchen pfeifen, je nachdem wie er in Stimmung ist.
Lecker für Vögel, die Beeren eines meiner 2 Holunderbäume
Über Nachbarn kann man sich manchmal nur wundern, besonders über neu hinzugezogene neureiche Typen, die so ganz anders sind als die alten Siedler, die, wie mein Großvater, 1927/28 die Siedlung erbauten, und welche die Natur kannten, auch die Vögel kannten.
Folgendes passierte dieser Tage: Wir waren im Garten, freuten uns über den Trauerfliegenschnäpper, der sich von „seinem“ Holunder eine Beere nach der anderen holte und grüßten auch die Nachbarn, machten sogar einen kleinen netten Schwatz und gingen dann ins Haus (Gewisse Leute meinten, daß sie nun bei uns stiebitzen gehen könnten, denn wir wären ja im Haus und würden nichts sehen und nichts hören). Mein Mieter hörte, da er sein Fenster offen hatte und er noch bessere Ohren hat als ich alter Knopp, daß eine neu in unsere Siedlung gezogene Nachbarin die wiederum die direkte Nachbarin unserer Nachbarn ist, daß sie diese bat, doch von ihnen aus (!) Holunderbeeren von meinem (!) Holunderbaum zu pflücken, was diese gestatteten (!), was sie dann tatsächlich von einer Leiter aus tat. Mein Mieter war baff über soviel Unverschämtheit. Anstatt uns anzusprechen, ob sie ein paar Beeren bekommen könne, da klaute sie diese von unserem Nachbarn aus! Neumann rannte runter und stellte die Nachbarn (die Pflückerin und die die das von ihrem Grundstück aus duldeten) zur Rede, doch die schienen kein Unrechtsbewußtsein zu haben, verwiesen darauf, daß doch etliche Zweige zum Nachbarn überhingen und daß die Beeren doch nur für ihren kleinen Enkel wären, schön gezuckert und so.
Meine Güte, daß auch überhängende Früchte dem gehören auf dessen Grundstück sie wachsen und nur Früchte die auf den Boden des Nachbarn fallen, von diesem verwendet werden können, dies schienen sie nicht zu wissen, oder sie ignorierten dies einfach, und daß ein kleines Kind nicht unbedingt Holunderbeeren bekommen muß, welche man sowieso nur als Kompott in Maßen verwenden soll, da es für Menschen nicht gerade bekömmlich ist, dies war auch außen vor. Gerade in der jetzigen Zeit wo das Angebot an anderen Beeren und Früchten so groß ist, da muß man ja nun nicht auf Holunderbeeren für ein Kind zurück greifen, besonders wenn man nicht zu den Armen gehört, also auch mal Himbeeren, Heidelbeeren und andere in der Kaufhalle für ein Kind kaufen kann. Ja und daß meine Holunderbeeren eigentlich für die Vögel gedacht sind, u.a. auch einem Trauerfliegenschnäpper derzeit als Nahrung dienen, dies scheint manche Menschen nicht zu interessieren, Menschen, die nicht mal mitbekommen was für ein Vogel im Garten sein Lied pfeift, obwohl es genügend Vogelstimmen-CD´s gibt und man auch im Internet fündig werden kann, die vielleicht nicht mal einen Haussperling von einem Feldsperling unterscheiden können. Mein Großvater, der alte Siedler, würde nur mit dem Kopf schütteln wenn er noch leben würde, was aus der Sandberg-Siedlung so geworden ist.
Trauerfliegenschnäpper, Foto von Wikipedia
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen