„6 aus 49", „Tele-Lotto“, „5 aus 45" - wer kennt sie nicht, die Lottospiele der 70er Jahre in der DDR? Für sie wurde natürlich auch kräftig Reklame gemacht, kam doch ein Großteil des Lottoeinsatzes staatlichen Aufgaben zugute. Wie auch im Westen machte man gern Reklame mit jungen leichtbekleideten Mädchen, wie mit dem Bikinipopo auf der Sommerwerbung des VEB Vereinigte Wettspielbetriebe, siehe meinen ersten Scan.
Das Maskottchen von Tele-Lotto war der kleine Cartoonmann rechts unten auf der Werbung für eine Sonderverlosung von Reisen vom 7. März 1975, siehe 2. Scan. Er war den Formen nach den Platten nachempfunden, die bei der Ziehung der Glückszahlen im Fernsehen durch eine Kugel umfielen.
Lustige Cartoons benutzte auch die Staatliche Versicherung der DDR für ihre Werbung, siehe nachfolgende Scans. Besonders für eine Auto-Kasko-Versicherung wurde geworben, da diese nur wenige DDR-Bürger abgeschlossen hatten.
Alles in allem war die Staatliche Versicherung der DDR eine finanziell sehr günstige, für jeden Bürger zu bezahlen, im Gegensatz zu heute. Allein am Beispiel der privaten Krankenversicherung kann man das festmachen. Eine private Krankenversicherung kostet heute mehrere hundert Euro im Monat und wird im Alter immer teurer und viele die das nicht mehr bezahlen können, die stehen ohne Versicherungsschutz da, können nicht mehr zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Das gab es in der DDR nicht, dort betrug der einheitliche Satz für eine private Krankenversicherung, ohne Altersaufschläge und dergleichen, nur 10,- Mark der DDR im Monat, siehe letzter Scan einer solchen Versicherung.
Dieser niedrige Preis war politisch gewollt, damit jeder sich eine Krankenversicherung leisten konnte, auch die allerdings wenig geliebten „Privatiers“ die nicht pflichtversichert waren. Pflichtversichert waren in der DDR übrigens auch Selbständige und Freiberufler, die private Krankenversicherung mit 10 DM im Monat war nur für Bürger gedacht, die durch alle anderen Netze fielen oder die mal vom Arbeitsleben pausierten, sei es durch Erbschaft, durch einen Lottogewinn oder durch sonst irgend etwas anderes finanziell abgesichert. Ärger und sogar Gefängnis konnte allerdings bekommen, wer nicht nachweisen konnte, daß er durch legale Mittel leben konnte, da wurde dann der „Asozialen"-Paragraf angewandt. Dabei gab es aber auch viele Ungerechtigkeiten. Während ein verheirateter Mann, der nicht arbeiten ging, als „Hausmann“ unbehelligt blieb, wurde ein Mann der in „wilder“ Ehe lebte aufgefordert eine Arbeit aufzunehmen, da auf Kosten einer „nur“ Freundin zu leben, nicht gestattet war. Kam der so Aufgeforderte dem nicht nach, so kam er vor Gericht und meistens in den Knast. Aber eine bei ihrem Freund als „Hausfrau“ lebende Frau wurde nicht behelligt, ein Beweis, daß auch die DDR wie der Westen, die Ehe der „wilden“ Ehe bevorzugte, wie das ja auch schon bei der Wohnungsvergabe der Fall war, wo nur standesamtlich eingetragene Ehen einen Anspruch auf eine gemeinsame Wohnung hatten.
Gleichberechtigung war also nicht Sache der DDR, obwohl die immer wieder propagiert wurde, allerdings immer zu Ungunsten der Männer. Weitere Beispiele dieser Ungleichheit zu Ungunsten von Männern waren der „Haushaltstag“ nur für Frauen, die Möglichkeit des zeitsparenden „Frauensonderstudiums“ nur für Frauen, das Renteneintrittsalter von 60 Jahren für Frauen (Männer 65 Jahre) und der Wehrdienst nur für Männer. In der Volksrepublik Albanien dagegen gab es diese Ungleichheit nicht, außer beim Renteneintrittsalter, was damit begründet wurde, daß die Frauen durch das Kinderkriegen stärker belastet sind (Frauen 55 Jahre, Männer 60 Jahre in Rente, bestimmte Berufe weitaus früheres Renteneintrittsalter, Bergarbeiter z.B. Renteneintrittsalter 45). Der Wehrdienst war natürlich in der VR Albanien für beide Geschlechter vorgeschrieben, dies ganz im Sinne der sozialistischen Gleichberechtigung!
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