Ich möchte heute das „Manifest zu den Grundrechten der Tiere“ der beiden Denker Dr. Gunter Bleibohm und Harald Hoos aus dem Jahre 2013 ebenfalls in meinem Blog bringen, obwohl es ja schon auf verschiedenen anderen Seiten publiziert wurde, da ich es als äußerst wertvoll erachte und alle anderen nur menschenbezogenen Philosophien in den Schatten stellt.
So gut wie alle anderen Weltanschauungsgebäude sind nur kleingeistig menschenbezogen, und der Mensch wird in ihnen als Krone der Schöpfung angesehen, auch von Atheisten. Ob nun Kommunisten, Anarchisten oder sonstige „isten“, immer geht es nur um den Menschen, dem man Würde beimißt und dessen Versklavung, Unterdrückung und Tötung als reaktionär und barbarisch abgelehnt wird. Handelt es sich aber um Tiere, gilt diese Barbarei-Ablehnung nicht. Für die Tiere ist jeder Mensch ein Nazi, ob er denn Monarchist, Demokrat, Faschist oder Kommunist ist, denn alle behandeln Tiere nicht als ebenbürtige Mitbewohner unseres Planeten, sondern als Sklaven, und mißhandeln sie, beuten sie aus, behandeln sie äußerst grausam und töten sie in unvorstellbarem Ausmaß, welches jegliche Greuel von Menschen an Menschen der gesamten Menschheitsgeschichte, von der Sklaverei im Altertum angefangen, über die Inquisition, den 30jährigen Krieg, die Weltkriege, den Holocaust, die vielen anderen Kriege, von der Anzahl an Opfern weit in den Schatten stellt.
Ich habe ein paar wenige Anmerkungen eingefügt, wo ich mit Bleibohm und Hoos nicht einer Meinung bin. Diese sind rot kenntlich gemacht.
Manifest zu den Grundrechten der Tiere
1. Die Fähigkeit des Denkens hat den Menschen zum mächtigsten Wesen der Erde werden lassen, ihn aber auf Grund dieser Fähigkeit von der übrigen Natur abgespalten.
- Es ist ein Irrtum, daß nur Menschen denken können. So gut wie jedes Tier hat diese Fähigkeit. Jeder Tierbesitzer wird das bestätigen können. Es ist sogar so, daß Tiere oft logischer denken können als Menschen. Es ist also durchaus nicht so, daß Tiere nur instinktgesteuerte Lebewesen sind. -
2. Über Jahrtausende gefördert durch zahllose Religionen und Kulte mit ihren Gottesvorstellungen sah und sieht sich der Mensch bis heute als legitimen Gesprächspartner höchster imaginierter Mächte, als Krone und Ziel der Schöpfung, wesensähnlicher seinen Gottheiten als seinen Mitgeschöpfen, den Tieren.
3. Dieses subjektive Gefühl der Bedeutsamkeit, dieses vermeintliche Wissen, ist zu einem Bestandteil menschlichen Bewusstseins geworden, wird gelehrt, vorgelebt und anerzogen. Moralische Werte wie Nächstenliebe, Lebensrecht, Unversehrtheit, Mitgefühl, Treue etc. werden mit dieser Grundeinstellung im Allgemeinen nur Menschen zuerkannt.
4. Die anthropozentrische Beschränktheit des globalen Weltbildes hat zu tiefgreifenden Krisen geführt, welche die Existenz der natürlichen Umwelt, also der Pflanzen-, Tier- und Menschenwelt, gefährdet und zu vernichten droht.
5. Die gesamte Natur wird politisch weltweit gewollt und gesellschaftlich toleriert in einer primär auf den Menschen ausgerichteten Nutzungsbetrachtung klassifiziert und entsprechend angepasst und/oder vernichtet. Leiden und Ausbeutung der Tiere sind dadurch in den letzten Jahrhunderten und ganz besonders in den letzten Jahrzehnten in unvorstellbarem Ausmaß gewachsen.
6. Tiere wurden in diesem Umfeld zu Wesen reduziert, an denen niederste Instinkte, Perversionen und Grausamkeiten des Menschen legal in jedem Kulturkreis ausgelebt werden können. Der Umgang mit Tieren wird gegenwärtig nahe zu weltweit vom primitiven Recht des Stärkeren, der rohen Gewalt, bestimmt.
7. Dem Mitgeschöpf, dem Tier, wird jedes wirkliche Recht, jedes soziale Empfinden, von den christlichen Religionen sogar noch die Seele abgesprochen.
8. Der Mensch möchte frei und unbeschadet leben, soziale Kontakte haben und sein Leben in Frieden verbringen. Das gleiche Verlangen hat das Tier. Jedes Tier fürchtet die Vernichtung, fürchtet den Schmerz. Es kommt aber am Wenigsten bei der Betrachtung der Fähigkeiten eines Lebewesens darauf an, ob Tiere die gleiche Intelligenz des Menschen haben, sondern einzig, ob sie die gleiche Leidensfähigkeit haben. Grundsätzlich gilt: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ (Albert Schweitzer).
- Die Intelligenz des Menschen wird überbewertet, da oft unsinnige "Intelligenz". Tiere dagegen sind sehr oft klüger als Menschen und haben Fähigkeiten von denen der Mensch nur träumen kann, z.B. die Zugvögel, die sich nach den Sternen bei ihrem Flug richten können. Brieftauben finden ihren Weg zurück nachhause, auch wenn sie in völliger Dunkelheit tausende Kilometer entfernt ausgesetzt worden sind, was ein Mensch mit seiner „Intelligenz“ nie könnte. Oder ein Hund spürt, wenn ein Mensch nur minimal unterzuckert ist, ein Mitmensch würde das ohne technisches Hilfsmittel nicht feststellen, usw.und so fort.) -
9. Da die Tiere den Menschen in der Fähigkeit zu leiden, Schmerzen, Interesse und Befriedigung zu empfinden, gleich sind, müssen diese ihre Fähigkeiten auch in gleicher Weise berücksichtigt, respektiert und geschützt werden.
10. Insbesondere wegen ihrer Veranlagung, Schmerzen, Angst und Leiden zu empfinden, dürfen Tiere nicht misshandelt oder geängstigt werden. Das Recht auf Verschonung von menschlicher Gewalt ist ein Grundrecht aller Tiere.
11. Jede Religion, jede Philosophie, jede Lehre, jede Politik und gesellschaftliche Norm, welche die Lebewesen nach Spezies, nach Gruppen, nach Mensch und Tier trennt und diese Trennung und Wertung moralisch rechtfertigen will, bewegt sich auf radikalem anthropozentrischem Niveau. Derartige Gedankenstrukturen beinhalten grundsätzlich eine Über- und Unterordnung, eine Wertehierarchie und fördern Elend und Leid der nichtmenschlichen Lebewesen.
12. Wir haben nicht das Recht, innerhalb der menschlichen Spezies die vorhandenen Interessen von Menschen deshalb geringer zu schätzen, weil sie zu einer anderen Rasse oder zu einem anderen Geschlecht gehören, somit sind wir auch nicht berechtigt, die vorhandenen Interessen von nichtmenschlichen Lebewesen deshalb geringer zu schätzen, weil sie zu einer anderen biologischen Gattung, zu einer anderen Lebensform gehören.
13. So wie man Rassismus, Frauenunterdrückung und Sklaverei geächtet hat, ist eine Ächtung des Speziesismus, d.h. der Ungleichbehandlung von Lebewesen aufgrund ihrer Art, erforderlich.
14. Jedes Leben ist in seiner Zuordnung zu einer Lebensform zufallsabhängig. Es liegt nicht in der Macht eines Lebewesens, diese Form zu beeinflussen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass es nicht das Verdienst des Menschen ist, als Mensch geboren zu werden. Der Vogel, der Fisch, der Hund, das Schwein werden von der Natur wie der Mensch in ein Leben ohne Entscheidungsmöglichkeit über die Form geworfen, die für den Glücklichen Frieden, für den Unglücklichen aber Leid, Angst, Schmerz und grausamen Tod bedeutet.
15. Der unendliche Kreislauf von Fressen und Gefressenwerden ist der Natur immanent mit der Folge, dass Leben nur auf Kosten anderen Lebens erfolgt.
- Es gibt genügend Ausnahmen in der Natur, wo der Kreislauf von Fressen und Gefressenwerden nicht gilt, zumindestens nicht unter Tieren: bei den pflanzenfressenden Tieren! -
Von allen Lebewesen hat aber allein der Mensch die moralische Wahlmöglichkeit, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Seine ethische Weiterentwicklung lässt sich daran ablesen, inwieweit er diesen Kreislauf durchbricht, das Auslöschen von Leben zu vermeiden sucht und die Einmaligkeit jedes Lebewesens als Mitgeschöpf akzeptiert. Erst dieses Verhalten bedeutet eine tiefe Ehrfurcht vor dem Leben, eine tiefe moralische Integrität. Eine ethische Höher- und Weiterentwicklung der Menschheit muss deshalb das Wollen bedeuten, das Leid aller Lebewesen zu mildern, nicht aber nur die Milderung des Leides beim Menschen, das mit unsäglicher Verstärkung des Leides der übrigen Lebewesen erkauft wird.
16. Die Verwirklichung der Menschenrechte für alle Menschen ist eine dauerhaft wichtige Aufgabe. Eine Beschränkung grundlegender Rechte allein auf die Menschheit ist aber ethisch und moralisch unvertretbar, denn kein Wort treibt einen tieferen Keil zwischen Mensch und übrige Kreatur als der Begriff der Menschenwürde. Dieses Wort trennt den Menschen moralisch und juristisch von allen anderen Lebensformen.
17. So wie dem Menschen eine Würde zugesprochen wird, hat auch jedes Tier seine Würde.
18. Jedes Lebewesen nimmt aber die umgebende Welt anders wahr, die Bakterie anders als der Fisch, die Schlange anders als der Bussard, der Hund anders als der Mensch. Es existieren somit zahllose, unabhängige Lebenswelten am Busch der Evolution, die alle mit dem gleichen Lebensrecht und Lebenswillen von der Natur ausgestattet wurden. Das Prinzip der Gerechtigkeit erfordert, Gleiches gleich zu behandeln. Daher sind alle Lebewesen in den Aspekten, in denen sie gleich sind, gleich zu behandeln.
19. Da Tiere genau wie Menschen danach streben, das eigene Leben und das ihrer Art zu erhalten und zu schützen, sie also ein existenzielles Interesse an ihrem Leben haben, dürfen sie rechtlich nicht als Sache eingestuft werden. Jedes Tier hat infolgedessen das Recht, seine artgemäßen Verhaltensweisen und seinen eigenen Lebensrhythmus zu verwirklichen. Seine Umwelt muss so ausgestattet werden, dass es seine Bedürfnisse in Bezug auf Nahrung, Bewegung, Anregung, Abwechslung und Sozialleben befriedigen kann.
20. Die von der Evolution hervorgebrachten Tierarten haben das Recht, in ihrer Art weiterzuexistieren, d. h. sie dürfen nicht ausgerottet oder genetisch manipuliert werden.
21. Ehrfurcht vor dem Leben und Achtung vor den Tieren erstreckt sich nicht nur auf Haustiere, es erstreckt sich auf alle Lebewesen. Allein schon der Begriff „Nutztier/ Schlachttier“ degradiert ein Lebewesen zum Produktionsfaktor und ist moralisch vernichtend.
22. Die kommerzielle Massentierhaltung ist grundsätzlich abzuschaffen, da sie den Tieren keine artgerechte Umgebung bietet und regelmäßig in schwerwiegende Tierquälerei mündet. In der Massentierhaltung ist das Leiden derTiere systemimmanent.
23. Tiere dürfen nicht zu Ernährungszwecken getötet werden. Ihre Aufzucht, Unterbringung, Fütterung, Versorgung und Transport dürfen nicht mit Belastungen, Qualen oder Schädigungen verbunden sein.
24. Alle Tierarten, insbesondere die wildlebenden Arten, haben Anspruch auf den ihnen gemäßen Lebensraum. Ihr Lebensraum darf nicht ständig verkleinert oder ihnen ganz entzogen werden.
25. Keine Tierart darf zu Zwecken des menschlichen Vergnügens wie z. B. Stierkampf, Jagd und Angeln getötet werden. Wildlebende Tiere sind gegen Beeinträchtigungen durch die menschliche Gesellschaft und Zivilisation aktiv zu schützen. Dies gilt insbesondere für den Straßenverkehr und Bebauungsvorhaben.
26. Die Zurschaustellung von Tieren zu Vergnügungs-, Unterhaltungs- oder Belehrungszwecken in Zoos und Zirkussen ist mit der Würde des Tieres als Lebewesen nicht zu vereinbaren und zu beenden. Ebenso sind Wett- oder Schaukämpfe von Tieren untereinander oder von Menschen gegen Tiere als Verherrlichung von Gewalt zu verbieten.
27. Die Produktion von Tieren sowie ihr Verkauf und ihre Produkte zum Zwecke der Befriedigung menschlicher Kontakt-, Prestige- oder Luxusbedürfnisse ist einzustellen. Tiere sind kein Ersatz für fehlende zwischenmenschliche Beziehungen.
28. Tiere dürfen für religiöse Glaubensvorstellungen weder missbraucht noch getötet werden. Schächten ist der eklatanteste Verstoß gegen Tierrechte. Religionen, die Tierqual als göttliches Gebot beinhalten, haben sich moralisch diskreditiert. Die Religionsfreiheit darf niemals zum Leid gleich welcher Spezies führen.
29. Tierversuche sind ein extremer Ausdruck von Gewalt gegen Tiere. Als wesentlicher Bestandteil einer auf dem Gewaltparadigma aufbauenden Wissenschaft verstoßen sie gegen die Grundrechte von Tieren. Sie sind zu verbieten, gleichgültig, ob ihr Zweck wissenschaftlicher, medizinischer, kommerzieller oder anderer Natur ist.
30. Bei Umweltkatastrophen ist parallel zur Rettung von Menschen auch die Rettung von Tieren umgehend in Angriff zu nehmen.
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