Sonntag, 30. Mai 2010

Bundesrepublik Deutschland ein Unrechtsstaat?


Erst vor kurzem schrieb ich über die rechtsstaatswidrige sogenannte „Sicherungsverwahrung“, die in Deutschland seit einigen Jahren wieder gängige juristische Praxis geworden ist, und dies nachdem jahrzehntelang Krokodilstränen über das nationalsozialistische Justizsystem vergossen worden sind, welches dieses Unrechtsinstrument erstmalig eingeführt hatte. Weder unter dem Kaiser noch in der Weimarer Republik, noch in der DDR gab es diese Unrechtspraxis, eben nur bei den Nazis und jetzt in der sogenannten bundesdeutschen Demokratie.

Aus meinem früheren Beitrag : … Rechtsstaat Deutschland? Wohl kaum! Erst dieser Tage verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik wegen der hier seit ein paar Jahren herrschenden Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Beispiel: Es wurden Straftäter zu einer bestimmten Anzahl von Jahren Gefängnis verurteilt und am Ende der Inhaftierungszeit konnte Sicherungsverwahrung, also einfach Verlängerung der Gefängnishaft, angeordnet werden. Diese dauert in der Regel länger als die eigentliche Gefängnisstrafe, da sie nach Gutdünken lange dauern kann, bis hin zu lebenslang, was dann im Gegensatz zum normalen Lebenslang tatsächlich ein Leben lang bedeuten kann.) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Bundesrepublik einen Gefangenen für 8 Jahre erlittenen menschenrechtswidrigem Gefängnisaufenthalt zu entschädigen.
Es ist schon makaber, daß Deutschland die Arroganz besitzt sich über Verletzungen von Menschenrechten in anderen Ländern lauthals zu empören und selber aber die Menschenrechte sogar per Justiz mit Füßen tritt…

Die deutschen Medien halten sich zu diesem Thema mehr als bedeckt, nun dies verwundert nicht, hat auch dies Tradition. Als die Nazis Anfang 1933 ein Freiheits-Abbaugesetz nach dem anderen im Reichstag beschlossen, da gab es von den bürgerlichen Medien kaum mal einen Aufschrei, ganz im Gegenteil, diese Mischpoke redete diese Unrechtsdinge klein, nur eine verschwindend kleine Gruppe von Journalisten aus dem bürgerlichen Lager setzten sich für die Freiheit ein. Daß nun die Bundesrepublik Deutschland heute eindeutig mit seiner Rechtspraxis gegen die allgemeinen Menschenrechte verstößt, damit auf eine Stufe zu stellen ist wie die USA unter Bush mit ihrem Folterlager Guantanamo oder ein paar andere wenige Unrechtsstaaten, wie z.B. der Sudan, wo ebenfalls gegen die allgemeinen Menschenrechte von Staats wegen verstoßen wird, dies ist unstrittig. Desto löblicher war es, daß am Donnerstag, den 27.5.2010 die ARD in der Sendung „kontraste“ sich dieses Themas mal annahm. Die Autoren Susanne Opalka und Norbert Siegmund taten dies objektiv und nicht wie die Heerscharen der sattsam bekannten Hofberichterstatter der Mainstreammedien, die ansonsten niederste Instinkte der seit langem durch eben diese Medien verblödeten dumpfen Volksmasse bedienen, dies natürlich immer im Interesse der herrschenden Schichten. Zu diesem Sendebeitrag gibt es beim rbb auch einen Sendemitschnitt und eine Sendemitschrift, aus der ich einige Ausschnitte herausgesucht habe, die beweisen wie vollkommen rechtswidrig in der Bundesrepublik Deutschland seit ein paar Jahren die Justiz aufgrund von menschenrechtswidrigen Gesetzen arbeitet. Sogar die hochgeachtete ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und jetzige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Renate Jaeger empörte sich über dieses Unrecht und sie stimmte als deutsche Vertreterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Verurteilung Deutschlands wegen dieser schlimmen Zustände, siehe auch das Interview welches „kontraste“ mit der Richterin führte. Auszug aus der Sendemitschrift:

„Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt in Hessen. Seit Jahren sitzt er hier in Haft: der 71-jährige Wolfgang Künzel. Längst hat der ehemalige Serieneinbrecher seine Strafe abgesessen. Doch Künzel bleibt eingesperrt – rein vorsorglich - in sogenannter Sicherungsverwahrung.

Denn trotz verbüßter Strafe gilt er weiterhin als gefährlich. Obwohl er sich hinter Gittern als Kunstmaler einen Namen gemacht hat und für eine Ausstellungseröffnung sogar raus durfte. Und obwohl Künzel mittlerweile wegen Arthrose im Rollstuhl sitzt. Und das schon seit zweieinhalb Jahren. Er sei zu Einbrüchen gar nicht mehr fähig, meint Künzels Anwältin. Dennoch bekommt sie ihn seit Monaten nicht frei.

Alexandra Rittershaus, Verteidigerin

„Das ist grob rechtsstaatswidrig, menschenrechtswidrig, grundrechtswidrig, verfassungswidrig, weil ganz objektiv gesehen keine Not besteht, ihn so zu verwahren, wie er verwahrt wird.“

Trotz Rollstuhls noch immer gefährlich? Laut psychiatrischem Prognose-Gutachten scheinen Künzels gesundheitlichen Probleme – wörtlich – :

Zitat
„...bei mittlerweile 80-prozentiger Schwerbehinderung unstrittig zu sein.“

Dennoch hält der Gutachter weitere Taten des Ex-Einbrechers für wahrscheinlich.

Zitat
„Selbst wenn man annimmt, dass der Proband auch in Freiheit ganz oder zumindest überwiegend auf den Rollstuhl angewiesen sein würde, verbleiben ihm durchaus Möglichkeiten anderweitiger krimineller Betätigung.“

Zum Beispiel - so die Staatsanwaltschaft – käme hier zum Beispiel PC-Kriminalität in Frage. Obwohl Künzel gar nichts von Computern versteht. Rechtlich absurd, klagt seine Anwältin, weil ohne jeden Zusammenhang mit dem früheren Urteil.

Alexandra Rittershaus, Verteidigerin

„Also es ist nicht bis ins Detail vergleichbar mit Guantanamo, aber so die grundsätzliche Situation, dieses Rechtlose, das würde ich dem gleichsetzen: das Rechtlose.“

Das US-Lager Guantanamo, in dem hunderte Menschen eingesperrt sind. Rein vorsorglich. Auch ohne handfeste Beweise des Terrors verdächtigt. Ein Vergleich, mit dem Kritiker provozieren. Doch nun steht auch Deutschland international am Pranger - wegen seiner Sicherungsverwahrung.

Unlängst verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik, einen Sicherungsverwahrten freizulassen. Grundlage: Die Europäische Menschenrechtskonvention, die dem Recht auf Freiheit hohen Wert beimisst. Danach dürfen verurteilte Straftäter eingesperrt werden oder Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Doch Haft allein zwecks Vorbeugung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte – entschied der Gerichtshof auch mit der Stimme der deutschen Vertreterin, der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht, Renate Jaeger.

Renate Jaeger, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

„Die Präventionshaft ist nach der Konvention nicht vorgesehen. Das bedeutet: Rein generalpräventive Gründe, das heißt, der Schutz der Bevölkerung vor der Gefährlichkeit bestimmter Menschen, ist als solcher kein Haftgrund…

Die Konvention ist geltendes Gesetzesrecht. Und die Gerichte müssen das beachten. Und das hat auch das Verfassungsgericht verschiedentlich betont. Also muss das Gesetz ‚Konvention‘ beachtet werden. Und da dieses Gesetz auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung beruht, kann das Parlament das Gesetz nicht einfach abändern…

Muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin, oder muss der Staat beweisen, dass ich gefährlich bin? Es ist sehr schwer für irgendeinen von uns zu erfüllen, dass wir nicht potentiell gefährlich sind. Es gibt zwar noch keine Anknüpfungspunkte, aber wir sind vielleicht nur nicht in die Situation gekommen, dass wir eine Straftat begehen.“

KONTRASTE

„Das heißt: auch Sie?“

Renate Jaeger, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

„Auch ich. Natürlich.“

KONTRASTE

„Auch Sie hätten Schwierigkeiten, das zu beweisen, dass Sie nicht gefährlich sind?“

Renate Jaeger, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

„Ich hätte sicher keine Schwierigkeiten, ein Gutachten zu bekommen. Aber ob das Gutachten mit der Wirklichkeit übereinstimmt? Diese Prognose kann gar keiner stellen.“



Den ganzen Sendebeitrag unter:


http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/konraste_vom_27_05.html (dort bitte das rote Kamerasymbol ganz unten anklicken)

Samstag, 29. Mai 2010

Hundeluft in Anhalt



Hundeluft – welch kurioser Name für einen Ort! Wenn man aber weiß, daß der Name Hundeluft eigentlich von dem alten Wort „Hundelauft“, also dem Auslauf für Hunde, herrührt, der allerdings im Laufe der Jahrhunderte dann durch Sprachschluderei zu Hundeluft verballhornt wurde, dann wirkt er gar nicht mehr so komisch. Hundeluft, diesen anhaltischen Ort, erreicht man u.a. aus Richtung Dessau-Roßlau und Thießen (siehe meinen vorherigen Blogbeitrag). An Interessantem hat der Ort z.B. die barocke St. Bonifatius-Kirche, welche um 1745 erbaut wurde, und die Ausflugsgaststätte „Zum Erlengrund“ zu bieten. Bei der St. Bonifatius-Kirche gefiel mir besonders die Wetterfahne, da sie den anhaltischen Bären auf Mauer zeigt. Auch der um die Kirche herum gelegene Friedhof macht einen guten Eindruck, siehe meine Fotos von den dort gerade blühenden Bäumen. Etwas außerhalb des Ortes befindet sich die Ausflugsgaststätte „Zum Erlengrund“. Diese liegt direkt an dem Flüßchen Rossel und neben guter heimischer Küche wird auch auf dem weitläufigen Gelände viel für die Gäste geboten, so gibt es einen Streichelzoo, eine Kegelbahn, ein Kinderkarussell und eine Burgminiatur. Und im Tal der Rossel, direkt neben der Gaststätte, gibt es tatsächlich einen Erlenbewuchs, der einem wie ein Wohnort von anhaltischen Feen und Wassergeistern anmutet.

Der Kupferhammer in Thießen



Unscheinbar ist es, das kleine Flüßchen Rossel, welches durch Roßlau fließt. Bei Hochwasser allerdings, da kann es schon gewaltigen Schaden anrichten, so wie im Jahre 2002. Nun, derzeit ist es im Gegensatz zur Oder in unserem Gebiet normal – es besteht keine Hochwassergefahr! Und so fließt sie also gemächlich dahin, eher einem Bach gleichend als einem Fluß – die Rossel! Interessant ist sie ein paar Kilometer flußaufwärts, in dem Ort Thießen. Dort wurde sie vor 410 Jahren aufgestaut und seitdem betreibt sie mit ihrer Wasserkraft den über die Grenzen Anhalts bekannten Thießener Kupferhammer, ein technisches Denkmal welches seit 1602 urkundlich erwähnt noch heute in Betrieb ist, dies allerdings jetzt nur noch museumsmäßig. Bei meinem gestrigen Ausflug fotografierte ich für die Leser des Blogs die wildromantische Landschaft dort, mit dem kleinen Stausee, welcher durch die Auenbäume wie ein verwunschener Weiher wirkt. Auch die Werkstatt des Kupferhammers wirkt seltsam verwunschen mit den spinnenbehangenen Festern und dem düsteren Innenraum. Freundlich und einladend dagegen die nebenan befindliche Gaststätte mit den auf den dahinter liegenden Wiesen herum laufenden prächtigen Hühnern. Ansonsten macht der Ort Thießen einen mehr als verschlafenen Eindruck. Wie in vielen Orten der ehemaligen DDR sind viele Häuser seit der Wende verlassen und besonders große Wohnblöcke verfallen. Die Straßen waren erschreckend menschenleer und dies an einem Freitag. Nur eine Perserkatze, die in den Häusern vor dem Kupferhammer ihr zuhause hat, die kam neugierig auf mich zu und suchte meine Gesellschaft. Sie begleitete mich einen Stück des Weges und wollte gestreichelt werden – ein selten zutrauliches Tier! Wie meistens, auch zu diesem Ausflug wieder ein informativer Link: http://www.kupferhammer-thiessen.de/ .

Freitag, 28. Mai 2010

Die Cartoonisten Ferdinand Barlog und Paul Simmel



Heute mal vier Werbepostkarten aus den 30er Jahren die ich in meiner Sammlung habe. Zwei dieser Karten machen Werbung für den „Agfa-Viskoseschwamm“ (siehe Rückseite der Postkarten) und die anderen beiden Karten sind Reklamekarten für Bier aus dem Würzburger Brauhaus. Interessant für mich sind die Cartoons auf der Vorderseite der Karten, stammen sie doch von zwei der bekanntesten Cartoonisten der 20er und 30er Jahre:
Ferdinand Barlog (http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Barlog)
und Paul Simmel (http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Simmel).
Beide Zeichner waren mir schon immer sympathisch und deshalb freute ich mich als ich vor etlichen Jahren diese vier Karten erwerben konnte. Da ich diese Postkarten in journalistischen Beiträgen und kunstwissenschaftlichen Arbeiten über diese beiden Künstler noch nie gesehen habe, so möchte ich sie heute der Öffentlichkeit mittels meines Blogs vorstellen.

Donnerstag, 27. Mai 2010

Der Manga-Zeichner Guido Göricke aus Dessau-Roßlau



Japan ist das Land der Cartoonisten. Es gibt dort zehntausende Zeichner die mit ihrer Kunst ihren Lebensunterhalt verdienen und wer Talent hat der erfährt in Japan größte Hochachtung und Förderung. Trotz dieses Überangebotes gelingt es mir immer wieder auf diesem Kunstmarkt ein paar Cartoons abzusetzen. Es ist typisch für Dessau, in meiner Heimatstadt kennt mich kaum jemand unter meinem Künstlernamen Barry Noa, Japaner aber kennen mich. Zu DDR-Zeiten sah es noch anders aus, da wurden Künstler gefördert. In Dessau waren es das Kreiskabinett für Kulturarbeit unter der Leitung von Waltraud Kroker und die Staatliche Galerie Schloß Georgium unter der Leitung von Ingrid Ehlert, die sich vorbildlich um die Berufs-und Laienkünster der Stadt Dessau kümmerten. Vorbei das Ganze! Die derzeitige Stadtverwaltung ignoriert geflissentlich die eigenen Dessauer Künstler. Es herrscht absolute Totenstille. Daß darunter auch junge Talente leiden, dies erfuhr ich als mich der Dessau-Roßlauer Cartoonist Guido Göricke ansprach und mich bat doch ihn mal insofern zu unterstützen, indem ich ihn in meinem Blog vorstellen würde. Auch ich kannte bisher den 23jährigen Guido Göricke nicht, wie denn auch, denn sein Talent wird geradezu mit Füßen getreten, da er sich nicht durchsetzen kann, da er keine Kontakte außerhalb des kulturfeindlichen Dessau-Roßlau hat.

Guido Göricke hat sich als Autodidakt dem Zeichnen von Mangas verschrieben. Er schreibt die Storys zu den Bildgeschichten selbst und er entwirft und baut auch Mangafiguren aus Masse. Unzählige Ordner mit Comics, Skizzen und Entwürfen füllen seine Einraumwohnung. Statt nun sein Talent zu fördern, ihm Zeichenunterricht oder Praktika bei Künstlern zu ermöglichen, so wie man dies vor 1990 in Dessau mit Talenten machte, da ignoriert man ihn. Statt ihm zu helfen seine Zeichenkunst und seine schriftstellerische Kunst zu vervollkommnen, muß er tagtäglich ganztags in einer Werkstatt stupideste Arbeiten verrichten, dies für einen Hungerlohn um die 100 Euro im Monat und dies mit Kollegen um sich, deren geistiger Horizont erschreckend ist, da in der Behindertenwerkstatt, in der er wegen eigener leichterer Behinderung arbeitet und er auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht unterkam, viele geistig zurück gebliebene Menschen tätig sind. Daß so ein Umfeld die eigene künstlerische Kreativität nicht fördern kann, dies leuchtet ein. Einmal in den Fängen so einer Einrichtung zu sein, dies bedeutet, daß man fremdbestimmt ist und derartige Einrichtungen haben ja keinerlei Interesse, daß irgendein dort Tätiger von der stupiden Arbeit freikommt um sich künstlerisch verwirklichen zu können, wird doch an jedem dort Arbeitenden tüchtig verdient und es hängen an einer Auslastung der dortigen Arbeitsplätze die Gehälter der diversen Betreuer, Sozialpädagogen, Werkstattleiter, Verwaltungskräfte etc.

Die Realität ist leider die, daß auf fast allen Gebieten die versprochene Freiheit nach der Wende ausblieb, ja daß im Gegenteil auf sehr vielen Gebieten die Freiheit welche die Bürger vor der Wende hatten immer mehr eingeschränkt wurde, dazu zählt auch die Freiheit sich auf dem Gebiet der Kunst verwirklichen zu können, dies mit Förderung von Talenten und nicht mit Unterdrückung derselben und Zwangsarbeit von talentierten Menschen in Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes die nicht ihrem Niveau entsprechen. Es ist doch würdelos wenn durch die schändlichen Hartz-Gesetze nach einem Jahr Arbeitslosigkeit intelligente Menschen, zum Teil Akademiker, etwa in Grünanlagen Laub fegen müssen, weil sie einen solchen 1-Euro-Job zwangsweise annehmen müssen, oder daß begabte Zeichner in einer Behindertenwerkstatt stupideste Arbeiten verrichten müssen. Daß dies unter den Begriff Zwangsarbeit fällt, ist logisch, denn tun diese Menschen diese Arbeit nicht, dann wird ihnen die Existenz genommen, durch Versagen von jeglichen finanziellen Leistungen und damit zwangsläufiger Obdachlosigkeit.

Aus unzähligen Comicfolgen von Guido Göricke für die Leser des Blogs ein paar Ausschnitte und zwei Fotos von ihm in seiner Einraumwohnung die ihm auch als Atelier dient.

Dienstag, 25. Mai 2010

Mal wieder ein Ballonfahrer über meinem Grundstück



Na da werde ich doch gleich mal die beiden Fotos in den Blog setzen, die ich eben (20.35 Uhr) gemacht habe. Schön, diese Ballons! Es war nicht das erste mal, daß Ballons über mein Haus schwebten. Meistens ist es dann Vorabend und die Sonne scheint noch einmal kräftig bevor sie untergeht. Wahrscheinlich suchen sich die Ballonfahrer dieses Wetter aus und das Gebiet hinter meinem Garten ist der Landeplatz. Ein wenig Bedenken habe ich schon, wenn ich meine hohen Fichten sehe, aber bisher ist alles gut gegangen, die Ballons kamen immer in etlicher Entfernung gut über die Bäume hinweg.

Die Lust am Drehberge



„Die Lust am Drehberge“, so nannte man früher in Anhalt-Dessau die miniaturisierten olympischen Sportwettkämpfe die rund um den Drehberg, einer kleinen Anhöhe im Dessau-Wörlitzer Gartenreich, von 1776 bis 1799 stattfanden. Eine „Lust“ ist es zwar heutzutage nicht, den Drehberg zu besichtigen, denn das Umfeld ist mehr als abstoßend (siehe meinen vorherigen Blogbeitrag: http://barrynoa.blogspot.com/2010/05/lustiges-und-weniger-lustiges-im-dessau.html ).

Die ringförmige Anlage am Drehberg war ursprünglich als Grabanlage für Fürst Franz und seine Gemahlin gedacht, das gebaute Mausoleum wurde aber 1826 wieder abgerissen, da das Fürstenhaus als Grabstätte von Franz und Luise sich dann doch für Waldersee entschieden hatte (siehe: http://barrynoa.blogspot.com/2010/05/das-grabmal-des-fursten-franz-in-dessau.html ). Der Drehberg ist, wie die meisten Bauwerke und Erhebungen des Gartenreiches, durch Sichtachsen in die umgebende Landschaft eingebunden. Eine dieser vier Sichtachsen verbindet den Drehberg mit dem Eisenhart (siehe: http://barrynoa.blogspot.com/2009/09/worlitz-im-sommer-2009-teil-5.html und http://barrynoa.blogspot.com/2010/04/der-worlitzer-park-im-fruhjahr-2010.html ). Heute nun ein paar Fotos vom Drehberg, aufgenommen am gestrigen Pfingstmontag