Dienstag, 12. Juni 2018

Tierquälerland islamische Republik Deutschland


In einer Münchner Landesanstalt bietet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) jedes Jahr einen „Sachkundelehrgang für Entblutungsschnitt bei Schafen“ an. Dort lernt der zukünftige Halsdurchschneider in Theorie und Praxis, wie man einem Schaf den Hals durchtrennt, so dass es auch den muslimischen Ansprüchen genügt.



Wie die SZ in ihrem Artikel berichtet, nehmen die meisten Teilnehmer aus religiösen Gründen an dem blutigen Halsdurchneidelehrgang teil. Der Islam will es so, weiß die Alpenprawda zu berichten. Denn bei dem islamischen Gemetzel, auch Schächten genannt, muss ein Rechtgläubiger den tödlichen Schnitt setzen. Und das darf der Muslim in Deutschland nur, wenn er dem örtlichen Veterinäramt belegen kann, dass er einen solchen Lehrgang bestanden hat, also „sachkundig“ dem ausgelieferten Tier die Kehle aufschlitzen kann.
 
 

Um die eventuell an dieser Stelle schon etwas aufgebrachten Gemüter des einen oder anderen Lesers zu beruhigen, wird im SZ-Artikel darauf hingewiesen, dass es dem „Staat“ nicht nur um die religiöse Regeln gehe, sondern auch um den Tierschutz. Denn: Es gehe hier nicht um das rituelle Schlachten ohne Betäubung, denn diese sei ja in Deutschland grundsätzlich verboten und dürfe nur in Ausnahmen aus religiösen Gründen praktiziert werden.

Eine dreiste Lüge der SZ, da mit der massenhaften Einwanderung von muslimischen Menschen bei Leibe nicht mehr von Ausnahmen gesprochen werden kann, wenn wie am Fließband Anträgen zum Halal-Schlachten stattgegeben wird. Wie Jouwatch berichtete, machte das Bundesverfassungsgericht die Ausnahme zur Regel. Nach Schätzungen der deutschen Bundestierärztekammer, die zu diesem Thema ein Gutachten vorgelegt hatte, wurden 2014 – also noch vor der Massenimmigration von Hunderttausenden gläubigen Muslimen – bis zu 500.000 Tiere pro Jahr aus religiösen Gründen in Deutschland betäubungslos geschächtet.

Quelle: journalistenwatch.com
 
 

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