Dienstag, 2. Juli 2013

Fotografieren verboten?

 
 


Gestern hatte ich in der Gutenbergstraße zu tun und da kam ich an dem kleinen markanten Garten am Lutherplatz vorbei. Toll die blühenden Malven und da der Garten an einer Straßenecke liegt, so können sich auch viele Bürger daran erfreuen, die dort vorbei kommen. Ich hatte gerade 3 Fotos gemacht, wollte eigentlich noch die schöne Holzplastik eines Bibers fotografieren (alles von außen, außerhalb des Zaunes), da kam eine aufgeregte Frau so um die 60 auf mich zu:
„Was machen Sie denn da? Gibt es einen Anlaß, daß sie hier fotografieren (vorwurfsvoller Ton!)? Das ist hier privat, hat meine Freundin gemacht und Sie fotografieren hier???“
Ich: „Ich fotografiere hier, weil mir der Garten gefällt und im Übrigen kann ich den Garten ohne Genehmigung fotografieren, Gebäude und Anlagen fallen nicht unter den Persönlichkeitsschutz wie z.B. Menschen!“

Das leuchtete der Type nicht ein, die meinte sie müsse den Garten ihrer Freundin vor einem bösen Fotografen schützen der vielleicht sogar die Fotos im Internet veröffentlichen könne, wo das doch bestimmt verboten sei (?). Ich hatte keinen Bock darauf mich mit dieser doitschen Blockwartin weiter rum zu machen und beließ es bei den 3 Fotos und zog meines Weges. Ja, da war sie mal wieder die typisch doitsche Mentalität des preußischen Gesetzeswahns, wo Bürger meinen, daß Gesetze alles und jedes doch verbieten würden und wenn der Gesetzgeber noch ein paar freiheitliche Lücken in den Gesetzbüchern gelassen hat, dann können es solche doitschen Typen gar nicht fassen und zu gern hätten sie, daß noch viel mehr verboten werden solle als bisher schon.

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