Donnerstag, 1. April 2010

Ein Aprilscherz der Stadtsparkasse Dessau-Roßlau?


Das kann doch nur ein Aprilscherz sein, diese „Bearbeitungsgebühr“ der Stadtsparkasse Dessau-Roßlau von 2,50 Euro, wenn auf einem Überweisungsbeleg irgend etwas nicht ganz korrekt ist, sei es, daß eine Zahl ein wenig unleserlich ist, oder wenn wie in diesem Fall die Bankleitzahl nicht korrekt ist, dies aber ein Fehler des Rechnungsstellers war. Gleich 2,50 Euro? Diese Abzocke kann doch nur ein Aprilscherz sein, denn die Stadtsparkasse hatte doch noch vor nicht allzu langer Zeit nur die Portokosten in Rechnung gestellt und nun gleich 2,50 Euro, wo sowieso laufend die Gebühren für alles mögliche erhöht wurden? Leider kein Aprilscherz, sondern nur ein weiterer Dominostein der allgemeinen Abzocke von Banken, Sparkassen, Firmen aller Art und dem Staat, einschließlich der Kommunen, dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nur 2,50 Euro, dies tönen die Abzocker, aber Kleinvieh macht eben auch Mist und all diese Preistreibereien auf breiter Front ruinieren auf Dauer den Kleinverdiener.

Kurios, daß derlei Schreiben von einer Auszubildenden im 1. Lehrjahr bearbeitet werden (siehe Scan) und wer dann Einspruch einlegen will der kann sich an dieses Kind wenden (juristisch gesehen ist nach den vor einiger Zeit erfolgten Gesetzesänderungen jede Person in Deutschland bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Kind [neue Definition des Kindbegriffes]), sogar per Email an die eigene Sparkassen-Email-Adresse dieses Lehrlings. Ja früh übt sich was mal ein richtiger Banker werden will: Profit, Profit und noch mal Profit!

Keine Kommentare: