Samstag, 15. Oktober 2016

BRD 2016: Deutsche Hartz-IV-Bezieher müssen ihre Eigenheime verkaufen - Asylanten bekommen Autos vom Staat geschenkt


                                        aus: COMPACT-Magazin August 2015

 
Die Daumenschrauben für deutsche Hartz-IV-Empfänger werden jetzt immer enger gezogen. Während man den vielen Asylbewerbern alles in den Hintern schiebt, ja sogar denen ein Auto schenkt, damit sie ihre Kinder in die Schule fahren können, denen zubilligt alle Wege mit dem Taxi auf Steuerzahlerkosten zu fahren, siehe: http://barrynoa.blogspot.de/2016/02/der-deutsche-staat-bezahlt-taxifahrten.html, während der mutmaßliche islamistische Attentäter Al Bakr, der sich jetzt das Leben nahm, nach Anerkennung als Flüchtling ein halbes Jahr „Urlaub“ in der Türkei machen durfte, ohne daß das Jobcenter was dagegen hatte (deutsche Hartz-IV-Empfänger dürfen ohne Genehmigung ihren Ort nicht verlassen, weil sie jeden Tag erreichbar sein müssen für Arbeitsangebote und Kurse), da müssen Eigenheimbesitzer nun ihr Eigenheim verkaufen, wenn sie in Hartz-IV fallen. Siehe:

AFP, 12. Oktober 2016:

Hartz-IV-Familien mit Eigenheim müssen auf längere Sicht ihr Haus aufgeben, wenn es nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Denn das Eigenheim gilt dann als verwertbares Vermögen, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Bis zum Verkauf hat die Familie Anspruch auf Hartz IV als Darlehen. (Az: B 4 AS 4/16 R)
Damit wies das BSG eine Familie aus dem Landkreis Aurich ab. Ihr Eigenheim hat 144 Quadratmeter. Die Eltern wohnten dort ursprünglich mit ihren vier Kindern.
Als drei der Kinder ausgezogen waren, erklärte das Jobcenter das Haus für unangemessen groß. Es könne auch nicht mehr als geschütztes Schonvermögen angesehen werden. Für vier Bewohner seien noch 130 Quadratmeter geschützt gewesen, zuletzt für drei Personen aber nur noch 110 Quadratmeter. Das Haus sei daher als verwertbares Vermögen anzusehen.

Da ein Haus nicht innerhalb kurzer Zeit verkauft werden kann, zahlte das Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen nur noch als Darlehen. Dagegen klagten die Eltern. Sie hätten das Haus selbst gebaut, und bei Beginn des Hartz-IV-Bezugs sei es auch angemessen gewesen.
Wie nun das BSG betonte, sind aber die Verhältnisse im streitigen Bezugszeitraum maßgeblich. Dabei gelte „nur ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe als Schonvermögen“. Ob das Haus früher angemessen war, sei unerheblich. Die Größe einer angemessenen Wohnung sei nun aber deutlich überschritten.

Daher müssten die Eltern ihr Eigenheim als Vermögen einsetzen, urteilte das BSG. Bis zu einem Verkauf könne die Familie aber Hartz IV als Darlehen bekommen.
Im konkreten Fall scheide ein Verkauf des Hauses auch nicht wegen besonderer Unwirtschaftlichkeit aus, befanden die Kasseler Richter. Auch ein anderer Härtegrund liege nicht vor.

Deutsche werden nun gezwungen ihre Eigenheime zu verkaufen, Asylanten dagegen bekommen Autos vom Staat geschenkt. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie bitte den Tatsachenbericht von Wolfgang Herrmann aus Jöhstadt, den er in seinem Blog (https://wolodja51.wordpress.com) veröffentlichte:

Wenn ich während meiner damaligen Arbeitslosigkeit und meines dementsprechenden Hartz IV-Bezuges auch nur ein einziges mal eine gemeinnützige Arbeit in Form eines 1-Euro-Jobs oder einer ABM-Maßnahme abgelehnt oder verweigert hätte, so hätte es mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit abschreckende Sanktionen und Sperrzeiten meines Arbeitslosengeldes vom Himmel geregnet. Aber Asylbewerber werden in solcherlei Fällen – wie sollte es auch anders sein – natürlich mit Samthandschuhen angefasst, während das sogenannte deutsche „Pack“ in diesem Deutsch-Absurdistan in vielerlei Bereichen weniger bevorzugt, sondern eher stark benachteiligt wird.

Um nur ein einziges Beispiel aus meinem Wohnort zu nennen: Da gibt es eine ganze Menge Schüler aus den umliegenden Ortschaften, die an unserer Jöhstädter Schule unterrichtet werden und demzufolge zwecks Teilnahme am Unterricht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Andererseits gibt es selbstverständlich auch einige Ausländerfamilien hier in meinem Wohnort, denen von Hausbesitzern, welche vom Väterchen Staat lediglich eine fette Miete abkassieren wollen, eine Mietwohnung angeboten wurde. Und was ich nun überhaupt nicht verstehen kann: Die Kinder dieser Flüchtlings-Zuwanderer werden tagtäglich auf Staatskosten – und somit zu Lasten des ohnehin schon stark geplünderten Steuerzahlers – mittels teurer Taxifahrten in eine von Jöhstadt 14 Km entfernte Schule kutschiert.

Mit anderen Worten: Was hinsichtlich deutscher Schüler nahezu unmöglich und undenkbar ist, dies ist in Bezug auf die Kinder von Asylbewerbern offenbar überhaupt kein Problem. Und mit diesen krassen Unterschieden, mit dieser Ungleichbehandlung zwischen einheimischen Bürgern und Asylbewerbern vermag ich nur schwer klarzukommen. Und daher ist meine obige Aussage wohl auch keineswegs an den Haaren herbeigezogen, nämlich das Asylbewerbern eine ganze Menge Zucker in den Hintern geblasen und andererseits die einheimischen Bedürftigen – das sogenannte deutsche „Pack“ im Lande Deutsch-Absurdistan – in vielerlei Bereichen weit weniger bevorzugt, sondern eher stark benachteiligt werden.

Kleine Korrektur zu meinen obigen Aussagen betreffs der vom Landratsamt Annaberg finanzierten Taxifahrten für Schüler von Zuwanderungs-Familien:

Wie ich erst gestern dank eines gut informierten Jöhstädter Bürgers erfuhr, werden besagte Schüler bereits schon seit einigen Wochen nicht mehr mittels kostspieliger Taxifahrten hinsichtlich ihres erforderlichen Schulbesuches in Annaberg-Buchholz in die Schule und auch wieder nach Hause befördert, denn amtsmäßig sei der Vertrag mit dem diesbezüglich beauftragten Taxi-Unternehmen unlängst aufgekündigt worden.

Für besagte und zugewanderte Schüler sei sogenannte Pünktlichkeit immer ein grosses Fremdwort gewesen und so mancher diensthabende Taxifahrer hätte frühmorgens oftmals mehr als eine Stunde lang auf seine jugendlichen Fahrgäste warten müssen oder diese seien infolge der festen Absicht, an mancherlei Tagen die Schule ganz und gar schwänzen zu wollen, oftmals überhaupt nicht erschienen. Die langen Wartezeiten sowie auch die leeren Rückfahrten wurden selbstverständlich seitens der Taxifahrer dem Landratsamt in Rechnung gestellt und nunmehr – man höre und staune – scheint dieses Landratsamt eine andere und „bessere“ Lösung für dieses Problemchen gefunden und ausgeklügelt zu haben:

Man besorgt und schenkt den in Frage kommenden Familien einfach einen zwar nicht mehr ganz neuen, jedoch noch gut erhaltenen Gebrauchtwagen und schon hat man wieder eines der vielen Flüchtlings-Probleme wunderbar „meisterhaft“ und selbstverständlich abermals zu Lasten des dämlichen und wie eine Zitrone ausgequetschten Steuerzahlers gelöst und geregelt. Ist das nicht „grossartig“?

Und wehe einem Hartz IV-Empfänger, der sich erdreisten sollte, eine gemeinnützige Arbeit zu verweigern. Aber Asylbewerber dürfen das offenbar und es würde mich sehr wundern, wenn den Arbeitsverweigerern betreffs des nachfolgenden Berichts auch Sanktionen bzw. Kürzungen ihres Leistungsbezugs drohen würden:

Asylbewerber haben sich im sächsischen Waldenburg geweigert, gemeinnützige Arbeit zu leisten, weil sie Gäste von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) seien. Das berichtet der Bürgermeister der Stadt, Bernd Pohlers (Freie Wähler), im Amtsblatt.

Demnach habe die Stadt sieben Arbeitsgelegenheiten geschaffen, um den Asylsuchenden Beschäftigung zu verschaffen, Langeweile entgegenzuwirken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Stellen umfaßten 20 Wochenstunden bei einem Stundenlohn von 1,05 Euro. Die Arbeitsgelegenheiten wurden vom Landkreis Zwickau bewilligt.

Ab April hätten alle männlichen Bewohner der örtlichen Flüchtlingsunterkunft an den gemeinnützigen Tätigkeiten im Stadtgebiet teilnehmen können. In der ersten Woche sei die Maßnahme gut angelaufen. Die Asylsuchenden wurden abgeholt, zu ihren Arbeitsplätzen und danach wieder nach Hause gebracht. Doch schon kurz darauf änderten die Asylsuchenden ihre Ansicht, denn „Später wurde dann von den genannten Personen argumentiert, daß sie Gäste von Frau Merkel sind und Gäste ja nicht arbeiten müßten“, beschreibt Bürgermeister Pohlers den Vorgang in der Juni-Ausgabe des Stadtboten. „Weiterhin wurde die Meinung vertreten, daß es in Deutschland einen Mindestlohn (8,50 Euro) gibt und dieser dann auch von der Stadt Waldenburg zu zahlen ist!“

Trotz Vermittlungsversuchen weigerten sich die Asylsuchenden, die Arbeit wieder aufzunehmen. „In einem extra anberaumten Gesprächstermin mit dem Dolmetscher wurde von Seiten der Verantwortlichen in der Stadt Waldenburg und dem Diakoniewerk alles nochmals erklärt und erläutert. Leider konnte keine Einigung über die Fortführung der Maßnahme erzielt werden“, beklagte Pohlers. Die Stadt habe gegenüber dem Landkreis Zwickau die Arbeitsgelegenheit daraufhin beendet.

Pohlers: „Sehe es als meine Pflicht, über die Situation zu unterrichten“

Er sei sich bewußt, daß seine Zeilen Skeptikern der Asylkrise in die Hände spielen könnten, schrieb der Bürgermeister. Er habe aber auch mehrfach zu Spendenaktionen aufgerufen, die großen Widerhall in der Bevölkerung gefunden hätten. „Deshalb sehe ich es auch als meine Pflicht, Sie über die jetzige Situation zu unterrichten, wenn es mir auch schwerfällt und mir von mancher Seite abgeraten wurde.“

Die Stadt Waldenburg bestätigte auf Nachfrage der JF, daß die Asylsuchenden bis zum heutigen Tag nicht arbeiten würden. In der Bevölkerung sei das Schreiben des Bürgermeisters auf Zustimmung gestoßen. Viele Bürger hätten sich dankbar gezeigt, daß Pohlers den Mut gefunden habe, die Wahrheit über die Arbeitsverweigerung der Asylsuchenden zu schreiben, erläuterte eine Mitarbeiterin des Bürgermeisters.

Die Stadt hatte Arbeitsbekleidung im Wert von 700 Euro für die Asylsuchenden angeschafft. Auf diesen bleibt sie nun laut einem Bericht der Freien Presse sitzen.

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