Dienstag, 18. August 2020

Drecksstaat BRD: Schandjustiz bestätigt Lebensmittelrettung als kriminellen Diebstahl

Was für ein Drecksstaat, diese BRD und was für eine Schandjustiz! Da erging gestern das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht, daß weiterhin Lebensmittelretter verurteilt werden dürfen, denn „Müll“ zu „stehlen“ ist in diesem Schandland verboten, wird mit Sozialstunden, Geldstrafe oder Gefängnis bestraft. 

Da schmeißen tagtäglich Supermärkte tonnenweise beste Lebensmittel in den Müll und es darf sich keiner davon nehmen. Sie sollen stattdessen verrotten! Lebensmittel deren Produktion unheimliche Ressourcen gekostet haben und was tierische Lebensmittel anlangt, hunderttausende Tiere mußten dafür ein elendes Leben in Tier-KZ´s verbringen um dann auf dem Müll zu landen, nicht etwa weil die Lebensmittel verdorben wären, sondern nur weil Platz für neue Ware geschafft werden soll.

Geöffnete Müllsäcke von allein einem Supermarkt: Völlig gute Lebensmittel waren in den Müllsäcken, darunter viele wo etliche Tiere für sterben mußten um als Lebensmittel auf dem Müll zu landen:



 

Ich habe ja schon öfter diese Schande aufgegriffen und mit Fotos belegt, wo hunderte Stück Kuchen, jede Menge Hähnchenkeulen, hunderte Eier, usw, usw. in den Müll geschmissen wurde und wenn sich mal ein Obdachloser ein paar Brötchen davon nahm, und er wurde geschnappt, dann wurde er vor den Kadi gezerrt und bekam Strafe. Die Strafe wurde dann von Richtern ausgesprochen, die mit horrenden Gehältern von unseren Steuern alimentiert werden und die Elend nicht kennen und denen es egal ist, daß volkswirtschaftlich Wertvolles in diesem Land vernichtet wird. Die Retter dieser Lebensmittel werden dagegen bestraft. In der DDR wären solche Supermarktbetreiber und solche Richter wegen Wirtschaftssabotage zu hohen Strafen verurteilt worden und nicht etwa die Lebensmittelretter. 

http://barrynoa.blogspot.com/2013/12/unmoralische-supermarkte-lebensmittel.html

http://barrynoa.blogspot.com/2015/04/perverse-bundesdeutsche-gesellschaft.html


Zu den Fakten des Urteils des Bundesverfassungsgerichts:

Zwei Studentinnen sind gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie hatten Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Müllcontainer geholt. 

Im Juni 2018 wurden zwei Studentinnen vor einem Supermarkt in Olching bei München von zwei willfährigen Bütteln des Systems (Polizisten) beim Containern angetroffen. Sie hatten im Müll nach aussortierten Lebensmitteln, die man noch essen kann, gesucht. Nach einem Strafantrag des Supermarkts ermittelte die Staatsanwaltschaft – ,wegen besonders schweren Falls des Diebstahls‘. Zur beantragten Geldstrafe von jeweils 1.200 Euro kam es nicht. Das Amtsgericht (AG) Fürstenfeldbruck hielt den Frauen im Januar 2019 zugute, ,dass die entwendete Ware für den Eigentümer wertlos war‘. Aber die beiden wurden schuldig gesprochen und verwarnt – mit je acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel. Wenn sie sich noch einmal beim Containern erwischen lassen, droht ihnen eine Strafe von 225 Euro. 

Warum holten die beiden Studentinnen Lebensmittel aus dem Müll? 

Weltweit wird ein Drittel aller Lebensmittel weggeworfen. Es ist deshalb eine sehr dringende Notwendigkeit, jetzt zu handeln. In Deutschland sind es 18 Millionen Tonnen jährlich. Vieles davon ist noch verwertbar. Genießbare Lebensmittel aus dem Müll zu retten, ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. 

Zu dem Verfahren vor dem Amtsgericht war es letztlich gekommen, weil die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sah. Den Strafantrag hatte der Filialleiter des betroffenen Supermarktes nach einer Empörungswelle im Internet zurückgenommen, weswegen die Studentinnen ursprünglich auf die Einstellung des Verfahrens gehofft hatten. Daraus wurde nichts, der Staatsanwaltschaft war die Verurteilung ein besonderes Anliegen. 

Containern ist Diebstahl“, begründete das Amtsgericht Fürstenfeldbruck das Urteil. 

Wer Müll weiterverwertet, tut nichts Verwerfliches. Ganz im Gegenteil: Es ist in unser aller Interesse, dass wir nachhaltig mit Lebensmitteln umgehen. Der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist im Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Das Strafrecht muss sich auf sozialschädliches Verhalten beschränken. Das bestätigt auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder.

Wie hat die nächste Instanz entschieden?

Anfang Oktober 2018 hat das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil bestätigt. Der Supermarkt habe sein Eigentum nicht aufgeben wollen. Der Müll sei nur für das Entsorgungsunternehmen bestimmt gewesen.

Für die Studentinnen war es eine Enttäuschung. Sie haben niemandem Schaden zugefügt und wurden trotzdem als Diebinnen verurteilt.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun gegen die beiden Studentinnen, sie sind deshalb Diebinnen. 

Dieser BRD-Staat ist das allerletzte! 

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